Kinder- und Jugendpornografie
Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Kinder- und Jugendpornografie
18.09.2025 – Verwarnung mit Strafvorbehalt beim Vorwurf des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Inhalte
18.09.2025
WO? Amtsgericht Hannover
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Besitz kinder- und jugendpornographischer Inhalte
ERGEBNIS: Verwarnung mit Strafvorbehalt
Unserem Mandanten wurde der Besitz kinder- und jugendpornographischer Inhalte vorgeworfen. Mittels einer sorgfältig vorbereiteten Einlassung gelang es Strafverteidiger Bartsch in der Hauptverhandlung frühzeitig die Grundlage für eine erfolgreiche Strafmaßverteidigung zu schaffen. Es gelang die tatsächlichen Hintergründe in den Fokus zu rücken sowie weitere Strafmilderungsgründe hervorzuheben. Nach einem ausführlichen Rechtsgespräch konnte eine Verwarnung mit Strafvorbehalt erreicht werden, sodass im Ergebnis auch eine Eintragung in das Führungszeugnis unterbleibt.
16.09.2025 – Einstellung bei Tatverdacht des Besitzes oder sich Verschaffens von kinderpornografischen Inhalten
16.09.2025
WO? Staatsanwaltschaft Koblenz
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht des Besitzes oder sich Verschaffens von kinderpornografischen Inhalten
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, sich in einem Forum mit kinderpornografischen Inhalten registriert zu haben. Zudem soll er kinderpornographische Dateien im Besitz haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Koblenz konnte Strafverteidiger Christoph Grabitz darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht aus rechtlichen Gründen nicht besteht. Kern des Antrags war eine Darlegung des fehlenden Besitzwillens. Insbesondere die Vielzahl an nicht strafrechtlich relevanten Dateien im Verhältnis zu den inkriminierten Dateien war zu berücksichtigen. Ferner die Auffindesituation sowie die auf eine unbewusste Speicherung hindeutenden Dateipfade. Das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft antragsgemäß eingestellt.
13.09.2025 – Einstellung bei Tatverdacht der Verbreitung, des Erwerbs und Besitzes kinderpornografischer Inhalte
12.09.2025
WO? Staatsanwaltschaft Lübeck
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem jugendlichen Mandanten wurde vorgeworfen, ein kinderpornographisches Bild in ein Chat-Portal hochgeladen zu haben. Auf dem Bild soll ein teilweise entkleidetes Kind samt erkennbaren Genitalbereich zu sehen gewesen sein. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Lübeck konnte Rechtsanwalt Marcel Bartsch darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht weder hinsichtlich der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornographischer Inhalte besteht. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Unserem Mandanten blieben somit ein Ermittlungsverfahren, wie auch eine Eintragung in das Bundeszentralregister erspart.
11.09.2025 – Einstellung bei Tatverdacht der Besitzverschaffung für andere von Kinderpornografie
11.09.2025
WO? Staatsanwaltschaft Kiel
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurden Verbreitung und Besitz kinderpornografischer Inhalte vorgeworfen. Er soll strafrechtlich relevante Daten über ein soziales Netzwerk einer anderen Person geschickt haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Köln konnte Strafverteidiger Grabitz darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht nicht anzunehmen war, da bereits die Täterschaft erheblichen Zweifeln begegnete. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
04.09.2025 Einstellung bei Tatverdacht der Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte
04.09.2025
WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht der Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
02.09.2025 – Einstellung bei Tatverdacht des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen u.a.
02.09.2025
WO? Staatsanwaltschaft Siegen
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen sowie Besitzes von Jugendpornografie
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, auf Snapchat eine 14-Jährige nach einem Sextreffen gefragt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Siegen konnte Rechtsanwalt Grabitz darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen nicht besteht. Es bestanden bereits erhebliche Zweifel an einer Täterschaft des Mandanten. Zudem stellte der Chatverlauf in rechtlicher Hinsicht weder einen sexuellen Missbrauch dar, noch begründete er einen Verdacht auf den Besitz jugendpornographischer Inhalte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
02.09.2025 – Bewährung beim Vorwurf Sexueller Missbrauch von Kindern und Herstellen von Kinderpornografie
02.09.2025
WO? Schöffengericht Köln
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern und Herstellen von Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung
Die Staatsanwaltschaft Köln klagte den Mandanten wegen Herstellen von kinderpornografischen Inhalten sowie sexuellem Missbrauch von Kindern an. Vor dem Schöffengericht in Köln gelang es Strafverteidiger Ippolito anhand einer bildbezogenen Argumentation eine Verurteilung wegen Herstellen von Kinderpornografie zu verhindern. Hinsichtlich des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs von Kindern gelang es dem Strafverteidiger das Gericht von einer Versuchsstrafbarkeit zu überzeugen, so dass ein reduzierter Strafrahmen angesetzt werden konnte. Das Ergebnis: Bewährung und damit die Freiheit des Mandanten geschützt.
01.09.2025 Einstellung bei Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte
01.09.2025
WO? Staatsanwaltschaft Flensburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht der Verbreitung, Erbweb und Besitz kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
30.08.2025 – Einstellung beim Verdacht der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornographischer Inhalte
30.08.2025
WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornographischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine kinderpornographische Bilddatei auf Bing Image hochgeladen, und eine weitere Datei besessen zu haben. Außerdem soll er auf Knuddels unter falscher Identität eines jungen Mädchens mit einem Erwachsenen gechattet haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Münster konnte Rechtsanwalt Grabitz darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht aus tatsächlichen sowie rechtlichen Gründen nicht besteht. Es bestanden bereits erhebliche Zweifel daran, dass es sich bei dem Täter um den Mandanten handelte. Darüber hinaus begründeten die Chatnachrichten in rechtlicher Hinsicht keine Strafbarkeit. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
29.08.2025 – Einstellung beim Verdacht der Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie
29.08.2025
WO? Staatsanwaltschaft Dortmund
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht der Verbreitung von Kinder– und Jugendpornografie
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, über den Internetdienst „Discord“ kinder- und jugendpornographische Inhalte hochgeladen zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Dortmund konnte Rechtsanwalt Grabitz darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht aus rechtlichen Gründen nicht besteht. Es fehlten Anhaltspunkte für eine Verbreitungshandlung, und ein Besitz schied mangels eines entsprechenden Vorsatzes des Mandanten aus. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten
- Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht



- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich





