AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT

Vergewaltigung / Übergriff / Nötigung

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe Vergewaltigung/Übergriff/Nötigung

06.02.2026 Einstellung bei Vergewaltigung und Sexuelle Handlung unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses

06.02.2026

WO? Landgericht Osnabrück
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Vergewaltigung und Sexuelle Handlung unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses
ERGEBNIS: Einstellung

Am Landgericht Osnabrück hat Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig einen Neurologen verteidigt, dem die Vergewaltigung einer Patientin vorgeworfen wurde. Aussage gegen Aussage.
 
Der zu unserer Überzeugung unschuldige Mandant hatte zur Abklärung des sog. Cauda-Syndroms den Bulbokavernosusreflex getestet. Dies geschieht durch Kneifen der Klitoris. Wir konnten in der mehrtägigen Hauptverhandlung herausarbeiten:
 
 
Am vierten Verhandlungstag schwenkte die Kammer die weiße Fahne. Das Verfahren wurde eingestellt.
 
Was bleibt ist ein dankbarer, geradezu erlöster  Arzt, der vier Jahre unter den unbegründeten Vorwürfen gelitten hat.

30.01.2026 Einstellung bei Tatverdacht der Vergewaltigung

30.01.2026

WO? Staatsanwaltschaft Aurich
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht der Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem heranwachsenden Mandanten wurde vorgeworfen, seine neue Partnerin in seinem Kinderzimmer vergewaltigt zu habenDie beiden waren erst seit wenigen Tagen ein Paar. Die im selben Haus lebende Pflegemutter bekam davon nichts mit. Sie stellte in der Nacht sogar fest, dass das junge Liebespaar Arm in Arm gemeinsam im Bett unseres Mandanten schlief. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Aurich konnte Strafverteidiger Christoph Grabitz darlegen, dass erhebliche Zweifel an der Anschuldigung der noch sehr jungen Anzeigenerstatterin bestanden. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgte keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben. 

20.01.2026 Einstellung bei Tatverdacht der Vergewaltigung

20.01.2026

WO? Staatsanwaltschaft Duisburg
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht der Vergewaltigung 
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seine damalige Freundin mehrfach im Schlaf und auch in wachem Zustand vergewaltigt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Duisburg konnte Rechtsanwalt und Strafverteidiger Bartsch darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht und erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Hauptbelastungszeugin bestehen. Kern des Antrags war eine dezidierte aussagepsychologische Analyse, die auch die Staatsanwaltschaft überzeugte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. 

14.01.2026 Einstellung bei Tatverdacht der sexuellen Nötigung u.a.

14.01.2026

WO? Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Bremen
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Sexuelle Nötigung nach § 177 Abs. 2 Nr. 5 StGB, Verbreiten pornographischer Inhalte an Minderjährige nach § 184 Abs. 1 Nr. 1 StGB, Bedrohung nach § 241 Abs. 2 StGB, sowie die Verbreitung, Erwerb und der Besitz jugendpornographischer Inhalte nach § 184 c StGB 
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde sexuelle Nötigung, Verbreiten pornographischer Inhalte an Minderjährige, Bedrohung, sowie Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Inhalte vorgeworfen. In einer ausführlichen Schutzschrift konnte Rechtsanwalt Marcel Bartsch die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Bremen überzeugen, dass ein hinreichender Tatverdacht nicht besteht. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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