Einstellung beim Verdacht des Verstoßes gegen das BtMG

25.03.2026

WO? Staatsanwaltschaft Siegen
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verstoß gegen das BtMG
ERGEBNIS: Einstellung

Dem Mandanten wurde ein Verstoß gegen das BtMG vorgeworfen. Er soll über den Chatanbieter Session in mehreren Bestellungen insgesamt 888g Amphetamine bestellt haben. Als Lieferanschrift war die Adresse des Mandanten im Chat übermittelt worden. Rechtsanwalt Bartsch konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass allein die Anschrift des Mandanten als Lieferadresse nicht ausreicht, um einen Tatverdacht gegen den Mandanten zu begründen. Weder die Chats via Session noch die Entgegennahme der Briefsendungen konnten dem Mandanten nachgewiesen werden. Gerade bei Drogenbestellungen im Internet ist es üblich, dass nicht der eigene Name, sondern ein fremder Name angegeben wird. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.