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Wir sind nicht nur Fachanwälte für Strafrecht – wir bilden auch die Fachanwälte von morgen im Sexualstrafrecht aus.
Kinder- und Jugendpornografie
Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Kinder- und Jugendpornografie
18.01.2026 Einstellung bei Tatverdacht Verbreitung, Erwerb, Besitz kinderpornografischen Inhalts nach § 184b Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 StGB
18.01.2026
WO? Staatsanwaltschaft Bremen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht der Verbreitung, Erwerb, Besitz kinderpornografischen Inhalts nach § 184b Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 StGB
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine Datei kinderpornografischen Inhalts per Direktchat auf Instagram versandt zu haben. Dies hat die halbstaatliche, US-amerikanische Organisation NCMEC dem Bundeskriminalamt mitgeteilt. Zu einer Durchsuchung kam es jedoch nicht. Der Nachweis, dass sich tatsächlich inkriminierte Dateien auf den Endgeräten unseres Mandanten befinden, konnte nicht geführt werden. In einer Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Bremen konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht aus rechtlichen Gründen nicht besteht. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
16.01.2026 Einstellung bei Tatverdacht Besitz und das Verbreiten kinder- und jugendpornografischer Inhalte
16.01.2026
WO? Staatsanwaltschaft Aschaffenburg
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht des Besitzes und das Verbreiten kinder- und jugendpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen eine Datei kinderpornografischen Inhalts auf „Snapchat“ versandt zu haben. Zudem soll er im Besitz 15 Dateien kinder- und jugendpornografischen Inhalte gewesen seien. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg konnte Strafverteidiger Marcel Bartsch darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren antragsgemäß ein.
14.01.2026 Einstellung bei Tatverdacht der sexuellen Nötigung u.a.
14.01.2026
WO? Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Bremen
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Sexuelle Nötigung nach § 177 Abs. 2 Nr. 5 StGB, Verbreiten pornographischer Inhalte an Minderjährige nach § 184 Abs. 1 Nr. 1 StGB, Bedrohung nach § 241 Abs. 2 StGB, sowie die Verbreitung, Erwerb und der Besitz jugendpornographischer Inhalte nach § 184 c StGB
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde sexuelle Nötigung, Verbreiten pornographischer Inhalte an Minderjährige, Bedrohung, sowie Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Inhalte vorgeworfen. In einer ausführlichen Schutzschrift konnte Rechtsanwalt Marcel Bartsch die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Bremen überzeugen, dass ein hinreichender Tatverdacht nicht besteht. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
13.01.2026 Einstellung bei Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften
13.01.2026
WO? Staatsanwaltschaft Marburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften
ERGEBNIS: Einstellung
10.01.2026 Einstellung bei Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte
10.01.2026
WO? Staatsanwaltschaft Berlin
WER? HT Strafverteidiger
DELIKT: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
06.01.2026 Verdacht des Besitzes und des Erwerbes kinderpornografischer Inhalte
06.01.2026
WO? Staatsanwaltschaft Aurich
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht des Besitzes und des Erwerbes kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, sich kinderpornografische Inhalte verschafft zu haben und zu besitzen. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Aurich konnte Strafverteidiger Bartsch darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht. Kern des Antrags war eine dezidierte Auseinandersetzung mit dem Besitz und dem Besitzwillen bei Cache-Dateien und Thumbnails, die auch die Staatsanwaltschaft überzeugte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
20.12.2025 Einstellung bei Verdacht der Verbreitung pornografischer Inhalte
20.12.2025
WO? Staatsanwaltschaft Stade
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verbreitung pornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, zwei so genannte „Dick-Pics“ an seine Ex-Freundin gemailt zu haben. Rechtsanwalt Grabitz konnte in einer Schutzschrift herausarbeiten, dass sich die Täterschaft unseres Mandanten in einer etwaigen Hauptverhandlung zum einen schwer würde nachweisen lassen, da die Mail anonym versendet wurde. Zum anderen legte er dar, dass nicht Strafverfolgung, sondern ein Stopp des Versendens solcher E-Mail das eigentliche Ziel der Anzeigenerstattung sein dürfte und das Verfahren aus diesem Grunde jedenfalls aus Opportunitätsgründen eingestellt werden sollte. Dem konnte sich die Staatsanwaltschaft nicht versperren. Antragsgemäß stellte sie das Verfahren ein.
25.11.2025 6 Monate Freiheitsstrafe m.B. beim Tatvorwurf Besitz von kinder- und jugendpornografischen Schriften
25.11.2025
WO? Amtsgericht Ludwigsburg
WER? Strafverteidigerin Gieren
DELIKT: Besitz von kinder- und jugendpornographischen Schriften
ERGEBNIS: Bewährung
Der Mandant wurde durch das AG Ludwigsburg wegen des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Schriften zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten m.B. verurteilt. Zusätzlich wurde eine Geldauflage von 3.000 Euro verhängt. Die Bewährungszeit beträgt 2 Jahre und er wird der Leitung eines Bewährungshelfers unterstellt. Die vom Gericht verhängte Strafe blieb hinsichtlich der Geldauflage deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
24.11.2025 Verwarnung mit Strafvorbehalt beim Vorwurf des Besitzes kinderpornographischer Inhalte
24.11.2025
WO? Amtsgericht Norderstedt
WER? Strafverteidiger Gotthardt
DELIKT: Besitz kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Verwarnung mit Strafvorbehalt
Unserem Mandanten wurde der Besitz kinderpornografischer Inhalte vorgeworfen. Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Gotthardt konnte eine Freiheitsstrafe jedoch verhindern. Das Gericht ließ sich von einer Verwarnung mit Strafvorbehalt überzeugen. Das heißt nicht nur, dass die Freiheit erhalten bleibt, sondern auch, dass das Führungszeugnis sauber bleibt. Der erleichterte Mandant kann nun seiner beruflichen Tätigkeit weiter nachgehen.
18.11.2025 Einstellung bei Tatverdacht der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
18.11.2025
WO? Staatsanwaltschaft Dresden
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte vorgeworfen. Er soll strafrechtlich relevante Daten über eine Onlineplattform hochgeladen haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Dresden konnte Strafverteidiger Grabitz darlegen, dass es bereits keinen hinreichenden Tatverdacht bezüglich der Täterschaft unseres Mandanten gibt. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten
- Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht
- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- 12 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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