Dr. Jonas Hennig
Ihr Strafverteidiger in Stuttgart und ganz Baden-Württemberg
Erfahrene Strafverteidiger in Stuttgart:
Ihre Anwälte für Strafrecht & Verteidigung im Sexualstrafrecht in Stuttgart
Erfahrene Strafverteidiger in Stuttgart:
Ihre Anwälte für Strafrecht & Verteidigung im Sexualstrafrecht in Stuttgart
Fachlich exzellente Strafverteidigung setzt Akribie und Kampfgeist voraus.
Vertrauen, Erfahrung, fachliche Exzellenz prägen unsere tägliche Arbeit als Strafverteidiger. Für uns sind Sie kein Aktenzeichen, sondern ein Mensch, für den wir eine individuelle Strategie entwickeln, um das bestmögliche Ergebnis zu erreichen. Vielfach können wir frühzeitig dafür sorgen, dass es erst gar nicht zu einer belastenden Gerichtsverhandlung kommt.
Ausschließliche Spezialisierung auf Strafverteidigung
Besondere Expertise:
Spitzenbewertungen unserer Mandanten
Fachanwälte für Strafrecht
Langjährige Erfahrung in allen Verfahrensstadien
Polizeiliche Vorladung kann noch am selben Tag abgesagt werden
Schnelle persönliche Termine
Fachautoren und Fachdozenten Strafrecht
Ausschließliche Spezialisierung auf Strafverteidigung
Besondere Expertise
Spitzenbewertungen unserer Mandanten
Fachanwälte für Strafrecht
Langjährige Erfahrung in allen Verfahrensstadien
Polizeiliche Vorladung kann noch am selben Tag abgesagt werden
Fachautoren und Fachdozenten Strafrecht
Schnelle persönliche Termine
Schneller persönlicher Termin
Vereinbaren Sie jederzeit einen persönlichen und absolut vertraulichen Termin für unseren Standort in Stuttgart
Persönlich vor Ort:
H/T Defensio Strafverteidiger
Christophstraße 3
70178 Stuttgart
Telefon/Email:
Tel.: 0711 400 420 95
E-Mail: kanzlei@ht-strafrecht.de
Dr. Hennig
Fachanwalt für Strafrecht
Prof. Dr. Sönke Gerhold
Strafverteidiger
Einstellung durchsetzen
Mit professioneller Strafverteidigung können wir in der großen Mehrzahl der Fälle bei frühzeitiger Mandatierung im Ermittlungsverfahren eine Einstellung des Verfahrens erreichen.
Vorstrafe verhindern
Ein zentrales Ziel unserer Verteidigung ist es, eine Eintragung im Bundeszentralregister („Vorstrafenregister") und eine Eintragung im Führungszeugnis zu verhindern.
Freiheit erhalten
Unser spezialisiertes Team aus Strafverteidigern und Strafverteidigerinnen ist der Freiheit verpflichtet. In jedem Mandat ist der Erhalt der Freiheit das oberste Ziel.
Kanzlei-Bewertungen
Ausgezeichnete Bewertungen für unsere
Anwälte für Strafrecht
Kanzlei-Bewertungen
Ausgezeichnete Bewertungen für unsere Anwälte für Strafrecht
Bewertungen bei
www.anwalt.de
953 Bewertungen
Bewertungen bei
www.google.com
595 Bewertungen
Was Mandanten
über uns sagen
Unsere Mandanten in Stuttgart sowie in ganz Baden-Württemberg werden alle persönlich von Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig oder Strafverteidiger Prof. Dr. Gerhold vertreten. Beide sind bundesweit gefragte Experten insbesondere in den Gebieten Sexualstrafrecht, Medizinstrafrecht und der strafrechtlichen Revision. Aber auch in anderen Gebieten des Strafrechts stehen wir an Ihrer Seite.
Wenn Sie eine Vorladung bei der Polizei in Stuttgart oder anderswo in Baden-Württemberg erhalten, machen Sie unbedingt vom Schweigerecht Gebrauch.
Strafverteidiger im Sexualstrafrecht in Stuttgart
Besonderer Schwerpunkt der Strafverteidigung bei Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig sind Aussage gegen Aussage Konstellationen. Beim Vorwurf der Vergewaltigung oder einem sexuellen Übergriff geht es um Ihre Freiheit. In der Regel können wir mit einer dezidierten aussagepsychologischen Analyse eine Anklage und damit einen öffentlichen Strafprozess und eine Bestrafung verhindern. Auch bei Vorwürfen im Kontext von Kinderpornografie stehen wir mit Erfahrung und Akribie an Ihrer Seite.
So gehen Sie bei einer (drohenden) Anklage in Stuttgart vor
Unsere Strategie ist: Öffentlichen Prozess verhindern, Strafe abwenden, Führungszeugnis sauber halten!
Bei einer Mandatierung im Ermittlungsverfahren, können wir in den meisten Fällen Schlimmeres verhindern. Zahlreiche Anklagen und damit belastenden Gerichtsverfahren konnten wir in Baden-Württemberg und bundesweit bereits verhindern! So gehen wir dabei vor:
- Kontaktieren Sie einen Anwalt: Ziehen Sie sofort einen erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht hinzu. Machen Sie keine Angaben und sichern Sie sich professionellen Beistand.
- Wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung: Egal wo Sie in Stuttgart wohnen, Dr. Hennig steht Ihnen kurzfristig – oft noch am selben oder nächsten Tag – für ein persönliches und vertrauliches Gespräch zur Verfügung. Wählen Sie zwischen einem Telefonat, einer Videokonferenz oder einem Termin vor Ort.
- Fachanwälte stehen Ihnen zur Seite: In Stuttgart vertreten die renommierten Strafrechtsexperten Dr. Hennig und Prof. Dr. Gerhold Ihre Interessen. Sie sind besonders spezialisiert auf Sexualstrafrecht, Medizinstrafrecht und strafrechtliche Revisionen.
- Wir handeln sofort: Sobald Ihre Situation klar ist, leiten wir die ersten Schritte ein: Vernehmungstermine absagen, Verteidigung ankündigen und Akteneinsicht beantragen. Diese Schritte können oft noch am Tag der Kontaktaufnahme eingeleitet werden.
- Gemeinsam entwickeln wir eine individuelle Strategie: Je nach Fall entwickeln wir eine Verteidigungsstrategie, die darauf abzielt, Ihre Freiheit, Ihren Ruf und Ihre Reputation zu schützen – unabhängig von Schuld oder Unschuld.
- Wir verhindern eine Anklage: Unser Ziel ist es, eine Anklageerhebung und Hauptverhandlung zu vermeiden, insbesondere im sensiblen Bereich des Sexualstrafrechts. Durch gezielte Anträge streben wir bereits im Ermittlungsverfahren die Einstellung des Verfahrens an, um eine öffentliche Hauptverhandlung und Eintragungen im Zentralregister zu vermeiden.
Was tun, wenn schon eine Anklage vorliegt?
Selbstverständlich kämpfen wir auch für Sie vor Gericht, wenn schon eine Anklage vorliegt. Nun gilt es, schnell und überlegt zu handeln. Vermeiden Sie es unbedingt, ohne anwaltliche Beratung eine Aussage zu machen. Wir stehen Ihnen mit unserem gesamten Fachwissen zur Seite und begleiten Sie mit einer strategischen Verteidigung durch das gesamte Verfahren.
Verteidigung von Ärzten und Ärztinnen: Spezialisierung im Medizinstrafrecht in Stuttgart
Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig verteidigt seit einem Jahrzehnt erfolgreich Ärzte beim Vorwurf medizinstrafrechtlicher Vorwürfe (z.B. fahrlässige Tötung, Abrechnungsbetrug). Mit gut begründeten Schutzschriften können wir eine öffentliche Gerichtsverhandlung, den damit einhergehenden Imageschaden und eine Bestrafung verhindern. Oberstes Zeil ist stets Erhalt der Approbation.
Schutz für Beamte: Vorstrafe verhindern, Karriere bewahren
Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzlei ist die Verteidigung von Beamten. Auch hier kommt es darauf an mit gut begründeten Schutzschriften eine Vorstrafe zu verhindern und den Beamtenstatus zu erhalten.
Das zeichnet die Verteidigung bei Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig aus:
- Fachanwalt für Strafrecht
- Höchste Spezialisierung auf Strafverteidigung
- 10 Jahre Erfahrung bundesweite Strafverteidigung
- Bundesweit gefragter Experte im Sexual- und Medizinstrafrecht
- Dozent und Fachautor für Strafrecht seit 2010
- Persönliche Betreuung: Fachlich und menschlich
- Kampfgeist, Vertraulichkeit, Akribie
- FAO-Dozent (Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht) im Sexualstrafrecht
- Fachanwaltsausbilder Sexualstrafrecht
- Zweites Staatsexamen (Befähigung zum Richteramt) als Landesbester
Strategie: Öffentlichen Prozess verhindern, Strafe abwenden, Führungszeugnis sauber halten!
Bei einer Mandatierung im Ermittlungsverfahren, können wir in den meisten Fällen Schlimmeres verhindern. Zahlreiche Anklagen und damit belastenden Gerichtsverfahren konnten wir in Baden-Württemberg und bundesweit bereits verhindern! Ihre Strafverteidiger in Stuttgart von Defensio.
ERFAHRUNG KOMPETENZ • VERTRAUEN
Höchste Spezialisierung!
Sexualstrafrecht
Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig:
Wenn die Strafverfolgungsbehörden ein Strafverfahren einleiten, steht immer viel auf dem Spiel. Ihr Führungszeugnis aber oft auch Ihre Freiheit. Der Kampf für ein faires Verfahren und die optimale Realisierung von Mandanteninteressen ist unsere Passion, unsere Berufung. 100 Prozent sind nicht genug, wenn die bürgerliche Existenz auf dem Spiel steht. Oft kann das gewünschte Ergebnis nur erreicht werden, wenn man mehr tut, als das Notwendige. Unser Anspruch ist exzellente Verteidigung!
Was tun, wenn schon eine Anklage vorliegt?
Selbstverständlich kämpfen wir auch für Sie vor Gericht, wenn schon eine Anklage vorliegt.
Wenn Sie eine Staatsanwaltschaft in Baden-Württemberg (Stuttgart, Villingen-Schwenningen, Heidelberg, Mannheim, Karlsruhe, Tübingen, Konstanz, Ravensburg und Ulm u.a.) anklagt, sind Anklagen zu folgenden Strafgerichten u.a. möglich:
- Amtsgericht Stuttgart
- Amtsgericht Villingen-Schwenningen
- Amtsgericht Mannheim
- Amtsgericht Freiburg
- Amtsgericht Heidelberg
- Amtsgericht Karlsruhe
- Amtsgericht Konstanz
- Amtsgericht Ravensburg
- Amtsgericht Tübingen
- Amtsgericht Ulm
- Landgericht Freiburg
- Landgericht Heidelberg
- Landgericht Karlsruhe
- Landgericht Konstanz
- Landgericht Mannheim
- Landgericht Ravensburg
- Landgericht Stuttgart
- Landgericht Tübingen
- Landgericht Ulm