SEXUALSTRAFRECHT
Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht
Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:
Anklage verhindert bei Vorwurf Verschaffung und Besitz von Kinderpornographie
Strafverteidiger: Strafverteidiger Grabitz
Vorwurf: Verschaffen und Besitz von Kinderpornografie
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Koblenz
Unserem Mandanten wurden die Verschaffung und der Besitz einer kinderpornographischen Datei vorgeworfen. Rechtsanwalt Grabitz konnte in einem gut begründeten Antrag und unter Darlegung der Gegebenheiten bei automatischer Dateispeicherung herausarbeiten, dass unser Mandant nicht schuldhaft handelte und keine Kenntnis vom Besitz einer solchen Datei hatte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
Einstellung bei Verdacht der Besitzverschaffung für andere von Kinderpornographie
Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
Vorwurf: Besitzverschaffung für andere von Kinderpornographie
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Koblenz
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, im Rahmen eines privaten Chats, kinderpornographische Inhalte übersendet zu haben. Mit einer umfassenden Schutzschrift konnte Rechtsanwalt Dr. Hennig darstellen, dass ein hinreichender Tatverdacht nicht gegeben war. Es war bereits nicht hinreichend nachweisbar, dass unser Mandant Absender, der im Rahmen des Chats geschriebenen Inhalte war. Zudem konnten die im Chat übersendeten Inhalte nicht wiederhergestellt werden, sodass nicht einmal feststand, dass es sich tatsächlich um inkriminierte Dateien handelte. Auch eine Durchsuchung bei unserem Mandanten hat nicht zum Auffinden solcher Inhalte geführt. Die Staatsanwaltschaft Koblenz musste daher unserer Auffassung folgen und stellte das Verfahren antragsgemäß mangels hinreichenden Tatverdachts ein.
10.07.2024
10.07.2024
WO? Staatsanwaltschaft Verden
WER? Strafverteidigerin Paschke
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
09.07.2024
09.07.2024
WO? Staatsanwaltschaft Koblenz
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verbreitung kinderpornografischer Schriften
ERGEBNIS: Einstellung
08.07.2024
08.07.2024
WO? Staatsanwaltschaft Osnabrück
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern
ERGEBNIS: Einstellung
08.07.2024
08.07.2024
WO? Staatsanwaltschaft Koblenz
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verbreitung, Erwerb, Besitz kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
Einstellung beim Vorwurf des Verbreitens kinderpornographischer Inhalte
Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Moro
Vorwurf: Verbreiten kinderpornografischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Bremen
Dem Mandanten wurde das Verbreiten kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll im Juli 2019 einen kinderpornographischen Sticker in eine WhatsApp-Gruppe eingestellt haben. In einer umfassenden Schutzschrift arbeitete Strafverteidiger Oliver Moro heraus, dass keine hinreichenden Anhaltspunkte für die Täterschaft des Mandanten vorlagen. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag des Fachanwalts und stellte das Verfahren gegen den Mandanten ein.
06.07.2024
06.07.2024
WO? Staatsanwaltschaft Dresden
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
Einstellung bei Besitz kinderpornographischer Inhalte
Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
Vorwurf: Besitz oder sich Verschaffen kinderpornographischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Düsseldorf
Dem Mandanten wird der Besitz oder das Sich-Verschaffen kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen. Der Tatvorwurf ergibt sich aus Durchsuchungsmaßnahmen bei einem gesondert verfolgten Beschuldigten, nach welchen der Mandant Mitglied in einer WhatsApp-Gruppe sein soll, in welcher eine inkriminierte Datei geschickt wurde. In einem Antrag an die Staatsanwaltschaft wurde dargelegt, dass sich der hinreichende Tatverdacht mangels Vorliegens eines Besitzes oder Sich-Verschaffens kinderpornographischer Inhalte bei dem Mandanten nicht führen lässt.
05.07.2024
05.07.2024
WO? Staatsanwaltschaft Köln
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten
- Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht



- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich



- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Strafrecht
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich