AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT

Vergewaltigung / Übergriff / Nötigung

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe Vergewaltigung/Übergriff/Nötigung

07.09.2025 – Einstellung bei Tatverdacht der sexuellen Nötigung und des sexuellen Missbrauchs

07.09.2025

WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht der sexuellen Nötigung und des sexuellen Missbrauchs
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem jugendlichen Mandanten wurde vorgeworfen, seine Stiefnichte über mehrere Jahre sexuell missbraucht zu haben. Dabei sollen die Übergriffe oft nachts stattgefunden haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Münster konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht nicht besteht und erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Hauptbelastungszeugin vorliegen. Kern des Antrags war eine dezidierte aussagepsychologische Analyse, die auch die Staatsanwaltschaft überzeugte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben. 

05.09.2025 – Einstellung bei Tatverdacht der Vergewaltigung

05.09.2025

WO? Staatsanwaltschaft Kassel
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde Vergewaltigung vorgeworfen. Er soll eine ihm bekannte Person nach einer gemeinsamen Feier „gefingert“ haben. Die Person stand dabei unter Alkoholeinfluss und soll dies geduldet, aber nicht gewollte haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass die Aussage der Belastungszeugin unglaubhaft ist und ein hinreichender Tatverdacht zumindest aus rechtlichen Gründen nicht besteht. Kern des Antrags war eine aussagepsychologische Analyse der Aussage der Belastungszeugin, die von einer rechtlichen Würdigung der Gesetzeslage flankiert wurde. Die Staatsanwaltschaft konnte davon überzeugt werden, dass der Mandant – ungeachtet der nur dürftigen Aussage der Zeugin – jedenfalls von einem Einverständnis ausging und damit nicht vorsätzlich handelte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt und es erfolgte keine Eintragung im Führungszeugnis. Dem Mandanten ist eine ansonsten drohende öffentliche Hauptverhandlung erspart geblieben. 

03.09.2025 – Einstellung bei Vorwurf der Vergewaltigung

03.09.2025

WO? Staatsanwaltschaft Verden
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde eine Vergewaltigung vorgeworfen. Er soll mit der Zeugin, mit der er seit längerer Zeit eine sexuelle Beziehung führte, regelmäßig gegen ihren Willen Geschlechtsverkehr gehabt haben. Strafverteidiger Grabitz konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass die Aussage der Zeugin unglaubhaft war. Sie zeigte eine erhebliche Inkonsistenz und Belastungstendenz. Von der ersten Aussage, die sie direkt nach der vermeintlichen Tat machte, bis zu ihrer zweiten Zeugenvernehmung steigerte die Zeugin ihre Vorwürfe fortlaufend und fügte jedes Mal Neues hinzu. Zudem verstrickte sie sich in Widersprüche bzgl. ihrer Angaben zu den vergangenen Taten. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.

01.09.2025 – Einstellung bei Vergewaltigung

01.09.2025

WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde eine Vergewaltigung vorgeworfen. In einer umfassenden Schutzschrift konnte Strafverteidiger Grabitz darlegen, dass es an einem hinreichenden Tatverdacht fehlte. Die Aussage der Anzeigenerstatterin war nach aussagepsychologischen Maßstäben eindeutig unglaubhaft, da die Aussage nicht konstant und infolge von erheblicher Alkoholisierung äußerst lückenhaft war. Selbst bei Wahrunterstellung der Vorwürfe hätte das Verfahren eingestellt werden müssen, da unserem Mandanten kein Vorsatz in Bezug auf ein Handeln gegen den ausdrücklichen Willen der Anzeigenerstatterin nachzuweisen war. Die Staatsanwaltschaft folgte unserer Auffassung und stellte das Verfahren antragsgemäß ein.  

28.08.2025 – Einstellung beim Besitz von kinderpornografischen Inhalten

27.08.2025

WO? Staatsanwaltschaft Düsseldorf
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung

Dem minderjährigen Mandanten wurde eine Vergewaltigung vorgeworfen. Er soll auf einer Geburtstagsparty eine Freundin, der vermutlich etwas in ihr Getränk gemischt wurde, unter Ausnutzung dieser Lage vergewaltigt haben. Eine eindeutige Unfreiwilligkeit der Anzeigenerstatterin war der Akte jedoch nicht zu entnehmen. Rechtsanwalt Marcel Bartsch konnte daher mittels einer ausführlichen Schutzschrift die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass es an dem erkennbar entgegenstehenden Willen gefehlt und das Verfahren somit mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen war. 

25.08.2025 – Einstellung beim Verdacht der Vergewaltigung

25.08.2025

WO? Staatsanwaltschaft Lüneburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung

Unseren Mandanten wurde vorgeworfen gegen den Willen seiner Ex-Freundin Geschlechtsverkehr mit ihr gehabt zu haben. Sie hätten sich getroffen, damit er ihr eine vierstellige Geldsumme überweise. Dabei habe sie zunächst mit in sein Elternhaus kommen müssen und dort vaginalen Geschlechtsverkehr mit unserem Mandanten haben müssen. Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht konnte mittels einer ausführlich begründeten Schutzschrift die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass kein hinreichender Tatverdacht vorliegt. Die Aussage der Anzeigenerstatterin war eindeutig als unglaubhaft zu bewerten. Zudem ist kein eindeutig entgegenstehernder Wille erkennbar gewesen. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. 

06.08.2025 – Freispruch beim Vorwurf Vergewaltigung

06.08.2025

WO? Schöffengericht Mühlhausen
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Freispruch

Der Mandant wurde vor dem Schöffengericht in Mühlhausen wegen Vergewaltigung angeklagt. In dieser Aussage gegen Aussage Konstellation konnte Strafverteidiger Ippolito das Schöffengericht davon überzeugen, dass vernünftige Zweifel an der Aussage der Belastungsaussage bestehen. Die Staatsanwaltschaft forderte eine mehrjährige Haftstrafe, doch das Gericht ist dem Antrag der Verteidigung gefolgt: Freispruch!

23.07.2025 – Freispruch beim Vorwurf Vergewaltigung

23.07.2025

WO? Schöffengericht Köln
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Freispruch

Die Staatsanwaltschaft Köln hatte den Mandaten wegen Vergewaltigung angeklagt. Strafverteidiger Ippolito konnte in dieser Aussage gegen Aussage Konstellation das Schöffengericht in Köln davon überzeugen, dass die belastende Aussage nicht glaubhaft ist. Das Gericht ist dem Antrag des Strafverteidigers gefolgt: Freispruch. Im Fall der Verurteilung hätte beim Vorwurf Vergewaltigung eine Mindeststrafe von 2 Jahren gedroht.

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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