AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT

Sexuelle Belästigung

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Sexuelle Belästigung

26.06.2025 – Einstellung bei Vorwurf sexuellen Belästigung

26.06.2025

WO? Staatsanwaltschaft Berlin
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde sexuelle Belästigung vorgeworfen. Er soll während eines Langstreckenfluges seine Sitznachbarin mehrfach am Oberschenkel gestreichelt haben. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass die Aussage der Zeugin unglaubhaft war und es sich allenfalls um unbewusste Bewegungen im Schlaf handelt. Die Reaktion des Mandanten auf die Konfrontation durch die Zeugin ließ darauf schließen, dass es zu den Berührungen nur unbewusst während des Schlafens gekommen war. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.  

20.06.2025 – Einstellung wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung

20.06.2025

WO? Staatsanwaltschaft Marburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine Kollegin im Krankenhaus körperlich bedrängt und dadurch eine sexuelle Belästigung begangen zu haben. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig legte in seiner Schutzschrift dar, dass selbst bei Wahrunterstellung der Angaben der Belastungszeugin der Tatbestand nicht erfüllt war. Weder handelte es sich um eine Berührung in sexuell bestimmter Weise, noch hatte unser Mandant den Vorsatz, die Zeugin zu belästigen. Daraufhin stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren antragsgemäß ein.  

11.04.2025 – Einstellung bei Sexuelle Belästigung

11.04.2025

WO? Staatsanwaltschaft Hamburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde eine sexuelle Belästigung vorgeworfen. Er soll eine Frau, die er zuvor in einer Lokalität kennengelernt hat, während der sich anschließenden gemeinsamen Nacht unter ihrer Schlafkleidung berührt haben. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass die Aussage der Anzeigenerstatterin nach aussagepsychologischen Maßstäben unglaubhaft war. Sie verstrickte sich hinsichtlich des Hauptgeschehens in Widersprüche. Zudem fehlte unserem Mandanten zum Zeitpunkt der vermeintlichen Berührungen jedenfalls der notwendige Belästigungsvorsatz. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.

08.04.2025 – Einstellung beim Vorwurf des Verbreitens pornographischer Inhalte gegenüber Personen unter 18 Jahren, der sexuellen Belästigung und der Vornahme exhibitionistischer Handlungen

08.04.2025

WO? Staatsanwaltschaft Hanau 
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT:Verbreiten pornographischer Inhalte gegenüber Personen unter 18 Jahren, sexuelle Belästigung und Vornahme exhibitionistischer Handlungen
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde das Verbreiten pornographischer Inhalte gegenüber Personen unter 18 Jahren, eine sexuelle Belästigung und Vornahme exhibitionistischer Handlungen vorgeworfen. Es soll ungefragt Bild- und Videodateien seines Genitals an eine Person unter 18 Jahren per Chat versendet und dieselbe Person bei einem Aufeinandertreffen ungebührlich am Gesäß berührt haben. Rechtsanwalt und Strafverteidiger Marcel Bartsch konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass hinsichtlich des Tatvorwurfes kein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten besteht. Die Ermittlungsbehörden stützten den Tatvorwurf maßgeblich auf eine unglaubhafte Aussage der Anzeigeerstatterin. Entsprechende Bild- und Videodateien konnten nicht präsentiert werden. Schließlich bestanden nach Lage der Akten schon aus rechtlichen Gründen keinerlei Anhaltspunkte für die Vornahme exhibitionistischer Handlungen. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein. 

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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