13. Juli 2022 | Defensio-Fälle

Aussage gegen Aussage

Strafverteidiger: Dr. Jonas Hennig 

Vorwurf: Sexueller Missbrauch eines Kindes 

Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht 

Wo? Staatsanwaltschaft Kiel 

 

Dem Mandanten wurde sexueller Missbrauch eines Kindes vorgeworfen. Er wurde mit dem Vorwurf konfrontiert, während des abendlichen Vorlesens sexuelle Handlungen an seiner Stieftochter im Alter von ungefähr 7 bis 11 Jahren vorgenommen zu haben. 

Strafverteidiger Dr. Jonas Hennig konnte im Rahmen einer aussagepsychologischen Analyse herausarbeiten die Unglaubhaftigkeit der Aussage der unmittelbaren Belastungszeugin herausarbeiten. Die weiteren Beweismittel waren ebenfalls unergiebig. Die Staatsanwaltschaft ist unserem Antrag gefolgt und stellte das Verfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichendem Tatverdacht ein