Strafverteidiger: Christian Albrecht
Vorwurf: Vorsätzliche Körperverletzung
Ergebnis: Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO
Im Rahmen einer streitigen Auseinandersetzung mit seinem Mitbewohner wurde dem Mandanten vorgeworfen, diesen mit seinem Fingernagel an Handgelenk und Hand gekratzt zu haben. Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht konnte die Strafverfolgungsbehörden davon überzeugen, dass ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung nicht besteht, da der Rechtsfrieden durch den Vorfall nicht tangiert ist.