Exzellenz & Expertise
Wir sind nicht nur Fachanwälte für Strafrecht – wir bilden auch die Fachanwälte von morgen im Sexualstrafrecht aus.
Kinder- und Jugendpornografie
Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Kinder- und Jugendpornografie
Einstellung bei Tatverdacht Kinderpornografie
Strafverteidiger: Rechtsanwalt Grabitz
Vorwurf: Kinderpornografie
Ergebnis: Einstellung
Wo? Schöffengericht Köln
In einer Jugendstrafsache vor dem Schöffengericht in Köln konnte Strafverteidiger Christoph Grabitz eine Einstellung des Verfahrens nach § 47 JGG für seinen Mandanten erzielen. Herr Grabitz verlas für den Mandanten ein von ernstlicher Reue getragenes Geständnis und präsentierte Nachweise, wonach der jugendliche Mandant bereits seit vielen Monaten regelmäßig von seinem Taschengeld einen gewissen Betrag an den Kinderschutz spendete. Ferner erinnerte Herr Grabitz das Gericht eindringlich daran, dass nicht die Sühne oder Bestrafung sondern einzig und allein der Erziehungsgedanke im Zentrum eines jeden Jugendstrafverfahrens zu stehen haben. Damit drang er bei Gericht und Staatsanwaltschaft durch.
Einstellung bei Besitz Kinderpornografie
Strafverteidiger: Rechtsanwalt Grabitz
Vorwurf: Besitz Kinderpornografie
Ergebnis: Freispruch
Wo? Schöffengericht Osnabrück
Einen Freispruch konnte Strafverteidiger Christoph Grabitz für seinen vor dem Schöffengericht Osnabrück angeklagten Mandanten erzielen. Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte dem Mann in ihrer Anklage den Besitz dreier kinderpornographischer Bilder vorgeworfen. In einer bildbezogenen Argumentation konnte Herr Grabitz das Gericht davon überzeugen, dass es sich bei den Bildern lediglich um Präferenzbilder handelte, denen ein klar pornographischer Bezug fehlte. Ferner konnten eingedenk der geringen Menge der Dateien erfolgreich Zweifel an dem Besitzwillen des schweigenden Mandanten geschürt werden. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.
Einstellung Besitz und (Dritt-)besitzverschaffung kinder- und jugendpornographischer Schriften
Strafverteidigerin: Fachanwältin für Strafrecht Franziska Mayer
Vorwurf: Besitz und (Dritt-)besitzverschaffung kinder- und jugendpornographischer Schriften (6 Taten)
Ergebnis: Gesamtfreiheitsstrafe 1 Jahr zur Bewährung
Wo? AG HH-Altona
Fachanwältin für Strafrecht Mayer hat in einem Strafverfahren mit Vorwürfen aus dem Bereich kinderpornografische Schriften (Besitz und fünffacher (Dritt)besitzverschaffung) mit ca. 1600 Dateien bei alter Rechtslage verteidigt. Sie trug eine Reihe strafmildernder Faktoren vor und konnte so das Gericht davon überzeugen, dass sowohl eine positive Sozialprognose als auch besondere Umstände vorlagen, so dass die Freiheit des Mandanten erhalten blieb.
Einstellung bei Kinder- und Jugendpornografie
Strafverteidigerin: Fachanwältin für Strafrecht Franziska Mayer
Vorwurf: Besitz und Drittbesitzverschaffung kinder- und jugendpornographischer Inhalte
Ergebnis: Freiheitsstrafe 1 Jahr 9 Monate zur Bewährung
Wo? AG Reinbek
Fachanwältin für Strafrecht Mayer hat in einem Strafverfahren mit Vorwürfen aus dem Bereich kinderpornografische Inhalte (Besitz und fünffacher Drittbesitzverschaffung) mit über 216 Dateien bei neuer Rechtslage verteidigt. Sie trug eine Reihe strafmildernder Faktoren vor und konnte so das Gericht davon überzeugen, dass sowohl eine positive Sozialprognose als auch besondere Umstände vorlagen, so dass die Freiheit des Mandanten erhalten blieb.
Einstellung bei Besitz kinder- und jugendpornographischer Inhalte (alte Rechtslage)
Strafverteidigerin: Fachanwältin für Strafrecht Franziska Mayer
Vorwurf: Besitz kinder- und jugendpornographischer Inhalte (alte Rechtslage), Sexualdelikt u.a.
Ergebnis: Freiheitsstrafe 1 Jahr 2 Monate zur Bewährung
Wo? AG Eckernförde
Fachanwältin für Strafrecht Mayer hat in einem Strafverfahren mit Vorwürfen aus dem Bereich kinderpornografische Inhalte mit über 21.000 Dateien bei alter Rechtslage sowie mit einem Sexualdelikt und dem Verstoß gegen das Waffengesetz verteidigt. Sie trug eine Reihe strafmildernder Faktoren vor und konnte so das Gericht davon überzeugen, dass sowohl eine positive Sozialprognose als auch besondere Umstände vorlagen, so dass die Freiheit des Mandanten erhalten blieb.
Einstellung beim Vorwurf des Verbreitens kinderpornographischer Inhalte
Strafverteidiger: Christoph Grabitz
Vorwurf: Verbreitens kinderpornographischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
Unserem Mandanten wurde das Verbreiten kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll via Instagram ein Video mit kinderpornographischem Inhalt versendet haben. Rechtsanwalt Grabitz konnte mithilfe einer ausführlichen Schutzschrift die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass kein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten besteht.
Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
Einstellung bei Besitz kinderpornographischer Inhalte
Strafverteidigerin: Fachanwältin für Strafrecht Franziska Mayer
Vorwurf: Besitz kinderpornographischer Inhalte
Ergebnis: § 153a Abs. 2 StPO
Wo? AG Norderstedt
Fachanwältin für Strafrecht Mayer hat in einem Verfahren mit Vorwürfen aus dem Bereich kinderpornografische Inhalte verteidigt. Sie konnte das Gericht und die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass besondere Umstände vorlagen, so dass das Verfahren gegen eine Auflage eingestellt wurde. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und im Bundeszentralregister.
Einstellung bei Besitz kinder- und jugendpornografischer Inhalte
Strafverteidigerin: Fachanwältin für Strafrecht Franziska Mayer
Vorwurf: Besitz kinder- und jugendpornographischer Inhalte
Ergebnis: Freiheitsstrafe 1 Jahr 5 Monate zur Bewährung
Wo? AG Rendsburg
Fachanwältin für Strafrecht Mayer hat in einem Strafverfahren mit Vorwürfen aus dem Bereich kinderpornografische Inhalte mit über 5.000 Dateien bei neuer Rechtslage verteidigt. Sie trug eine Reihe strafmildernder Faktoren vor und konnte so das Gericht davon überzeugen, dass sowohl eine positive Sozialprognose als auch besondere Umstände vorlagen, so dass die Freiheit des Mandanten erhalten blieb.
Einstellung wegen des Besitzes oder Sich Verschaffens kinderpornographischer Inhalte
Strafverteidiger: Oliver Moro
Vorwurf: Besitz oder Sich Verschaffen kinderpornographischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Köln
Unserem Mandanten wurde der Besitz oder das Sich Verschaffen kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll inkriminierte Daten als „Bing Image“ hochgeladen haben. Rechtsanwalt Moro konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass seitens unseren Mandanten keinerlei inkriminierte Daten auf „Bing Image“ hochgeladen wurden. Zudem konnte auch gezeigt werden, dass hinsichtlich der von NCMEC erhobenen Daten ein Beweisverwertungsverbot besteht. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten
- Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht
- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- 12 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
Was Mandanten
über uns sagen
★
★
★
★



