AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT

Vergewaltigung / Übergriff / Nötigung

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe Vergewaltigung/Übergriff/Nötigung

28.08.2025 – Einstellung beim Besitz von kinderpornografischen Inhalten

27.08.2025

WO? Staatsanwaltschaft Düsseldorf
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung

Dem minderjährigen Mandanten wurde eine Vergewaltigung vorgeworfen. Er soll auf einer Geburtstagsparty eine Freundin, der vermutlich etwas in ihr Getränk gemischt wurde, unter Ausnutzung dieser Lage vergewaltigt haben. Eine eindeutige Unfreiwilligkeit der Anzeigenerstatterin war der Akte jedoch nicht zu entnehmen. Rechtsanwalt Marcel Bartsch konnte daher mittels einer ausführlichen Schutzschrift die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass es an dem erkennbar entgegenstehenden Willen gefehlt und das Verfahren somit mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen war. 

25.08.2025 – Einstellung beim Verdacht der Vergewaltigung

25.08.2025

WO? Staatsanwaltschaft Lüneburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung

Unseren Mandanten wurde vorgeworfen gegen den Willen seiner Ex-Freundin Geschlechtsverkehr mit ihr gehabt zu haben. Sie hätten sich getroffen, damit er ihr eine vierstellige Geldsumme überweise. Dabei habe sie zunächst mit in sein Elternhaus kommen müssen und dort vaginalen Geschlechtsverkehr mit unserem Mandanten haben müssen. Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht konnte mittels einer ausführlich begründeten Schutzschrift die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass kein hinreichender Tatverdacht vorliegt. Die Aussage der Anzeigenerstatterin war eindeutig als unglaubhaft zu bewerten. Zudem ist kein eindeutig entgegenstehernder Wille erkennbar gewesen. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. 

06.08.2025 – Freispruch beim Vorwurf Vergewaltigung

06.08.2025

WO? Schöffengericht Mühlhausen
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Freispruch

Der Mandant wurde vor dem Schöffengericht in Mühlhausen wegen Vergewaltigung angeklagt. In dieser Aussage gegen Aussage Konstellation konnte Strafverteidiger Ippolito das Schöffengericht davon überzeugen, dass vernünftige Zweifel an der Aussage der Belastungsaussage bestehen. Die Staatsanwaltschaft forderte eine mehrjährige Haftstrafe, doch das Gericht ist dem Antrag der Verteidigung gefolgt: Freispruch!

23.07.2025 – Freispruch beim Vorwurf Vergewaltigung

23.07.2025

WO? Schöffengericht Köln
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Freispruch

Die Staatsanwaltschaft Köln hatte den Mandaten wegen Vergewaltigung angeklagt. Strafverteidiger Ippolito konnte in dieser Aussage gegen Aussage Konstellation das Schöffengericht in Köln davon überzeugen, dass die belastende Aussage nicht glaubhaft ist. Das Gericht ist dem Antrag des Strafverteidigers gefolgt: Freispruch. Im Fall der Verurteilung hätte beim Vorwurf Vergewaltigung eine Mindeststrafe von 2 Jahren gedroht.

29.06.2025 – Einstellung bei Verdacht der Vergewaltigung

29.06.2025

WO? Staatsanwaltschaft Köln
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht der Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung

Ein Flirt in einer Diskothek läuft etwas aus dem Ruder und nun soll mein Mandant angeblich eine Frau vergewaltigt haben. Nachdem sie zunächst zu viert auf der Tanzfläche „rumknutschten“, ging die Anzeigenerstatterin gemeinsam mit meinem Mandanten und einem weiteren Mann auf die Herrentoilette. In einer Kabine kam es dort zu einvernehmlichen Oralverkehr. Anschließend behauptet die Anzeigenerstatterin, sie sei vergewaltigt worden. In einer gut begründeten Schutzschrift wurde dargelegt, dass der Anzeigenerstatterin das Geschehen lediglich vor ihren Freundinnen peinlich war und sie sich somit aus Schamgefühl zu einer solch schlimmen Behauptung hinreißen ließ, um den Vorfall zu rechtfertigen.  

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
Dr. Jonas Hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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