AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT
Andere Vorwürfe
Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Andere Vorwürfe
14.11.2024 – Exhibitionismus
14.11.2024
WO? Amtsgericht Bad Salzungen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Exhibitionismus
ERGEBNIS: Einstellung
Einstellung beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt
Strafverteidiger: Strafverteidiger Ippolito
Vorwurf: Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Hagen
Der jugendliche Mandant wurde von der Staatsanwaltschaft Hagen wegen des Tatvorwurfs des sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt angeklagt. Strafverteidiger Ippolito konnte das Gericht davon überzeugen, dass weder eine Strafe noch eine jugendstrafrechtliche Erziehungsmaßnahme tat- und schuldangemessen ist. Das Ergebnis: Einstellung des Strafverfahrens.
25.10.2024 – Exhibitionismus
25.10.2024
WO? Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Exhibitionismus
ERGEBNIS: Einstellung
Freispruch im Medizin- und Sexualstrafrecht am Landgericht Tübingen
Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
Vorwurf: im Medizinstrafrecht und Sexualstrafrecht
Ergebnis: Freispruch
Wo? Landgericht Tübingen
Dem Mandanten, einem Arzt, wurden zwei Sexualdelikte – zum einem zum Nachteil einer Patientin; zum anderen zum Nachteil einer Kollegin vorgeworfen. Hinzu kam der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung wegen einer Fehlmedikation.
Die Staatsanwaltschaft hatte sowohl in der ersten Instanz am Amtsgericht Reutlingen als auch am Landgericht Tübingen eine Verurteilung zu einer Haftstrafe gefordert.
In mehreren Prozesstagen konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig, der auch eine Aussagepsychologin ins Verfahren gebracht hatte, das Gericht davon überzeugen, dass die Forderung der Staatsanwaltschaft keine tragfähige Grundlage aufweist. Eine Zeugin berichtete bei genauer Betrachtung gar keine Straftat, sondern vermutete lediglich eine solche. Die andere Aussage war schlicht nicht glaubhaft.
Auch den Vorwurf der Fehlmedikation konnte ausgeräumt werden, da ein Kausalitäts- und Vorsatznachweis nicht zu führen war.
Freispruch bei Tatvorwurf exhibitionistischer Handlungen
Strafverteidiger: Rechtsanwalt Grabitz
Vorwurf: exhibitionistische Handlungen
Ergebnis: Freispruch
Wo? Staatsanwaltschaft Münster
Die Staatsanwaltschaft Münster hatte unseren Mandanten wegen einer Vornahme exhibitionistischer Handlungen angeklagt. Strafverteidiger Christoph Grabitz konnte in der öffentlichen Hauptverhandlung die Absurdität und Unglaubhaftigkeit der Vorwürfe herausarbeiten. Das Geschehen sollte sich bei hohem Tempo und am Steuer eines Autos auf der Autobahn abgespielt haben. Anhand einer fotografischen Rekonstruktion konnte gezeigt werden, dass der von der Anzeigenerstatterin geschilderte Lebenssachverhalt unter diesen Bedingungen so nicht stattgefunden haben kann. Dem folgte das Gericht und sprach den Angeklagten frei.
Einstellung bei Verdacht der Verbreitung pornografischer Inhalte
Strafverteidiger: Rechtsanwalt Grabitz
Vorwurf: Verbreitung pornographischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Münster
Die Staatsanwaltschaft Münster warf unserem Mandanten eine Verbreitung pornographischer Inhalte vor. Er sollte ein pornographisches Bild einer Ex-Freundin im Freundeskreis verschickt haben. Zur mutmaßlichen Tatzeit war er noch Jugendlicher. Strafverteidiger Christoph Grabitz konnte die Vorwürfe in der Hauptverhandlung abmildern und viele zu Gunsten unseres Mandanten sprechende Umstände vorwerfen. So sprach alles dafür, dass die junge Dame ihre Bilder recht freimütig im Freundeskreis verteilt hatte. Ferner war unser Mandant auf einem guten persönlichen Weg und zeigte sich einsichtig, sodass keine weitere erzieherische Einwirkung auf ihn mehr nötig war.
Einstellung beim Vorwurf des Verdachts der exhibitionistischen Handlungen
Strafverteidiger: Christoph Grabitz
Vorwurf: Verdachts der exhibitionistischen Handlungen
Ergebnis: Einstellung
Wo: Staatsanwaltschaft Dortmund
Unserem Mandanten wurde das Begehen exhibitionistischer Handlungen vorgeworfen. Er habe, in einem Auto sitzend, sein Glied aus seiner Hose hängen gelassen und eine Frau an sein Auto herangeholt. In einer umfassenden Schutzschrift arbeitete Strafverteidiger Christoph Grabitz heraus, dass mangels Täterschaft sowie mangels einer nachweisbaren Belästigung die Annahme eines hinreichenden Tatverdachts fern lag. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
Einstellung beim Vorwurf der Verbreitung pornografischer Schriften
Strafverteidiger: Rechtsanwalt Grabitz
Vorwurf: Verbreitung pornografischer Schriften
Ergebnis: Einstellung
Wo: Staatsanwaltschaft Köln
Unserem Mandanten wurde eine Verbreitung pornografischer Inhalte vorgeworfen. Er soll ungefragt ein Bild seines erigierten Penisses an eine Dame per WhatsApp verschickt haben. Strafverteidiger Christoph Grabitz arbeitete in seinem Antrag heraus, dass die Anzeigenerstatterin zuvor eine sexuelle Beziehung mit unserem Mandanten hatte. Sie kann den ihr übersandten Penis also bereits recht gut, verschwieg die Beziehung aber gegenüber den Ermittlungsbehörden. Dass es diese sexuelle Beziehung zuvor gegeben hatte, rechtfertigte das Tun unseres Mandanten zwar nicht, milderte aber seine Schuld. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen Geringe der Schuld ein.
Einstellung wegen Verdachts der Verbreitung pornografischer Inhalte
Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht
Vorwurf: Verbreitung pornografischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Köln
Unserem Mandanten wurde die Verbreitung pornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll auf Facebook ein Bild von seinem entblößten Genital an eine Person versendet haben, ohne dass diese dies gewollt habe. Fachanwalt für Strafrecht Albrecht konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass unser Mandant ersichtlich nicht der Täter war, da eine in einem Facebook-Account hinterlegte Rufnummer nicht zwingend Rückschlüsse auf den Facebook-Nutzer zulässt. Zudem konnte auch gezeigt werden, dass für eine Nutzung der Rufnummer auch mehrere andere Personen in Betracht kamen. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
Einstellung beim Vorwurf der Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen
Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Moro
Vorwurf: Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Bochum
Unserem Mandanten wurde die Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen vorgeworfen. Er soll Videoaufnahmen einer Dame gefertigt haben, die in der Umkleidekabine einer Boulderbar geduscht hat. In einem gut begründeten Antrag an die Staatsanwaltschaft konnte Rechtsanwalt Moro darlegen, dass eine Täterschaft des Mandanten nicht nachgewiesen werden kann und nicht festgestellt werden kann, ob unser Mandant sich zu dem Zeitpunkt überhaupt noch in der Örtlichkeit befunden hat.
Die Staatsanwaltschaft folgte diesem Antrag ebenfalls und stellte das Verfahren gegen unseren Mandanten ein.
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten
- Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht



- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich





