SEXUALSTRAFRECHT
Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht
Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:
19.03. Einstellung bei Vergewaltigung
19.03.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
19.03.2025 – Einstellung bei Vorwurf des Besitzes kinderpornographischer Inhalte
19.03.2025
WO? Staatsanwaltschaft Koblenz
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Besitz von Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens
Unserem Mandanten wurde der Besitz kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen. Bei einer Zusammenarbeit zwischen deutschen und US-amerikanischen Ermittlungsbehörden soll eine IP-Adresse ermittelt worden sein, von der unser Mandant, der die Unterstützung einer Jugendhilfe genießt, auf inkriminierte Dateien zugegriffen haben soll. Fachanwalt für Strafrecht Albrecht konnte herausarbeiten, dass kein Tatverdacht vorliegt, weil keinerlei inkriminierte Dateien auf dem bei einer Durchsuchung sichergestellten PC festgestellt werden konnten. Zudem hatten aufgrund der Eigenheit der Arbeitsweise einer Jugendhilfe eine Vielzahl von Personen Zugriffsmöglichkeiten auf die Verbindung.
19.03. Einstellung bei sexueller Missbrauch von Kindern
19.03.2025
WO? Staatsanwaltschaft Lübeck
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern
ERGEBNIS: Einstellung
19.03.2025 – Einstellung beim Vorwurf Versuch der Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten
19.03.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Versuch der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens
18.03. Einstellung bei sexueller Belästigung
18.03.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung
18.03.2025 – Anklage verhindert bei Vorwurf Sexuelle Belästigung
18.03.2025
WO? Staatsanwaltschaft Bonn
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung
Dem Mandanten wurde sexuelle Belästigung vorgeworfen. Er soll einen jüngeren Vereinskollegen beim gemeinsamen Besuch einer Therme berührt haben. Fachanwalt für Strafrecht Moro konnte in einem gut begründeten Antrag tatsächliche sowie rechtliche Zweifel an der angeblichen Tat herausarbeiten. Es lag ein Prozesshindernis vor. Zudem war der einzige Belastungszeuge unglaubwürdig. Auch in rechtlicher Hinsicht war eine Strafbarkeit nicht gegeben. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.
17.03.2025 – Einstellung beim Vorwurf Sexueller Missbrauch von Kindern und Besitz kinderpornographischer Inhalte
17.03.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern, Besitz kinderpornographischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung des Verfahrens
Dem Mandanten wurde sexueller Missbrauch von Kindern und Besitz kinderpornografischer Inhalte vorgeworfen. Er soll sich in einem Chatroom über sexuelle Handlungen an Kindern ausgetauscht haben. Mittels einer ausführlichen Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass dem Mandanten kein strafbares Verhalten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nachweisbar war. Bei den im Chat beschriebenen Handlungen handelte es sich nicht um reale Geschehnisse, sondern um Fantasien. Der Austausch von sexuellen Fantasien ist nicht strafbar. Strafbare Dateien wurden bei dem Mandanten nicht gefunden. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.
17.03.2025 – Freispruch beim Vorwurf Sexueller Missbrauch eines Kindes
17.03.2025
WO? Amtsgericht Mönchengladbach
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Sexueller Missbrauch eines Kindes
ERGEBNIS: Freispruch
Die Staatsanwaltschaft hatte unserem Mandanten den sexuellen Missbrauch eines Kindes vorgeworfen. Vor mehr als fünf Jahren sollte er ein damals elfjähriges Kind zwischen dessen Beinen angefasst haben. Rechtsanwalt Grabitz hatte bereits im Ermittlungsverfahren auf zahlreiche Auffälligkeiten in der Aussage des Kindes hingewiesen. Insbesondere war ungewöhnlich, dass die Vorwürfe von dem Kind mit zunehmendem Zeitablauf immer stärker zugespitzt wurden. Auch die Aussageentstehung deutete auf einen suggestiven Sog hin. Die Bedenken der Verteidigung veranlassten das Gericht im Zwischenverfahren dazu, ein aussagepsychologisches Gutachten einzuholen. In der Hauptverhandlung teilte die Gutachterin die bereits von Herrn Grabitz aufgeworfenen Bedenken. Das Gericht schloss sich dem Gutachten nach eigener Prüfung an und sprach den Angeklagten frei.
14.03. Einstellung bei Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt
14.03.2025
WO? Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt
ERGEBNIS: Einstellung
14.03.2025 – Einstellung bei Vorwurf des Besitzes von Jugendpornographischen Inhalten
14.03.2025
WO? Staatsanwaltschaft Mönchengladbach
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Besitz von Jugendpornographischen Inhalten
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde der Besitz von jugendpornographischen Inhalten vorgeworfen. Er soll über die Internetplattform Snapchat einem anderen Nutzer ungefragt Bilder und Videos gegen Geld oder einen Amazon–Gutschein angeboten und sich als 16-jährige weibliche Person ausgegeben haben. Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass unser Mandant weder der Nutzer des Snapchat-Profils ist, noch dass Beweise für den Besitz solcher inkriminierten Dateien vorliegen. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten
- Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht



- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich



- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Strafrecht
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich






