AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT

Vergewaltigung / Übergriff / Nötigung

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe Vergewaltigung/Übergriff/Nötigung

04.06.2025 – Einstellung bei Tatverdacht der Vergewaltigung

04.06.2025

WO? Staatsanwaltschaft Stade
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht der Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seine Schwägerin vergewaltigt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Stade konnte Strafverteidiger Christoph Grabitz darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht bestand und erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Hauptbelastungszeugin anzumelden waren. Kern des Antrags war eine dezidierte aussagepsychologische Analyse, die auch die Staatsanwaltschaft überzeugte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten blieb ein öffentlicher Strafprozess erspart.  

03.06.2025 – Freispruch beim Vorwurf Vergewaltigung

03.06.2025

WO? Schöffengericht Mayen
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Vorwurf Vergewaltigung
ERGEBNIS: Freispruch

Strafverteidiger Ippolito konnte das Schöffengericht in Mayen in einer Aussage gegen Aussage Konstellation davon überzeugen, dass die belastende Aussage der Zeugin nicht glaubhaft ist. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe gefordert. Das Gericht ist allerdings dem Antrag von Strafverteidiger Ippolito gefolgt: Freispruch! Im Fall der Verurteilung hätte beim Vorwurf der Vergewaltigung eine Mindeststrafe von 2 Jahren gedroht. Da der Mandant Berufsbeamter gewesen ist, hätte er im Falle der Verurteilung zudem mit dem Verlust seiner Beamtenrechte rechnen müssen.

30.05.2025 – Nach dem Tatvorwurf der Vergewaltigung: Verfahren wegen Beleidigung und Bedrohung wird ohne Auflage eingestellt

30.05.2025

WO? Amtsgericht in Nordrhein-Westfalen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Vergewaltigung (im Ermittlungsverfahren), Beleidigung, Bedrohung
ERGEBNIS: Einstellung ohne Auflage

Der Mandant sah sich im Ermittlungsverfahren mit dem Tatvorwurf der Vergewaltigung konfrontiert. In einer umfangreichen Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrech Oliver Moro, diverse Konstanzbrüche in den Schilderungen der Zeugin, die fehlende Plausibilität des behaupteten Tatgeschehens sowie die fehlende Glaubwürdigkeit der Zeugen aufzeigen. Die Staatsanwaltschaft folgte der Argumentation und stellte das Verfahren wegen Vergewaltigung mangels hinreichenden Tatverdachts ein. Sie klagte den Mandanten jedoch noch wegen Bedrohung und Beleidigung am Amtsgericht an. In der anschließenden Hauptverhandlung regte Rechtsanwalt Moro in einem Rechtsgespräch zu Beginn des Prozesses an, das Verfahren ohne Auflage einzustellen. Das Gericht und auch die Staatsanwaltschaft folgten dem Vorschlag und stellten das Verfahren ohne Auflage ein.

14.05.2025 – Freispruch vor dem Jugendschöffengericht ​bei Vergewaltigung

14.05.2025

WO? Amtsgericht Münster (Jugendschöffengericht) 
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT:Vergewaltigung
ERGEBNIS: Freispruch

Die Staatsanwaltschaft warf unserem Mandanten, einem Heranwachsenden, eine Vergewaltigung vor. In einer engagierten und akribisch vorbereiteten Befragung der Anzeigenerstatterin konnte Rechtsanwalt Grabitz herausarbeiten, dass die belastende Aussage in ihrem Kern unplausibel war und erhebliche Inkonstanzen zwischen vorherigen Äußerungen der Anzeigenerstatterin und ihrer Aussage in der Hauptverhandlung zu verzeichnen waren. Auch ein Motiv für eine mögliche Falschbelastung konnte plausibel dargelegt werden. Dies überzeugte das Gericht. Es sprach den Mandanten auf Antrag der Verteidigung frei. 

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Strafrecht
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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