SEXUALSTRAFRECHT
Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht
Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:
05.05.2025 – Bewährung beim Vorwurf Kinderpornografie und Jugendpornografie
05.05.2025
WO? Amtsgericht Langen (Hessen)
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Besitz und Verbreitung von Jugendpornografie, Besitz von Kinderpornografie
ERGEBNIS: Bewährung, Freiheit konnte erhalten bleiben
Der Mandanten wurde wegen Verbreitens und Besitzes von Jugendpornografie sowie Besitzes von Kinderpornografie angeklagt. Trotz der Vielzahl der Dateien konnte Strafverteidiger Ippolito zahlreiche Strafmilderungsgründe in das Verfahren einführen. Hierdurch wurde das Gericht überzeugt, eine Bewährungsstrafe auszusprechen. Die Freiheit des Mandanten wurde erhalten!
02.05.2025 Einstellung bei Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften
02.05.2025
WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften
ERGEBNIS: Einstellung
02.05.2025 Einstellung bei sexueller Belästigung
02.05.2025
WO? Staatsanwaltschaft Itzehoe
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung
02.05.2025 Einstellung bei Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte
02.05.2025
WO? Staatsanwaltschaft Itzehoe
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
30.04.2025 – Einstellung beim Vorwurf der Verbreitung jugendpornographischer Inhalte
30.04.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verbreitung jugendpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde die Verbreitung jugendpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll über Instagram ein Nacktvideo einer 14-Jährigen versendet haben. Fachanwalt Dr. Henning konnte mit einer ausführlichen Schutzschrift die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass kein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten besteht. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
30.04.2025 – Einstellung bei Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Inhalte
30.04.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
30.04.2025 – Freispruch beim Vorwurf Sexuelle Nötigung
30.04.2025
WO? Schöffengericht Hamm
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Sexuelle Nötigung
ERGEBNIS: Einstellung
Der Mandant wurde wegen schwerer sexueller Nötigung angeklagt. Strafverteidiger Ippolito konnte in dieser Aussage gegen Aussage Konstellation das Schöffengericht in Hamm davon überzeugen, dass die belastende Aussage nicht glaubhaft ist. Das Gericht ist dem Antrag der Verteidigung gefolgt: Freispruch! Im Fall der Verurteilung hätte beim Vorwurf der schweren sexuellen Nötigung eine Mindeststrafe von einem Jahr gedroht.
29.04.2025 – Einstellung bei Verbreitung pornografischer Schriften
29.04.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hamburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verbreitung pornografischer Schriften
ERGEBNIS: Einstellung
29.04.2025 – Einstellung bei sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
29.04.2025
WO? Staatsanwaltschaft Lübeck
WER? Fachanwältin für Strafrecht Mayer
DELIKT: Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
28.04.2025 – Einstellung bei Besitz und Verbreitung jugendpornografischer Inhalte
28.04.2025
WO? Staatsanwaltschaft Rostock
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Besitz und Verbreitung jugendpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
Dem Mandanten wurde der Besitz jugendpornographischer Inhalte vorgeworfen. Auf dem Smartphone des Mandanten wurden neben knapp 3.500 legalen pornographischen Bildern drei jugendpornographische Inhalte festgestellt. Mittels einer ausführlichen Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Moro die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass der Mandant keinen Vorsatz hatte. Bei einer stark überwiegenden Anzahl von legalen pornographischen Inhalten drängt sich auf, dass es sich bei den drei strafrechtlich relevanten Dateien um einen Fall des Beifangs handelt. Beim Download der legalen Inhalte werden dabei, ohne dass der Nutzer dies mitbekommt oder beabsichtigt, auch inkriminierte Inhalte auf das Smartphone heruntergeladen. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten
- Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht



- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich





