AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT

Sexueller Missbrauch

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Sexueller Missbrauch

01.08.2025 – Freispruch vom Vorwurf der Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern

01.08.2025

WO? Amtsgericht Münster
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: § 176b Abs. 1 und Abs. 3 StGB 
ERGEBNIS: Freispruch

Die Staatsanwaltschaft hatte unserem Mandanten vorgeworfen, er hätte zur Vorbereitung eines sexuellen Missbrauchs auf ein Kind versucht einzuwirken. Mit Hilfe einer Einlassung auf der einen und einer Erklärung gem. § 257 Abs. 2 StPO auf der anderen Seite konnte Rechtsanwalt Grabitz einen Freispruch erzielen. Denn er konnte das Gericht und die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass das in der Norm genannte Tatbestandsmerkmal des Einwirkens eine höhere Intensität voraussetzt als schlichte Kommunikation mit einem Kind. Auf diesem Wege konnte die Verhängung einer Bewährungsstrafe verhindert werden. Der Mandant hat nun einen Kostenerstattungsanspruch gegen die Staatskasse. 

28.06.2025 – Einstellung bei Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern

28.06.2025

WO? Staatsanwaltschaft Düsseldorf
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seine jüngeren Geschwister sowie die Tochter seines Bruders in deren Kindheit sexuell missbraucht zu haben. Mit einer umfassenden Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Albrecht zunächst die Glaubhaftigkeit der belastenden Aussagen in Zweifel ziehen. Die Belastungszeugen konnten sich weder an Tatzeitpunkt noch Tatzeitraum erinnern. Auch ihre übrigen Angaben waren undetailliert und unplausibel. Offensichtlich beruhten die Aussagen auf gegenseitiger sowie fremdsuggestiver Einflussnahme. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf folgte dieser Auffassung und stellte das Verfahren antragsgemäß mangels hinreichenden Tatverdachts ein. 

22.06.2025 – Einstellung bei Verdacht des sexuellen Missbrauchs einer Jugendlichen gegen Entgelt

22.06.2025

WO? Staatsanwaltschaft Dresden
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: sexueller Missbrauch einer Jugendlichen gegen Entgelt
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen sexuellen Kontakt zu einer Minderjährigen gegen Entgelt gehabt zu haben. Mit einer umfassenden Schutzschrift konnte Strafverteidiger Bartsch darstellen, dass zunächst bereits Zweifel an einer Täterschaft unseres Mandanten bestanden. Darüber hinaus war das junge Alter der Belastungszeugin auch nicht erkennbar. So gab sie an, sie sei bereits über 18 Jahre. Auch anhand ihres weiteren Verhaltens und äußeren Erscheinungsbild, konnte diese Behauptung nicht als falsch erkannt werden. Selbst bei Wahrunterstellung handelte unser Mandant somit nicht vorsätzlich. Die Staatsanwaltschaft Dresden folgte dieser Auffassung und stellte das Verfahren antragsgemäß mangels hinreichenden Tatverdachts ein. 

18.06.2025 – Erhalt der Freiheit beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen

18.06.2025

WO? Amtsgericht Lübeck
WER? Rechtsanwalt Bartsch
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern und sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
ERGEBNIS: Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ausgesetzt zur Bewährung

Unserem Mandanten wurde der sexuelle Missbrauch eines Kindes vorgeworfen. Er soll seine Tochter mit der Hand im Intimbereich berührt haben. Strafverteidiger Bartsch gelang es mit bereits im Vorfeld der Verhandlung die Weichen für eine erfolgreiche Strafmaßverteidigung zu stellen. In der Verhandlung konnten sodann zahlreiche Strafmilderungsgründe herausgearbeitet werden, welche die Staatsanwaltschaft derart überzeugten, dass der Sitzungsvertreter im Plädoyer offen zu erkennen gab, er habe seine Vorüberlegungen nochmal überdacht. Auch das Gericht nahm die Umstände zur Kenntnis und betonte deren Wichtigkeit im Hinblick auf das Strafmaß. Im Ergebnis konnte die Freiheit des Mandanten gewahrt bleiben.

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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