Vergewaltigung / Übergriff / Nötigung
Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe Vergewaltigung/Übergriff/Nötigung
12.01.2026 Einstellung bei sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung
12.01.2026
WO? Staatsanwaltschaft Bremen
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung
ERGEBNIS: Einstellung
10.01.2026 Einstellung bei Tatverdacht der Vergewaltigung
10.01.2026
WO? Staatsanwaltschaft Hildesheim
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht der Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seine Ex-Freundin am Bahnhof vergewaltigt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Hildesheim konnte Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christoph Grabitz darlegen, dass erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Hauptbelastungszeugin bestehen und ein hinreichender Tatverdacht aus tatsächlichen Gründen nicht besteht. Kern des Antrags war eine dezidierte aussagepsychologische Analyse, die auch die Staatsanwaltschaft überzeugte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
08.01.2026 Einstellung beim Verdacht Vergewaltigung
08.01.2026
WO? Staatsanwaltschaft Aurich
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
06.01.2026 Einstellung bei sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
06.01.2026
WO? Staatsanwaltschaft Bielefeld
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
04.01.2026 Einstellung bei Tatverdacht der Vergewaltigung und Körperverletzung
04.01.2026
WO? Staatsanwaltschaft Bremen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht der Vergewaltigung und Körperverletzung
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seine Ex-Partnerin körperlich angegriffen, sowie vergewaltigt zu haben. Eine Strafanzeige erfolgte im Rahmen eines Polizeieinsatzes während des aktuellen Sorgerechtsstreites. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Bremen konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht aus tatsächlichen wie rechtlichen Gründen nicht besteht. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
27.12.2025 Einstellung bei Vorwurf sexueller Nötigung
27.12.2025
WO? Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kiel
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Sexuelle Nötigung
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde eine sexuelle Nötigung vorgeworfen. Er soll angeblich die Anzeigeerstatterin bei dem zweiten Treffen gegen ihren Willen gewürgt und sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen haben. Abschließend nahm die Anzeigenerstatterin nach eigenen Angaben aus eigener Initiative sexuelle Handlungen an unserem Mandanten vor. Unser Mandant konnte nicht erkennen, dass sie mit den vermeintlichen sexuellen Handlungen nicht einverstanden war, da sie dies nicht klar kommunizierte. Rechtsanwalt Marcel Bartsch führte dies in seiner ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Kiel aus. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.
16.12.2025 Einstellung bei Vorwurf sexueller Übergriff und sexuelle Nötigung
16.12.2025
WO? Staatsanwaltschaft Kiel
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: sexueller Übergriff und sexuelle Nötigung
ERGEBNIS: Einstellung
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, er habe eine Frau gegen ihren Willen umarmt, auf den Hals geküsst und an der Brust berührt. Mittels einer gut begründeten Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass es an einem hinreichenden Tatverdacht fehlt. Auf tatsächlicher Ebene mangelt es bereits an einer belastbaren Aussagesubstanz und selbst bei Wahrunterstellung fehlt es aus rechtlichen Gründen an einem hinreichenden Tatverdacht. Das Verfahren wurde daher antragsgemäß eingestellt.
01.12.2025 Einstellung beim Verdacht sexueller Übergriff
01.12.2025
WO? Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Sexueller Übergriff
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde ein sexueller Übergriff vorgeworfen. Er soll im Rahmen einer Weihnachtsfeier der BDSM-Szene einer Gästin unvermittelt ihre Unterhose ausgezogen haben, nachdem es im Vorfeld bereits zu Annäherungsversuchen von seiner Seite gekommen sei. Rechtsanwalt Grabitz konnte mithilfe einer ausführlichen Schutzschrift die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass mangels eines erkennbar entgegenstehenden Willens kein sexueller Übergriff vorlag und die Anzeige im Übrigen einer Meinungsmache in der Szene gegenüber unserem Mandanten entsprang. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
28.11.2025 Teilfreispruch und Erhalt der Freiheit beim Vorwurf des sexuellen Übergriffs in Tatmehrheit mit versuchter Vergewaltigung
28.11.2025
WO? Landgericht Bochum
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Sexueller Übergriff und versuchte Vergewaltigung
ERGEBNIS: Teilfreispruch
Unserem Mandanten wurden von der Staatsanwaltschaft ein sexueller Übergriff sowie eine versuchte Vergewaltigung vorgeworfen. Anlässlich einer Feierlichkeit soll er während der anschließenden Übernachtung zweimal gegenüber derselben Person übergriffig geworden sein. Im Rahmen einer umfangreichen Beweisaufnahme konnte mittels geschickter Nachfragen herausgearbeitet werden, dass sich einer der Tatvorwürfe nicht feststellen ließ. Im Übrigen konnte Strafverteidiger Bartsch zahlreiche strafmildernde Umstände hervorheben, um die besondere Situation in den Vordergrund zu stellen. Schlussendlich wurde unser Mandant hinsichtlich eines Vorwurfs freigesprochen, im Übrigen gelang es seine Freiheit zu bewahren.
05.11.2025 Einstellung mangels Tatverdacht bei Vergewaltigungsvorwurf gegen Soldaten
05.11.2025
WO? Staatsanwaltschaft Bonn
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht der Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, gegen den Willen der Anzeigenerstatterin mit seinem Glied in sie eingedrungen zu sein. Die beiden hatten sich bei der Anzeigenerstatterin zu Hause getroffen, wobei es zum Austausch gegenseitiger Intimitäten kam. Damit sei sie auch einverstanden gewesen, aber einen vaginalen Geschlechtsverkehr habe sie nicht gewollt. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Bonn konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht aus tatsächlichen sowie rechtlichen Gründen nicht besteht und erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Hauptbelastungszeugin bestehen. Kern des Antrags war eine dezidierte aussagepsychologische sowie rechtliche Analyse, die auch die Staatsanwaltschaft überzeugte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben. Auch kann er weiter Soldat bleiben.
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten
- Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht



- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich





