Vergewaltigung / Übergriff / Nötigung
Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe Vergewaltigung/Übergriff/Nötigung
30.05.2025 – Nach dem Tatvorwurf der Vergewaltigung: Verfahren wegen Beleidigung und Bedrohung wird ohne Auflage eingestellt
30.05.2025
WO? Amtsgericht in Nordrhein-Westfalen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Vergewaltigung (im Ermittlungsverfahren), Beleidigung, Bedrohung
ERGEBNIS: Einstellung ohne Auflage
Der Mandant sah sich im Ermittlungsverfahren mit dem Tatvorwurf der Vergewaltigung konfrontiert. In einer umfangreichen Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrech Oliver Moro, diverse Konstanzbrüche in den Schilderungen der Zeugin, die fehlende Plausibilität des behaupteten Tatgeschehens sowie die fehlende Glaubwürdigkeit der Zeugen aufzeigen. Die Staatsanwaltschaft folgte der Argumentation und stellte das Verfahren wegen Vergewaltigung mangels hinreichenden Tatverdachts ein. Sie klagte den Mandanten jedoch noch wegen Bedrohung und Beleidigung am Amtsgericht an. In der anschließenden Hauptverhandlung regte Rechtsanwalt Moro in einem Rechtsgespräch zu Beginn des Prozesses an, das Verfahren ohne Auflage einzustellen. Das Gericht und auch die Staatsanwaltschaft folgten dem Vorschlag und stellten das Verfahren ohne Auflage ein.
21.05.2025 – Einstellung beim Vorwurf sexueller Übergriff, sexuelle Belästigung, Vergewaltigung
21.05.2025
WO? Staatsanwaltschaft Itzehoe
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
15.05.2025 Einstellung bei Verdacht der Vornahme exhibitionistischer Handlungen
15.05.2025
WO? Staatsanwaltschaft Darmstadt
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Exhibitionistische Handlungen
ERGEBNIS: Einstellung
14.05.2025 – Freispruch vor dem Jugendschöffengericht bei Vergewaltigung
14.05.2025
WO? Amtsgericht Münster (Jugendschöffengericht)
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT:Vergewaltigung
ERGEBNIS: Freispruch
Die Staatsanwaltschaft warf unserem Mandanten, einem Heranwachsenden, eine Vergewaltigung vor. In einer engagierten und akribisch vorbereiteten Befragung der Anzeigenerstatterin konnte Rechtsanwalt Grabitz herausarbeiten, dass die belastende Aussage in ihrem Kern unplausibel war und erhebliche Inkonstanzen zwischen vorherigen Äußerungen der Anzeigenerstatterin und ihrer Aussage in der Hauptverhandlung zu verzeichnen waren. Auch ein Motiv für eine mögliche Falschbelastung konnte plausibel dargelegt werden. Dies überzeugte das Gericht. Es sprach den Mandanten auf Antrag der Verteidigung frei.
12.05.2025 Einstellung bei Vergewaltigung u.a.
12.05.2025
WO? Staatsanwaltschaft Göttingen
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Vergewaltigung u.a.
ERGEBNIS: Einstellung
09.05.2025 Einstellung bei sexueller Übergriff und Besitz kinderpornografischer Inhalte
09.05.2025
WO? Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Sexueller Übergriff und Besitz kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
08.05.2025 Einstellung bei sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
08.05.2025
WO? Staatsanwaltschaft Köln
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
05.05.2025 Einstellung bei Vergewaltigung
05.05.2025
WO? Staatsanwaltschaft Osnabrück
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
30.04.2025 – Freispruch beim Vorwurf Sexuelle Nötigung
30.04.2025
WO? Schöffengericht Hamm
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Sexuelle Nötigung
ERGEBNIS: Einstellung
Der Mandant wurde wegen schwerer sexueller Nötigung angeklagt. Strafverteidiger Ippolito konnte in dieser Aussage gegen Aussage Konstellation das Schöffengericht in Hamm davon überzeugen, dass die belastende Aussage nicht glaubhaft ist. Das Gericht ist dem Antrag der Verteidigung gefolgt: Freispruch! Im Fall der Verurteilung hätte beim Vorwurf der schweren sexuellen Nötigung eine Mindeststrafe von einem Jahr gedroht.
29.04.2025 – Einstellung bei sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
29.04.2025
WO? Staatsanwaltschaft Lübeck
WER? Fachanwältin für Strafrecht Mayer
DELIKT: Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten
- Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht



- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich





