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Exzellenz & Expertise

Wir sind nicht nur Fachanwälte für Strafrecht – wir bilden auch die Fachanwälte von morgen im Sexualstrafrecht aus.

AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT

Kinder- und Jugendpornografie

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Kinder- und Jugendpornografie

11.02.2026 Bewährung beim Vorwurf Kinderpornografie Amtsgericht Aschaffenburg

11.02.2026

WO? AG Aschaffenburg
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Besitz von Kinderpornografie
ERGEBNIS: Bewährung – Freiheit erhalten

Der Mandant wurde wegen Besitzes von Kinderpornografie angeklagt. Trotz der Vielzahl der Bilder und Videos im vierstelligen Bereich konnte Strafverteidiger Ippolito zahlreiche Strafmilderungsründe herausarbeiten. Die vom Gericht verhängte Strafe blieb daher deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft und wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Freiheit des Mandanten wurde erhalten.

04.02.2026 Einstellung bei Vorwurf Kinderpornografie

04.02.2026

WO? AG Detmold
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung

Der Mandant wurde wegen Besitzes von Kinderpornografie angeklagt. Trotz der Vielzahl der Bilder konnte Strafverteidiger Ippolito dem Tatvorwurf Kontext geben. Hierdurch gelang es, Gericht und Staatsanwaltschaft davon zu überzeugen, von einem Urteil und einer Strafe abzusehen. Ergebnis: Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage. Bei einer Verurteilung hätte eine Freiheitsstrafe gedroht.

26.01.2026 Erneute Bewährung beim Besitz kinderpornographischer Inhalte

26.01.2026

WO? Amtsgericht Lehrte
WER? Strafverteidiger Gotthardt
DELIKT: Besitz kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Bewährung

Unserem Mandanten wurde der Besitz kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen. Die Freiheit des Mandanten stand allein deshalb auf dem Spiel, da dieser einschlägig vorbestraft war. Letztlich gelang es Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Gotthardt das Gericht von einer erneuten Bewährung zu überzeugen. Die Freiheit des Mandanten blieb erhalten. 

18.01.2026 Einstellung bei Tatverdacht Verbreitung, Erwerb, Besitz kinderpornografischen Inhalts nach § 184b Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 StGB

18.01.2026

WO? Staatsanwaltschaft Bremen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht der Verbreitung, Erwerb, Besitz kinderpornografischen Inhalts nach § 184b Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 StGB
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine Datei kinderpornografischen Inhalts per Direktchat auf Instagram versandt zu haben. Dies hat die halbstaatliche, US-amerikanische Organisation NCMEC dem Bundeskriminalamt mitgeteilt. Zu einer Durchsuchung kam es jedoch nicht. Der Nachweis, dass sich tatsächlich inkriminierte Dateien auf den Endgeräten unseres Mandanten befinden, konnte nicht geführt werden. In einer Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Bremen konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht aus rechtlichen Gründen nicht besteht. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben. 

Themenübersicht Sexualstrafrecht


Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte

Dr. Jonas Hennig

Fachanwalt für Strafrecht

  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 12 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Siegel FAZ
Siegel FAZ
 
Franziska Mayer

Fachanwältin für Strafrecht

Christoph Grabitz

Fachanwalt für Strafrecht

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