AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT

Vergewaltigung / Übergriff / Nötigung

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe Vergewaltigung/Übergriff/Nötigung

29.06.2025 – Einstellung bei Verdacht der Vergewaltigung

29.06.2025

WO? Staatsanwaltschaft Köln
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht der Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung

Ein Flirt in einer Diskothek läuft etwas aus dem Ruder und nun soll mein Mandant angeblich eine Frau vergewaltigt haben. Nachdem sie zunächst zu viert auf der Tanzfläche „rumknutschten“, ging die Anzeigenerstatterin gemeinsam mit meinem Mandanten und einem weiteren Mann auf die Herrentoilette. In einer Kabine kam es dort zu einvernehmlichen Oralverkehr. Anschließend behauptet die Anzeigenerstatterin, sie sei vergewaltigt worden. In einer gut begründeten Schutzschrift wurde dargelegt, dass der Anzeigenerstatterin das Geschehen lediglich vor ihren Freundinnen peinlich war und sie sich somit aus Schamgefühl zu einer solch schlimmen Behauptung hinreißen ließ, um den Vorfall zu rechtfertigen.  

07.06.2025 – Einstellung bei Vergewaltigung

07.06.2025

WO? Staatsanwaltschaft Aschaffenburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde die Vergewaltigung einer Bekanntschaft im Rahmen einer abendlichen Verabredung vorgeworfen. Mit einer umfassenden Schutzschrift konnte Rechtsanwalt Albrecht zunächst die Glaubhaftigkeit der einzigen belastenden Aussage in Zweifel ziehen. Die Anzeigeerstatterin war nicht in der Lage einen nachvollziehbaren Tathergang zu schildern. Darüber hinaus wurde von ihr weder eine Gewaltanwendung seitens unseres Mandanten noch eine ausdrückliche Äußerung ihrer Ablehnung sexueller Handlungen geschildert. Die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg folgte dieser Auffassung und stellte das Verfahren antragsgemäß mangels hinreichenden Tatverdachts ein. 

04.06.2025 – Einstellung bei Tatverdacht der Vergewaltigung

04.06.2025

WO? Staatsanwaltschaft Stade
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht der Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seine Schwägerin vergewaltigt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Stade konnte Strafverteidiger Christoph Grabitz darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht bestand und erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Hauptbelastungszeugin anzumelden waren. Kern des Antrags war eine dezidierte aussagepsychologische Analyse, die auch die Staatsanwaltschaft überzeugte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten blieb ein öffentlicher Strafprozess erspart.  

03.06.2025 – Freispruch beim Vorwurf Vergewaltigung

03.06.2025

WO? Schöffengericht Mayen
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Vorwurf Vergewaltigung
ERGEBNIS: Freispruch

Strafverteidiger Ippolito konnte das Schöffengericht in Mayen in einer Aussage gegen Aussage Konstellation davon überzeugen, dass die belastende Aussage der Zeugin nicht glaubhaft ist. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe gefordert. Das Gericht ist allerdings dem Antrag von Strafverteidiger Ippolito gefolgt: Freispruch! Im Fall der Verurteilung hätte beim Vorwurf der Vergewaltigung eine Mindeststrafe von 2 Jahren gedroht. Da der Mandant Berufsbeamter gewesen ist, hätte er im Falle der Verurteilung zudem mit dem Verlust seiner Beamtenrechte rechnen müssen.

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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