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Einsatz, Kampfgeist, Akribie
AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT

Vergewaltigung / Übergriff / Nötigung

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe Vergewaltigung/Übergriff/Nötigung

Einstellung bei Verdacht der sexuellen Nötigung  

03.08.2026

WO? Amtsgericht Weimar 
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig 
DELIKT: Verdacht der sexuellen Nötigung 
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, er habe gegen den Willen seiner Ehefrau eine sexuelle Nötigung vorgenommen. In einem Antrag an das Amtsgericht Weimar konnte Strafverteidiger Dr. Hennig darlegen, dass die Angaben der Anzeigenerstatterin bereits derart vage und ungenau waren, dass sie als Grundlage für eine Anklage schon nicht genügen konnten. Die durch die Staatsanwaltschaft erhobene Anklage wurde dementsprechend den Anforderungen an die Umgrenzungsfunktion nicht gerecht. Im Übrigen waren die Angaben der Anzeigenerstatterin auch unglaubhaft. Das Hauptverfahren wurde nicht eröffnet und das Verfahren wurde eingestellt. 

 

27.07.2026 Einstellung bei Vergewaltigungsvorwurf

27.07.2026

WO? Staatsanwaltschaft Braunschweig 
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig 
DELIKT: Vorwurf der Vergewaltigung nach § 177 Abs. 1, Abs. 6 StGB
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde Vergewaltigung vorgeworfen. Er soll gegen den Willen seiner Ehefrau Geschlechtsverkehr mit ihr gehabt haben. Wie sich herausstellte, wollte sie sich lediglich bei der Polizei beraten lassen. Sie äußerte, den Sex über sich ergehen lassen zu haben. Ein ausdrückliches oder konkludentes „Nein“ konnte nicht festgestellt werden. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig argumentierte, dass jene Situation nicht für die Annahme der Vergewaltigung ausreicht. Die Anzeigeerstatterin ließ durch ihre Anwältin äußern, kein Strafverfolgungsinteresse mehr zu haben. Dem folgte die Staatsanwaltschaft und stellte das Verfahren ein.

 

10.07.2026 Freispruch beim Vorwurf der Vergewaltigung

10.07.2026

WO? Landgericht Mühlhausen  
WER? Strafverteidiger Gotthardt
DELIKT: Vergewaltigung 
Ergebnis: Freispruch

Unserem Mandanten wurde eine Vergewaltigung vorgeworfen. Der Mandant wurde in erster Instanz freigesprochen. Hiergegen wehrte sich die Staatsanwaltschaft und legte Berufung ein. Vor dem Landgericht gelang es Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Gotthardt diese abzuwehren. Entgegen dem Antrag der Staatsanwaltschaft konnte er das Gericht überzeugen, so dass der Freispruch bestehen blieb. Der Mandant verlies erleichtert und in Freiheit den Gerichtssaal.

10.07.2026 Einstellung bei Tatverdacht der Verbreitung pornografischer Inhalte

10.07.2026

WO? Staatsanwaltschaft Göttingen
WER? Fachanwältin für Strafrecht Mayer
DELIKT: Verdacht der Verbreitung pornografischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seine Noch-Ehefrau in ihrer ehemals gemeinsamen Wohnung vergewaltigt zu haben. Zudem soll er unbefugt in die Wohnung eingedrungen und ihre Ausweisdokumente entwendet haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Göttingen konnte Fachanwältin für Strafrecht Meyer LL.M. darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht und erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Hauptbelastungszeugin bestehen. Kern des Antrags war eine dezidierte aussagepsychologische Analyse, die auch die Staatsanwaltschaft überzeugte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben. 

Einstellung beim Vorwurf des sexuellen Übergriffs

08.07.2026

WO? Staatsanwaltschaft Köln   
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: sexueller Übergriff  
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde ein sexueller Übergriff vorgeworfen. Er soll einer langjährigen Freundin Avancen nach einer Feier gemacht. Auf dem Heimweg ist es zu einem Kuss gekommen. Anschließend habe die Anzeigenerstatterin keine Erinnerungen mehr gehabt. Wie sich herausstellte, hat sie ihn trotz dessen der Vergewaltigung beschuldigt. Strafverteidiger Bartsch hat in seinem Antrag herausgearbeitet, dass dies nicht für einen hinreichenden Tatverdacht ausreicht. Weitere Zeugen gab es zudem nicht. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein. 

08.07.2026 Einstellung bei Tatverdacht der Vergewaltigung

08.07.2026

WO? Staatsanwaltschaft Bonn
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht der Vergewaltigung
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seine Mitschülerin vergewaltigt zu haben. Beide waren zum mutmaßlichen Tatzeitpunkt 15 Jahre alt. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Bonn konnte Rechtsanwalt Bartsch darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht und erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Hauptbelastungszeugin bestehen. Kern des Antrags war eine umfassende Analyse der Aussage. Dies konnte die Staatsanwaltschaft überzeugen, das Verfahren antragsgemäß einzustellen. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben. 

30.06.2026 Bewährung beim Vorwurf Vergewaltigung

30.06.2026

WO? Schöffengericht Dortmund
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Vergewaltigung
Ergebnis: Bewährung

Der Mandant wurde von der Staatsanwaltschaft Dortmund wegen Vergewaltigung und Körperverletzung angeklagt. Strafverteidiger Ippolito gelang es, in einem konstruktiven Rechtsgespräch mit den Verfahrensbeteiligten die Freiheit des Mandanten zu schützen. Andernfalls hätte ein mehrjährige Haftstrafe gedroht.

28.06.2026 Anklage verhindert beim Vorwurf der Vergewaltigung

28.06.2026

WO? Staatsanwaltschaft Osnabrück
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Vergewaltigung
Ergebnis: Einstellung

Dem Mandanten wird eine Vergewaltigung vorgeworfen. Die Anzeigenerstatterin, die Freundin eines Arbeitskollegen, soll zu ihm nach Hause gegangen sein, wo der Mandant diese dazu gedrängt haben soll, in seinem Bett zu schlafen. Schließlich soll er mit seinem Penis und seinen Fingern vaginal in sie eingedrungen sein. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig konnte daher mittels einer ausführlichen Schutzschrift die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussagen der Anzeigenerstatterin bestehen und das Verfahren somit mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen war. 

18.06.2026 Einstellung bei Tatverdacht des sexuellen Übergriffs

18.06.2026

WO? Staatsanwaltschaft Lüneburg
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Sexueller Übergriff
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurden sexuelle Übergriffe im Rahmen einer Tinder-Bekanntschaft vorgeworfen. Mittels einer gut begründeten Schutzschrift konnte Strafverteidiger Christoph Grabitz die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass es an einem hinreichenden Tatverdacht fehlt. Die Tatbestandsvoraussetzungen wären in einer Hauptverhandlung mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit nicht nachweisbar gewesen, insbesondere da erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Angaben der Zeugin bestanden. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. 

17.06.2026 Einstellung bei Tatverdacht der sexuellen Nötigung

17.06.2026

WO? Staatsanwaltschaft Bonn
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht desexuellen Nötigung u.a. 
Ergebnis: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, zwei Frauen sexuell genötigt und eine dritte vergewaltigt zu haben. Dabei blieb die dritte Frau jedoch anonym und ein Name wurde den Behörden nicht bekanntIn einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Bonn konnte Strafverteidiger Christoph Grabitz darlegen, dass der Mandant keine Handlungen gegen den Willen der Frauen ausgeführt hat. Kern des Antrags war eine ausführliche Auseinandersetzung mit der Unglaubhaftigkeit der Aussagen der beiden aussagenden Zeuginnen im Sinne der Nullhypothese des BGH. Der Pfarrer, welchem sich die Messdienerinnen anvertrauten, gab das Geschehen lediglich mittelbar wieder, was ebenfalls nicht ausreicht. Es ist davon auszugehen, dass die unter Alkoholeinfluss ausgetauschten Küsse allesamt einvernehmlich erfolgten. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben. 

Themenübersicht Sexualstrafrecht


Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte

Dr. Jonas Hennig

Fachanwalt für Strafrecht

  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 12 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Siegel FAZ
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Franziska Mayer

Fachanwältin für Strafrecht

Christoph Grabitz

Fachanwalt für Strafrecht

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