30.04.2025

WO? Schöffengericht Hamm
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Sexuelle Nötigung
ERGEBNIS: Einstellung

Der Mandant wurde wegen schwerer sexueller Nötigung angeklagt. Strafverteidiger Ippolito konnte in dieser Aussage gegen Aussage Konstellation das Schöffengericht in Hamm davon überzeugen, dass die belastende Aussage nicht glaubhaft ist. Das Gericht ist dem Antrag der Verteidigung gefolgt: Freispruch! Im Fall der Verurteilung hätte beim Vorwurf der schweren sexuellen Nötigung eine Mindeststrafe von einem Jahr gedroht.