04.08.2026
WO? Staatsanwaltschaft Osnabrück
WER? Strafverteidiger Christoph Grabitz
DELIKT: Verdachts des Diebstahls
Ergebnis: Einstellung
Unserem stark übergewichtigen Mandanten wurde ein Ladendiebstahl in einem Osnabrücker Baumarkt vorgeworfen. Rechtsanwalt Grabitz konnte in einer sehr persönlich gehaltenen Schutzschrift anhand medizinischer Unterlagen darlegen, dass der Mandant zur Tatzeit ein Medikament einnahm, welches zu einem plötzlichen Stuhlabgang führen kann. Ein solcher hatte den Mandanten im Kassenbereich ereilt, weshalb er dem Laden nur noch entkommen wollte und darüber einen Teil seines Einkaufs zu bezahlen vergaß. Die Staatsanwaltschaft zeigte Verständnis für diese Übersprungshandlung in einer hochnotpeinlichen Situation. Antragsgemäß stellte sie das Verfahren ein.
