AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT
Sexueller Missbrauch
Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Sexueller Missbrauch
07.09.2025 – Einstellung bei Tatverdacht der sexuellen Nötigung und des sexuellen Missbrauchs
07.09.2025
WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht der sexuellen Nötigung und des sexuellen Missbrauchs
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem jugendlichen Mandanten wurde vorgeworfen, seine Stiefnichte über mehrere Jahre sexuell missbraucht zu haben. Dabei sollen die Übergriffe oft nachts stattgefunden haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Münster konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht nicht besteht und erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Hauptbelastungszeugin vorliegen. Kern des Antrags war eine dezidierte aussagepsychologische Analyse, die auch die Staatsanwaltschaft überzeugte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
03.09.2025 Sexueller Missbrauch eines Kindes
03.09.2025
WO? Staatsanwaltschaft Dortmund
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Sexueller Missbrauch eines Kindes
ERGEBNIS: Einstellung
04.09.2025 – Einstellung bei Vorwurf Sexueller Missbrauch von Kindern
04.09.2025
WO? Staatsanwaltschaft Bremen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, sich in Chatnachrichten mit anderen Nutzern über einen sexuellen Missbrauch von Kindern ausgetauscht zu haben. Hieraus resultierte auch der Verdacht, er habe an seiner Enkelin sexuelle Handlungen vorgenommen. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte in einer umfassenden Schutzschrift darlegen, dass der fragliche Account unserem Mandanten schon nicht zweifelfrei zuzuordnen war. Abgesehen davon ergaben sich keinerlei Hinweise für einen Realmissbrauch. Schließlich schied auch eine Strafbarkeit wegen des Verschaffens oder Herstellens kinderpornographischer Inhalte aus. Daraufhin stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren antragsgemäß ein.
02.09.2025 Einstellung bei Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind
02.09.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hamburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind
ERGEBNIS: Einstellung
02.09.2025 – Einstellung bei Tatverdacht des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen u.a.
02.09.2025
WO? Staatsanwaltschaft Siegen
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen sowie Besitzes von Jugendpornografie
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, auf Snapchat eine 14-Jährige nach einem Sextreffen gefragt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Siegen konnte Rechtsanwalt Grabitz darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen nicht besteht. Es bestanden bereits erhebliche Zweifel an einer Täterschaft des Mandanten. Zudem stellte der Chatverlauf in rechtlicher Hinsicht weder einen sexuellen Missbrauch dar, noch begründete er einen Verdacht auf den Besitz jugendpornographischer Inhalte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
02.09.2025 – Bewährung beim Vorwurf Sexueller Missbrauch von Kindern und Herstellen von Kinderpornografie
02.09.2025
WO? Schöffengericht Köln
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern und Herstellen von Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung
Die Staatsanwaltschaft Köln klagte den Mandanten wegen Herstellen von kinderpornografischen Inhalten sowie sexuellem Missbrauch von Kindern an. Vor dem Schöffengericht in Köln gelang es Strafverteidiger Ippolito anhand einer bildbezogenen Argumentation eine Verurteilung wegen Herstellen von Kinderpornografie zu verhindern. Hinsichtlich des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs von Kindern gelang es dem Strafverteidiger das Gericht von einer Versuchsstrafbarkeit zu überzeugen, so dass ein reduzierter Strafrahmen angesetzt werden konnte. Das Ergebnis: Bewährung und damit die Freiheit des Mandanten geschützt.
28.08.2025 Einstellung beim Vorwurf des versuchten sexuellen Missbrauchs eines Kindes ohne Körperkontakt
28.08.2025
WO? Amtsgericht Delmenhorst
WER? Strafverteidiger Gotthardt
DELIKT: Versuchter sexueller Missbrauch eines Kindes ohne Körperkontakt
ERGEBNIS: Einstellung
20.08.2025 – Einstellung bei Vorwurf Sexueller Missbrauch von Kindern
20.08.2025
WO? Staatsanwaltschaft Verden
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern
ERGEBNIS: Einstellung
10.08.2025 – Einstellung bei Schwerer sexuelles Missbrauch von Kindern, Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
10.08.2025
WO? Staatsanwaltschaft München I
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Schwerer sexuelles Missbrauch von Kindern, Verbreitung kinderpornographischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
Dem Mandanten wurde eine der schwere sexuelle Missbrauch von seiner einjährigen Patentochter, dessen Aufzeichnung und die Drittbesitzverschaffung der Aufnahmen vorgeworfen. Er soll die Aufnahmen einem Mitbeschuldigten gegen Geldzahlungen i.H.v. mehr als 100.000,00 EUR zur Verfügung gestellt haben. Der Anfangsverdacht stützte sich auf eine bloße Schlussfolgerung der Mutter des Kindes. Eine Überprüfung der Datenträger des Mandanten ergab keine Hinweise auf strafrechtlich relevantes Verhalten. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte daher mittels einer ausführlichen Schutzschrift die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass es gänzlich an Anhaltspunkten für die Annahme des hinreichenden Tatverdachts fehlte und das Verfahren somit einzustellen war.
08.08.2025 – Einstellung bei Tatverdacht sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
08.08.2025
WO? Staatsanwaltschaft Regensburg
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
ERGEBNIS: Einstellung
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten
- Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht



- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich





