28. Februar 2022 | Defensio-Fälle

Exhibitionismus – ja oder nein?

Strafverteidiger: Jonas Göttert 

Vorwurf: Exhibitionistische Handlungen

Ergebnis: Einstellung 

Wo? Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kiel 

 

Dem Mandanten wurde vorgeworfen zum Nachteil von zwei jungen Frauen exhibitionistische Handlungen vorgenommen zu haben, indem er sich mit exhibitionistischer Intention an das Fenster seiner Wohnung stellte. Die Schutzschrift, welche darauf rekurriert, dass weder sexuelle Erregungshandlungen seitens des Mandanten noch die Absicht, dass ihn jemand beobachtet, nachgewiesen werden können, hat die Staatsanwaltschaft überzeugt. Einstellung mangels Tatverdacht nach § 170 Abs. 2 StPO.