AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT

Andere Vorwürfe

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Andere Vorwürfe

26.01.2026 Einstellung beim Vorwurf Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen

26.01.2026

WO? Amtsgericht Ahaus
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen
ERGEBNIS: Einstellung

Der noch junge Mandant wurde wegen Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen angeklagt. Nach einer intimen Situation sollen Fotoaufnahmen in einer social-media-Gruppe geteilt worden sein. Strafverteidiger Ippolito stellte den Kontext des Tatvorwurfs her und führte Strafmilderungsgründe in das Verfahren ein. So gelang es, Gericht und Staatsanwaltschaft davon zu überzeugen, von einem Urteil abzusehen. Das Strafverfahren wurde gegen eine geringe Geldauflage eingestellt. Ergebnis: Einstellung.

04.01.2026 Einstellung bei Tatverdacht der Vergewaltigung und Körperverletzung

04.01.2026

WO? Staatsanwaltschaft Bremen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht der Vergewaltigung und Körperverletzung  
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seine Ex-Partnerin körperlich angegriffen, sowie vergewaltigt zu haben. Eine Strafanzeige erfolgte im Rahmen eines Polizeieinsatzes während des aktuellen Sorgerechtsstreites. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Bremen konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht aus tatsächlichen wie rechtlichen Gründen nicht besteht. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.  

29.12.2025 Einstellung beim Vorwurf exhibitionistischer Handlungen

29.12.2025

WO? Staatsanwaltschaft Bochum
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Exhibitionismus
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurden exhibitionistische Handlungen vorgeworfen. Er soll sein entblößtes Glied auf seinem eigenen Balkon derart präsentiert haben, dass sich ein Nachbar belästigt fühlte. Rechtsanwalt Bartsch konnte begründen, dass ein hinreichender Tatverdacht aus rechtlichen Gründen nicht besteht. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.  

13.10.2025 Einstellung bei Tatverdacht der exhibitionistischen Handlung und Erregung öffentlichen Ärgernisses

13.10.2025

WO? Staatsanwaltschaft Bremen 
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht des Exhibitionismus und der Erregung öffentlichen Ärgernisses
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, auf einer Parkbank onaniert und dadurch eine Passantin belästigt zu haben. Trotz Zeugen, einem Bildbericht und einer geständigen Einlassung des Mandanten gegenüber der Polizei konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass das Verhalten unseres Mandanten aus rechtlichen Gründen nicht strafbar war. Die Staatsanwaltschaft stellte deshalb das Verfahren antragsgemäß ein. 

25.09.2025 – Einstellung beim Verdacht der exhibitionistischen Handlungen

25.09.2025

WO? Staatsanwaltschaft Lübeck 
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Exhibitionismus
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurden exhibitionistische Handlungen vorgeworfen. Hintergrund war, dass unser Mandant angeblich beim Onanieren in seinem Auto beobachtet wurde. Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass eine Täterschaft unseres Mandanten nicht nachweisbar und das behauptete Verhalten zugleich aus Rechtsgründen nicht strafbar ist. Das Verfahren wurde eingestellt.   

24.09.2025 – Einstellung bei Tatverdacht der exhibitionistischen Handlungen

24.09.2025

WO? Staatsanwaltschaft Düsseldorf
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Exhibitionismus
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurden exhibitionistische Handlungen vorgeworfen. Er soll zwei Personen auf einer öffentlichen Toilette sein Glied gezeigt haben. Mittels einer gut begründeten Schutzschrift konnte Strafverteidiger Marcel Bartsch die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass es bereits aus Rechtsgründen an einem hinreichenden Tatverdacht fehlte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.  

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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