AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT

Sexuelle Belästigung

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Sexuelle Belästigung

Einstellung beim Vorwurf der Verbreitung pornografischer Inhalte

Strafverteidiger: Strafverteidiger Grabitz

Vorwurf: Verbreitung pornografischer Inhalte

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Düsseldorf

 

Dem Mandanten wurde die Verbreitung pornographischer Inhalte und eine sexuelle Belästigung vorgeworfen. Er soll einer Frau, die er über eine Dating-App kennengelernt hatte, ein Foto einer nackten, rücklings abgebildeten Person gesendet haben. In einer gut begründeten Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft konnte Strafverteidiger Christoph Grabitz darlegen, dass das Foto keinen pornographischen Inhalt darstellte und auch der Tatbestand der sexuellen Belästigung nicht erfüllt war. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein. 

Einstellung bei Verdachts der sexuellen Belästigung

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Moro

Vorwurf: Sexuelle Belästigung

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main

 

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine Arbeitskollegin in sexuell motivierter Weise umarmt und an den Brüsten berührt zu haben. Mit einer umfassenden Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Moro herausarbeiten, dass unser Mandant zu keinem Zeitpunkt in Belästigungsabsicht gehandelt hatte. Er ist von einem freundschaftlichen, kollegialen Verhältnis zu der Anzeigenerstatterin ausgegangen, in welchem eine Umarmung von ihm als adäquates Verhalten angesehen worden ist. Für eine absichtliche Berührung an der Brust gab es keine Anhaltspunkte. Zudem hat die Anzeigenerstatterin zu keinem Zeitpunkt den Wunsch nach weniger Kontakt zu unserem Mandanten geäußert, sondern diesem versichert, es sei alles in Ordnung. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main folgte dieser Auffassung und stellte das Verfahren antragsgemäß mangels hinreichenden Tatverdachts ein. 

Einstellung bei sexueller Belästigung

Strafverteidiger: Strafverteidiger Grabitz

Vorwurf: Sexuelle Belästigung

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Osnabrück

 

Unserem Mandanten wurde sexuelle Belästigung vorgeworfen. Er soll einer Kellnerin in einer Kneipe den Arm über die Schulter gelegt und dann an ihre Brust gegriffen haben. Rechtsanwalt Christoph Grabitz konnte jedoch herausarbeiten, dass sich aus dem Videomaterial aus der Kneipe eindeutig ergibt, dass unser Mandant zwar den Arm über die Schulter der Kellnerin legte, sie jedoch nach seiner Armhaltung eindeutig nicht an der Brust berührte. Den Arm über die Schulter zu legen, stellt keine sexuelle Belästigung dar. Die Staatsanwaltschaft folgte dem dahingehenden Antrag und stellte das Verfahren ein. 

Einstellung wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung

Strafverteidiger: Dr. Jonas Hennig 

Vorwurf: Sexuelle Belästigung 

Ergebnis: Einstellung 

Wo? Staatsanwaltschaft Verden 

 

Unserem Mandanten wurde sexuelle Belästigung vorgeworfen. Er soll während des Hurricane Festivals einem Festivalbesucher mit beiden Händen an das Gesäß gegriffen und zugekniffen haben. Rechtsanwalt Dr. Hennig konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass es sich – gerade in Anbetracht des typischerweise auf Festivals antreffenden Besucheransturms in den vielfältigsten Situationen – um Zufallsberührungen ohne jeglichen sexuellen Gehalt gehandelt haben kann. Insbesondere lag aber eine Intention zur sexuellen Belästigung seitens des Mandanten – und damit sein Vorsatz – fern, da er eine erhebliche Menge Alkohol, welche zu einem Atemalkoholwert von über zwei Promille geführt hat – angetroffen worden ist. Dass er einzelne körperliche Handlungen überhaupt noch wahrnehmen oder gar kontrollieren konnte, lag mehr als fern. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. 

 

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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