AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT

Sexuelle Belästigung

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Sexuelle Belästigung

Einstellung beim Vorwurf der Verbreitung pornografischer Inhalte

Strafverteidiger: Strafverteidiger Grabitz

Vorwurf: Verbreitung pornografischer Inhalte

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Düsseldorf

 

Dem Mandanten wurde die Verbreitung pornographischer Inhalte und eine sexuelle Belästigung vorgeworfen. Er soll einer Frau, die er über eine Dating-App kennengelernt hatte, ein Foto einer nackten, rücklings abgebildeten Person gesendet haben. In einer gut begründeten Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft konnte Strafverteidiger Christoph Grabitz darlegen, dass das Foto keinen pornographischen Inhalt darstellte und auch der Tatbestand der sexuellen Belästigung nicht erfüllt war. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein. 

Einstellung bei Verdachts der sexuellen Belästigung

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Moro

Vorwurf: Sexuelle Belästigung

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main

 

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine Arbeitskollegin in sexuell motivierter Weise umarmt und an den Brüsten berührt zu haben. Mit einer umfassenden Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Moro herausarbeiten, dass unser Mandant zu keinem Zeitpunkt in Belästigungsabsicht gehandelt hatte. Er ist von einem freundschaftlichen, kollegialen Verhältnis zu der Anzeigenerstatterin ausgegangen, in welchem eine Umarmung von ihm als adäquates Verhalten angesehen worden ist. Für eine absichtliche Berührung an der Brust gab es keine Anhaltspunkte. Zudem hat die Anzeigenerstatterin zu keinem Zeitpunkt den Wunsch nach weniger Kontakt zu unserem Mandanten geäußert, sondern diesem versichert, es sei alles in Ordnung. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main folgte dieser Auffassung und stellte das Verfahren antragsgemäß mangels hinreichenden Tatverdachts ein. 

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Strafrecht
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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