AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT

Vergewaltigung / Übergriff / Nötigung

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe Vergewaltigung/Übergriff/Nötigung

28.11.2025 Teilfreispruch und Erhalt der Freiheit beim Vorwurf des sexuellen Übergriffs in Tatmehrheit mit versuchter Vergewaltigung

28.11.2025

WO? Landgericht Bochum
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Sexueller Übergriff und versuchte Vergewaltigung
ERGEBNIS: Teilfreispruch

Unserem Mandanten wurden von der Staatsanwaltschaft ein sexueller Übergriff sowie eine versuchte Vergewaltigung vorgeworfen. Anlässlich einer Feierlichkeit soll er während der anschließenden Übernachtung zweimal gegenüber derselben Person übergriffig geworden sein. Im Rahmen einer umfangreichen Beweisaufnahme konnte mittels geschickter Nachfragen herausgearbeitet werden, dass sich einer der Tatvorwürfe nicht feststellen ließ. Im Übrigen konnte Strafverteidiger Bartsch zahlreiche strafmildernde Umstände hervorheben, um die besondere Situation in den Vordergrund zu stellen. Schlussendlich wurde unser Mandant hinsichtlich eines Vorwurfs freigesprochen, im Übrigen gelang es seine Freiheit zu bewahren.

05.11.2025 Einstellung mangels Tatverdacht bei Vergewaltigungsvorwurf gegen Soldaten

05.11.2025

WO? Staatsanwaltschaft Bonn
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht der Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, gegen den Willen der Anzeigenerstatterin mit seinem Glied in sie eingedrungen zu sein. Die beiden hatten sich bei der Anzeigenerstatterin zu Hause getroffen, wobei es zum Austausch gegenseitiger Intimitäten kam. Damit sei sie auch einverstanden gewesen, aber einen vaginalen Geschlechtsverkehr habe sie nicht gewollt. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Bonn konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht aus tatsächlichen sowie rechtlichen Gründen nicht besteht und erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Hauptbelastungszeugin bestehen. Kern des Antrags war eine dezidierte aussagepsychologische sowie rechtliche Analyse, die auch die Staatsanwaltschaft überzeugte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben. Auch kann er weiter Soldat bleiben.

04.11.2025 Bewährung beim Vorwurf der Vergewaltigung

04.11.2025

WO? Landgericht Köln
WER? Strafverteidiger Gotthardt
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde eine Vergewaltigung vorgeworfen. Bei diesen Vorwürfen drohen für gewöhnlich hohe Haftstrafen. Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Gotthardt konnte jedoch zahlreiche Strafmilderungsgründe herausarbeiten und letztlich das Gericht überzeugen.  Es blieb bei einer Bewährungsstrafe. Der erleichterte Mandant verlies den Gerichtssaal in Freiheit.

19.10.2025 Einstellung bei Tatverdacht der sexuellen Nötigung

19.10.2025

WO? Staatsanwaltschaft Dortmund 
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht der sexuellen Nötigung
ERGEBNIS: Geldstrafe

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine seiner Angestellten durch die Androhung einer Kündigung zur Vornahme sexueller Handlungen genötigt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Dortmund konnte Strafverteidiger Marcel Bartsch darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht nicht besteht. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben. 

10.10.2025 Einstellung beim Vorwurf Vergewaltigung

10.10.2025

WO? Landgericht Frankfurt am Main
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Geldstrafe

Strafverteidiger Ippolito konnte in einem mehrtägigen Prozess in einer Aussage gegen Aussage Konstellation das Landgericht Frankfurt am Main davon überzeugen, dass begründete Zweifel am angeklagten Vorwurf der Vergewaltigung bestehen. In einem Rechtsgespräch konnte die Verteidigung die Verfahrensbeteiligten von einer Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage überzeugen. Ergebnis: Einstellung. Im Fall der Verurteilung hätte beim Vorwurf Vergewaltigung eine Mindeststrafe von 2 Jahren gedroht.

28.09.2025 – Einstellung beim Vorwurf der versuchten Vergewaltigung

28.09.2025

WO? Staatsanwaltschaft Verden
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht der versuchten Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem heranwachsenden Mandanten wurde versuchte Vergewaltigung vorgeworfen. Er soll eine Jugendliche bei einem Date unangemessen an ihren Brüsten berührt und geküsst und in sie einzudringen versucht haben. In einem gut begründeten Antrag konnte Strafverteidiger Christoph Grabitz darlegen, dass die Jugendliche sich derart widersprüchlich verhalten hatte, dass der Mandant von einem Einverständnis zu körperlicher Nähe ausgehen durfte. Zudem war die Jugendliche durchgehend bekleidet und der Mandant lies freiwillig von ihr ab. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren antragsgemäß ein.  

20.09.2025 – Einstellung beim Verdacht der Vergewaltigung

20.09.2025

WO? Staatsanwaltschaft Hamburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung

Unseren Mandanten wurde eine Vergewaltigung vorgeworfen. Er soll nach einem feuchtfröhlichen Abend mehrfach in seine aufgrund der Alkoholisierung unzurechnungsfähige Arbeitskollegin eingedrungen sein. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte mittels einer ausführlich begründeten Schutzschrift die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass die Aussagefähigkeit der Kollegin aufgrund des Alkoholkonsums eingeschränkt, kein eindeutig entgegenstehender Wille erkennbar gewesen ist und im Übrigen die Entstehungsgeschichte der Aussage gegen die Glaubhaftigkeit dieser spricht. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. 

12.09.2025 – Einstellung bei Vorwurf des sexuellen Übergriffs

12.09.2025

WO? Staatsanwaltschaft Berlin
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Sexueller Übergriff
ERGEBNIS: Einstellung

Unserer Mandantin wurde ein sexueller Übergriff gem. § 177 Abs. 1 StPO vorgeworfen. Sie soll den Anzeigenerstatter im Rahmen einer Diskussion zunächst versucht haben zu küssen und dann gezielt in den Schritt gefasst haben. Strafverteidiger Bartsch konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass die Berührung im Schritt die strafrechtliche Erheblichkeitsgrenze des § 177 Abs. 1 StPO nicht erreichte. Sie erfolgte oberhalb der Bekleidung, war von kürzester Dauer und ohne jede Festigkeit. In Betracht kam allenfalls ein sexueller Übergriff nach § 184i StPO, wobei auch diesbezüglich ein hinreichender Tatverdacht erheblichen Zweifeln begegnete, wie Strafverteidiger Bartsch überzeugend herausarbeitete. Aufgrund der Umstände beantragte Strafverteidiger Bartsch eine Einstellung des Verfahrens. Dem folgte die Staatsanwaltschaft.  

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Strafrecht
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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