Vergewaltigung / Übergriff / Nötigung
Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe Vergewaltigung/Übergriff/Nötigung
10.09.2025 – Einstellung bei Tatverdacht der Vergewaltigung
10.09.2025
WO? Staatsanwaltschaft Kiel
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde in einer sog. Aussage-gegen-Aussage-Konstellation Vergewaltigung vorgeworfen. Es soll im Laufe einer mehrere Jahre zurückliegenden Beziehung zu sexuellen Handlungen gegen den Willen der Anzeigenerstatterin gekommen sein. In einer umfangreichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft konnte Strafverteidiger Grabitz darlegen, dass die Aussage der Hauptbelastungszeugin in weiten Teilen unglaubhaft war und ein hinreichender Tatverdacht weder aus tatsächlichen noch rechtlichen Gründen besteht. Kern des Antrags war eine dezidierte aussagepsychologische Analyse der Aussage der Hauptbelastungszeugin. Die Staatsanwaltschaft konnte davon überzeugt werden, dass die Aussage der Zeugin aufgrund diverser aussagepsychologischer Kriterien unbrauchbar war und es damit an einem Tatnachweis fehlt. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt, sodass eine belastende Hauptverhandlung abgewendet werden konnte.
08.09.2025 – Einstellung bei Verdachts der Vergewaltigung
08.09.2025
WO? Staatsanwaltschaft Mainz
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen im Rahmen eines Treffens mit einer Bekanntschaft über eine Dating-Plattform, an dieser während des Schlafens sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben. Mit einer umfassenden Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig zunächst die Glaubhaftigkeit der einzig belastenden Aussage in Zweifel ziehen. Bereits nach Aussage der Anzeigenerstatterin war diese im Zeitpunkt der sexuellen Handlungen bereits wach und in der Lage, einen entgegenstehenden Willen zu bilden sowie zu äußern, was vorliegend nicht geschehen ist. Vielmehr hat sie sich auf die sexuellen Handlungen eingelassen. Zudem hat sie sich erst nach einem Gespräch mit Freundinnen zu der Anzeige entschlossen. Ihre Angaben basierten offensichtlich auf einer Umdeutung des tatsächlich Geschehenen infolge auto- sowie fremdsuggestiver Einflüsse. Die Staatsanwaltschaft Mainz folgte dieser Auffassung und stellte das Verfahren antragsgemäß mangels hinreichenden Tatverdachts ein.
07.09.2025 – Einstellung bei Tatverdacht der sexuellen Nötigung und des sexuellen Missbrauchs
07.09.2025
WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht der sexuellen Nötigung und des sexuellen Missbrauchs
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem jugendlichen Mandanten wurde vorgeworfen, seine Stiefnichte über mehrere Jahre sexuell missbraucht zu haben. Dabei sollen die Übergriffe oft nachts stattgefunden haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Münster konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht nicht besteht und erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Hauptbelastungszeugin vorliegen. Kern des Antrags war eine dezidierte aussagepsychologische Analyse, die auch die Staatsanwaltschaft überzeugte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
06.09.2025 Einstellung bei sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
06.09.2025
WO? Staatsanwaltschaft Wuppertal
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
05.09.2025 – Einstellung bei Tatverdacht der Vergewaltigung
05.09.2025
WO? Staatsanwaltschaft Kassel
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde Vergewaltigung vorgeworfen. Er soll eine ihm bekannte Person nach einer gemeinsamen Feier „gefingert“ haben. Die Person stand dabei unter Alkoholeinfluss und soll dies geduldet, aber nicht gewollte haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass die Aussage der Belastungszeugin unglaubhaft ist und ein hinreichender Tatverdacht zumindest aus rechtlichen Gründen nicht besteht. Kern des Antrags war eine aussagepsychologische Analyse der Aussage der Belastungszeugin, die von einer rechtlichen Würdigung der Gesetzeslage flankiert wurde. Die Staatsanwaltschaft konnte davon überzeugt werden, dass der Mandant – ungeachtet der nur dürftigen Aussage der Zeugin – jedenfalls von einem Einverständnis ausging und damit nicht vorsätzlich handelte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt und es erfolgte keine Eintragung im Führungszeugnis. Dem Mandanten ist eine ansonsten drohende öffentliche Hauptverhandlung erspart geblieben.
03.09.2025 – Einstellung bei Vorwurf der Vergewaltigung
03.09.2025
WO? Staatsanwaltschaft Verden
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde eine Vergewaltigung vorgeworfen. Er soll mit der Zeugin, mit der er seit längerer Zeit eine sexuelle Beziehung führte, regelmäßig gegen ihren Willen Geschlechtsverkehr gehabt haben. Strafverteidiger Grabitz konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass die Aussage der Zeugin unglaubhaft war. Sie zeigte eine erhebliche Inkonsistenz und Belastungstendenz. Von der ersten Aussage, die sie direkt nach der vermeintlichen Tat machte, bis zu ihrer zweiten Zeugenvernehmung steigerte die Zeugin ihre Vorwürfe fortlaufend und fügte jedes Mal Neues hinzu. Zudem verstrickte sie sich in Widersprüche bzgl. ihrer Angaben zu den vergangenen Taten. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
01.09.2025 – Einstellung bei Vergewaltigung
01.09.2025
WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde eine Vergewaltigung vorgeworfen. In einer umfassenden Schutzschrift konnte Strafverteidiger Grabitz darlegen, dass es an einem hinreichenden Tatverdacht fehlte. Die Aussage der Anzeigenerstatterin war nach aussagepsychologischen Maßstäben eindeutig unglaubhaft, da die Aussage nicht konstant und infolge von erheblicher Alkoholisierung äußerst lückenhaft war. Selbst bei Wahrunterstellung der Vorwürfe hätte das Verfahren eingestellt werden müssen, da unserem Mandanten kein Vorsatz in Bezug auf ein Handeln gegen den ausdrücklichen Willen der Anzeigenerstatterin nachzuweisen war. Die Staatsanwaltschaft folgte unserer Auffassung und stellte das Verfahren antragsgemäß ein.
28.08.2025 – Einstellung beim Besitz von kinderpornografischen Inhalten
27.08.2025
WO? Staatsanwaltschaft Düsseldorf
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
Dem minderjährigen Mandanten wurde eine Vergewaltigung vorgeworfen. Er soll auf einer Geburtstagsparty eine Freundin, der vermutlich etwas in ihr Getränk gemischt wurde, unter Ausnutzung dieser Lage vergewaltigt haben. Eine eindeutige Unfreiwilligkeit der Anzeigenerstatterin war der Akte jedoch nicht zu entnehmen. Rechtsanwalt Marcel Bartsch konnte daher mittels einer ausführlichen Schutzschrift die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass es an dem erkennbar entgegenstehenden Willen gefehlt und das Verfahren somit mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen war.
25.08.2025 – Einstellung beim Verdacht der Vergewaltigung
25.08.2025
WO? Staatsanwaltschaft Lüneburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
Unseren Mandanten wurde vorgeworfen gegen den Willen seiner Ex-Freundin Geschlechtsverkehr mit ihr gehabt zu haben. Sie hätten sich getroffen, damit er ihr eine vierstellige Geldsumme überweise. Dabei habe sie zunächst mit in sein Elternhaus kommen müssen und dort vaginalen Geschlechtsverkehr mit unserem Mandanten haben müssen. Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht konnte mittels einer ausführlich begründeten Schutzschrift die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass kein hinreichender Tatverdacht vorliegt. Die Aussage der Anzeigenerstatterin war eindeutig als unglaubhaft zu bewerten. Zudem ist kein eindeutig entgegenstehernder Wille erkennbar gewesen. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
06.08.2025 – Freispruch beim Vorwurf Vergewaltigung
06.08.2025
WO? Schöffengericht Mühlhausen
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Freispruch
Der Mandant wurde vor dem Schöffengericht in Mühlhausen wegen Vergewaltigung angeklagt. In dieser Aussage gegen Aussage Konstellation konnte Strafverteidiger Ippolito das Schöffengericht davon überzeugen, dass vernünftige Zweifel an der Aussage der Belastungsaussage bestehen. Die Staatsanwaltschaft forderte eine mehrjährige Haftstrafe, doch das Gericht ist dem Antrag der Verteidigung gefolgt: Freispruch!
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten
- Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht



- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich



- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Strafrecht
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich






