Vergewaltigung / Übergriff / Nötigung
Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe Vergewaltigung/Übergriff/Nötigung
07.06.2025 – Einstellung bei Vergewaltigung
07.06.2025
WO? Staatsanwaltschaft Aschaffenburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde die Vergewaltigung einer Bekanntschaft im Rahmen einer abendlichen Verabredung vorgeworfen. Mit einer umfassenden Schutzschrift konnte Rechtsanwalt Albrecht zunächst die Glaubhaftigkeit der einzigen belastenden Aussage in Zweifel ziehen. Die Anzeigeerstatterin war nicht in der Lage einen nachvollziehbaren Tathergang zu schildern. Darüber hinaus wurde von ihr weder eine Gewaltanwendung seitens unseres Mandanten noch eine ausdrückliche Äußerung ihrer Ablehnung sexueller Handlungen geschildert. Die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg folgte dieser Auffassung und stellte das Verfahren antragsgemäß mangels hinreichenden Tatverdachts ein.
06.06.2025 – Einstellung beim Vorwurf sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung
06.06.2025
WO? Staatsanwaltschaft Aschaffenburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung
ERGEBNIS: Einstellung
05.06.2025 – Einstellung beim Vorwurf sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
05.06.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hamburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
04.06.2025 – Einstellung bei Tatverdacht der Vergewaltigung
04.06.2025
WO? Staatsanwaltschaft Stade
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht der Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seine Schwägerin vergewaltigt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Stade konnte Strafverteidiger Christoph Grabitz darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht bestand und erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Hauptbelastungszeugin anzumelden waren. Kern des Antrags war eine dezidierte aussagepsychologische Analyse, die auch die Staatsanwaltschaft überzeugte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten blieb ein öffentlicher Strafprozess erspart.
03.06.2025 – Freispruch beim Vorwurf Vergewaltigung
03.06.2025
WO? Schöffengericht Mayen
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Vorwurf Vergewaltigung
ERGEBNIS: Freispruch
Strafverteidiger Ippolito konnte das Schöffengericht in Mayen in einer Aussage gegen Aussage Konstellation davon überzeugen, dass die belastende Aussage der Zeugin nicht glaubhaft ist. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe gefordert. Das Gericht ist allerdings dem Antrag von Strafverteidiger Ippolito gefolgt: Freispruch! Im Fall der Verurteilung hätte beim Vorwurf der Vergewaltigung eine Mindeststrafe von 2 Jahren gedroht. Da der Mandant Berufsbeamter gewesen ist, hätte er im Falle der Verurteilung zudem mit dem Verlust seiner Beamtenrechte rechnen müssen.
30.05.2025 – Nach dem Tatvorwurf der Vergewaltigung: Verfahren wegen Beleidigung und Bedrohung wird ohne Auflage eingestellt
30.05.2025
WO? Amtsgericht in Nordrhein-Westfalen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Vergewaltigung (im Ermittlungsverfahren), Beleidigung, Bedrohung
ERGEBNIS: Einstellung ohne Auflage
Der Mandant sah sich im Ermittlungsverfahren mit dem Tatvorwurf der Vergewaltigung konfrontiert. In einer umfangreichen Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrech Oliver Moro, diverse Konstanzbrüche in den Schilderungen der Zeugin, die fehlende Plausibilität des behaupteten Tatgeschehens sowie die fehlende Glaubwürdigkeit der Zeugen aufzeigen. Die Staatsanwaltschaft folgte der Argumentation und stellte das Verfahren wegen Vergewaltigung mangels hinreichenden Tatverdachts ein. Sie klagte den Mandanten jedoch noch wegen Bedrohung und Beleidigung am Amtsgericht an. In der anschließenden Hauptverhandlung regte Rechtsanwalt Moro in einem Rechtsgespräch zu Beginn des Prozesses an, das Verfahren ohne Auflage einzustellen. Das Gericht und auch die Staatsanwaltschaft folgten dem Vorschlag und stellten das Verfahren ohne Auflage ein.
21.05.2025 – Einstellung beim Vorwurf sexueller Übergriff, sexuelle Belästigung, Vergewaltigung
21.05.2025
WO? Staatsanwaltschaft Itzehoe
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
15.05.2025 Einstellung bei Verdacht der Vornahme exhibitionistischer Handlungen
15.05.2025
WO? Staatsanwaltschaft Darmstadt
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Exhibitionistische Handlungen
ERGEBNIS: Einstellung
14.05.2025 – Freispruch vor dem Jugendschöffengericht bei Vergewaltigung
14.05.2025
WO? Amtsgericht Münster (Jugendschöffengericht)
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT:Vergewaltigung
ERGEBNIS: Freispruch
Die Staatsanwaltschaft warf unserem Mandanten, einem Heranwachsenden, eine Vergewaltigung vor. In einer engagierten und akribisch vorbereiteten Befragung der Anzeigenerstatterin konnte Rechtsanwalt Grabitz herausarbeiten, dass die belastende Aussage in ihrem Kern unplausibel war und erhebliche Inkonstanzen zwischen vorherigen Äußerungen der Anzeigenerstatterin und ihrer Aussage in der Hauptverhandlung zu verzeichnen waren. Auch ein Motiv für eine mögliche Falschbelastung konnte plausibel dargelegt werden. Dies überzeugte das Gericht. Es sprach den Mandanten auf Antrag der Verteidigung frei.
12.05.2025 Einstellung bei Vergewaltigung u.a.
12.05.2025
WO? Staatsanwaltschaft Göttingen
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Vergewaltigung u.a.
ERGEBNIS: Einstellung
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten
- Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht



- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich



- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Strafrecht
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich






