Erfolge im Strafrecht

Einstellung bei Tatverdacht des Erschleichens von Leistungen

12.07.2026

WO? Staatsanwaltschaft Verden  
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht des Erschleichens von Leistungen
ERGEBNIS: Einstellung

UnsereMandantin wurde vorgeworfen, ein Fahrticket vorgelegt zu haben, dessen Geltungsbereich sich nicht bis zum Kontrollort erstreckte, wodurch ein Fahrpreis von 4,25€ entgangen sein soll. In einer Stellungnahme gegenüber der Staatsanwaltschaft Verden konnte durch Strafverteidiger Bartsch dargelegt werden, dass bereits kein hinreichender Tatverdacht wegen Erschleichens von Leistungen gemäß § 265a Abs. 1 Var. 3 StGB besteht, da die Mandantin über eine gültige Fahrkarte verfügte und es sich allenfalls um eine tarifliche Abweichung innerhalb eines bestehenden Beförderungsverhältnisses handelte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und der Mandantin ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.