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AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT
Sexueller Missbrauch
Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Sexueller Missbrauch
04.11.2025 Verwarnung bei Vorwurf schwerer sexueller Missbrauch
04.11.2025
WO? Amtsgericht (Jugendschöffengericht) in Norddeutschland
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Sexueller Missbrauch
ERGEBNIS: Einstellung
Dem heranwachsenden Mandanten wurde sexueller Missbrauch vorgeworfen. Im Konkreten ging es unter anderem auch um mehrere Fälle des schweren Missbrauchs. In der Hauptverhandlung kamen die Verfahrensbeteiligten überein, dass Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt. Die Verteidigung hat die persönliche Entwicklungssituation des Mandanten sowie die tatbezogenen Umstände in einem Rechtsgespräch dargelegt. Das Gericht folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Moro, dass weder schädliche Neigungen noch eine besondere Schwere der Tat vorliegen. Auf dieser Grundlage hielt das Gericht eine Jugendstrafe nicht für veranlasst. Ebenso wurden Weisungen oder Auflagen oder andere Zuchtmittel als weder relevant noch erforderlich angesehen. Der Mandant wurde daher nach dem Jugendgerichtsgesetz lediglich verwarnt.
03.11.2025 Einstellung bei Tatverdacht des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen
03.11.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine Jugendliche sexuell missbraucht zu haben. Er habe sich per Chat zu einem Treffen mit einer Minderjährigen verabredet, bei dem es zu sexuellen Handlungen gegen Entgelt gekommen sei. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Hannover konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht und die durchgeführte Wahllichtbildvorlage wegen zahlreicher Fehler bei der Durchführung keine Aussagekraft hat. Darüber hinaus wurden erhebliche Zweifel hinsichtlich der Verwirklichung sämtlicher Tatbestandsmerkmale aufgezeigt. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
24.10.2025 Einstellung bei Vorwurf sexueller Missbrauch von Schuttbefohlenen
24.10.2025
WO? Staatsanwaltschaft Kiel
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
ERGEBNIS: Einstellung
21.10.2025 Einstellung bei versuchter sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt
21.10.2025
WO? Amtsgericht Delmenhorst
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Versuchter sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt
ERGEBNIS? Einstellung
21.10.2025 Einstellung bei Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern
21.10.2025
WO? Staatsanwaltschaft Bremen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern
ERGEBNIS: Einstellung
20.10.2025 Einstellung bei sexueller Missbrauch von Jugendlichen
20.10.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Fachanwalt für Strafrechr Albrecht
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Jugendlichen
ERGEBNIS: Einstellung
17.10.2025 Geldstrafe beim Vorwurf der Vorbereitung eines sexuellen Missbrauchs von Kindern
17.10.2025
WO? Amtsgericht Mühlheim an der Ruhr
WER? Strafverteidiger Gotthardt
DELIKT: Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern
ERGEBNIS: Geldstrafe
Unser Mandant wurde wegen des Verdachts der Vorbereitung eines sexuellen Missbrauchs von Kindern angeklagt. Zudem wurde ihm der Besitz jugendpornographischer Inhalte vorgeworfen. Beim Vorwurf der Vorbereitung eines sexuellen Missbrauchs von Kindern droht grundsätzlich eine Freiheitsstrafe. Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Gotthardt konnte die Hauptvorwürfe vor Gericht jedoch entkräften. Am Ende gab es lediglich eine geringe Geldstrafe. Unser Mandant verlies den Gerichtssaal erleichtert und in Freiheit.
09.10.2025 Einstellung beim Verdacht sexueller Missbrauch von Kindern
09.10.2025
WO? Staatsanwaltschaft Lübeck
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen. Er soll seine leibliche Tochter an der Brust und im Intimbereich angefasst haben. Ferner habe sie ihn oral und mit der Hand befriedigen müssen. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte mithilfe einer ausführlichen Schutzschrift die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass die Ermittlungsergebnisse kein konkretisierbares Tatgeschehen hergeben und die Aussage der Tochter unglaubhaft ist. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
07.10.2025 Einstellung bei Verdachts des sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen sowie Erwerb und Besitz von jugendpornographischen Inhalten
07.10.2025
WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, Erwerb und Besitz jugendpornographischen Inhalten
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, im Rahmen seiner Tätigkeit bei der freiwilligen Jungendfeuerwehr andere Mitglieder sexuell missbraucht, sowie diese zu Übersendung von Nacktbildern aufgefordert zu haben. Mit einer umfassenden Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darstellen, dass weder der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs noch der Vorwurf des Erwerbs und Besitzes jugendpornographischer Inhalte erhärtet werden konnte. Die Aussagen der Belastungszeugen waren vage und undetailliert und fußten offensichtlich in einem regen suggestiven Austausch innerhalb der Jugendgruppe. Die dadurch losgetretenen Gerüchte und Vorurteile entwickelten eine Eigendynamik, welche zu dem vorliegenden Ermittlungsverfahren geführt hatte. Dies musste auch die Staatsanwaltschaft Münster einsehen und stellte das Verfahren antragsgemäß ein.
06.10.2025 Einstellung bei Tatverdacht des sexuellen Missbrauchs
06.10.2025
WO? Staatsanwaltschaft Dortmund
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht des sexuellen Missbrauchs eines Kindes
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, im Rahmen seiner Arbeit als Erzieher in einer Kita ein dreijähriges Mädchen im Intimbereich berührt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Dortmund konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht. Zum einen bestehen erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Hauptbelastungszeugin. Zum anderen ergeben die Ermittlungsergebnisse kein hinreichend konkretisierbares Tatgeschehen. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten
- Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht
- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- 12 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Was Mandanten
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