Vergewaltigung / Übergriff / Nötigung
Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe Vergewaltigung/Übergriff/Nötigung
20.02.2026 Einstellung bei sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung
20.02.2026
WO? Staatsanwaltschaft Hildesheim
WER? Strafverteidiger Link
DELIKT: Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung
ERGEBNIS: Einstellung
11.02.2026 Einstellung bei Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
11.02.2026
WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
10.02.2026 Einstellung bei Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung
10.02.2026
WO? Staatsanwaltschaft Bückeberg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung unter Ausnutzung einer Lage zur mangelnden Willensbildung oder -äußerung bei Krankheit oder Behinderung
ERGEBNIS: Einstellung
06.02.2026 Einstellung bei Vergewaltigung und Sexuelle Handlung unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses
06.02.2026
WO? Landgericht Osnabrück
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Vergewaltigung und Sexuelle Handlung unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses
ERGEBNIS: Einstellung
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Es lagen entgegen der Staatsanwaltschaft und der ursprünglichen Sachverständigen fakultative Faktoren vor, die die Diagnostik medizinisch rechtfertigten
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das gesamte Setting sprach gegen jeden sexuellen Kontext.
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Die Nebenklägerin sah sich zunächst gar nicht als Opfer eine Sexualstraftat
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Sie übernahmen diese Bewertung erst im Nachgang aufgrund massiver Suggestionen
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Sie hatte nicht Anzeige erstattet, sondern es gab eine anonyme Anzeige eines Professors, der weder bei der Untersuchung dabei war noch mit unserem Mandanten gesprochen hatte. Seine Identität kam erst in der Hauptverhandlung heraus
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Die Nebenklägerin war ein Missbrauchsopfer vor viele Jahren und die Untersuchung hat zu einem Trigger bei ihr und damit zu einer Umdeutung geführt
05.02.2026 Einstellung bei Vergewaltigung
05.02.2026
WO? Staatsanwaltschaft Oldenburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
30.01.2026 Einstellung bei Tatverdacht der Vergewaltigung
30.01.2026
WO? Staatsanwaltschaft Aurich
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht der Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem heranwachsenden Mandanten wurde vorgeworfen, seine neue Partnerin in seinem Kinderzimmer vergewaltigt zu haben. Die beiden waren erst seit wenigen Tagen ein Paar. Die im selben Haus lebende Pflegemutter bekam davon nichts mit. Sie stellte in der Nacht sogar fest, dass das junge Liebespaar Arm in Arm gemeinsam im Bett unseres Mandanten schlief. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Aurich konnte Strafverteidiger Christoph Grabitz darlegen, dass erhebliche Zweifel an der Anschuldigung der noch sehr jungen Anzeigenerstatterin bestanden. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgte keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
21.01.2026 Einstellung bei Tatverdacht sexuelle Nötigung, sexueller Übergriff, Vergewaltigung
21.01.2026
WO? Staatsanwaltschaft Bonn
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
20.01.2026 Einstellung bei Tatverdacht der Vergewaltigung
20.01.2026
WO? Staatsanwaltschaft Duisburg
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht der Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seine damalige Freundin mehrfach im Schlaf und auch in wachem Zustand vergewaltigt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Duisburg konnte Rechtsanwalt und Strafverteidiger Bartsch darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht und erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Hauptbelastungszeugin bestehen. Kern des Antrags war eine dezidierte aussagepsychologische Analyse, die auch die Staatsanwaltschaft überzeugte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
15.01.2026 Einstellung bei Tatverdacht sexuelle Nötigung
15.01.2026
WO? Amtsgericht Friedberg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Sexuelle Nötigung
ERGEBNIS: Einstellung
14.01.2026 Einstellung bei Tatverdacht der sexuellen Nötigung u.a.
14.01.2026
WO? Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Bremen
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Sexuelle Nötigung nach § 177 Abs. 2 Nr. 5 StGB, Verbreiten pornographischer Inhalte an Minderjährige nach § 184 Abs. 1 Nr. 1 StGB, Bedrohung nach § 241 Abs. 2 StGB, sowie die Verbreitung, Erwerb und der Besitz jugendpornographischer Inhalte nach § 184 c StGB
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde sexuelle Nötigung, Verbreiten pornographischer Inhalte an Minderjährige, Bedrohung, sowie Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Inhalte vorgeworfen. In einer ausführlichen Schutzschrift konnte Rechtsanwalt Marcel Bartsch die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Bremen überzeugen, dass ein hinreichender Tatverdacht nicht besteht. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten
- Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht



- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich





