14. August 2024 | Defensio-Fälle

Einstellung bei Verdacht der üblen Nachrede und Verleumdung

Strafverteidiger: Strafverteidiger Messe

Vorwurf: Verdachts der üblen Nachrede und Verleumdung

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Lüneburg

 

Dem Mandanten wurde üble Nachrede und Verleumdung vorgeworfen. Er soll einen anderen Mieter eines Mehrfamilienhauses gefragt haben, ob dieser auch der Meinung sei, die Anzeigeerstatter würden ihre Kinder schlagen. Strafverteidiger Jonas Meese führte in einer ausführlichen Schutzschrift aus, weshalb die Voraussetzungen für eine Einstellung vorlagen. Vor allem fehlte es an einer Tatsachenbehauptung. Davon ließ die Staatsanwaltschaft sich überzeugen. Sie stellte das Verfahren ein.