Erfolge im Strafrecht

Einstellung bei Tatverdacht des versuchten Diebstahls geringwertiger Sachen

05.07.2026

WO? Staatsanwaltschaft Hamburg  
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht des versuchten Diebstahls geringwertiger Sachen 
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, in einem Supermarkt einen Käse eingesteckt und an der Kasse nicht bezahlt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Hamburg konnte Rechtsanwalt Marcel Bartsch darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht nicht besteht. Kern des Antrags war, dass die einzige Aussage eines Zeugen nicht ausreichend war, um den Geschehensablauf nachvollziehbar zu rekonstruieren. So gab es keinerlei Anhaltspunkte, dass unser Mandant tatsächlich beabsichtigte, den Käse zu stehlen. Jedenfalls lagen die Voraussetzungen einer Einstellung wegen geringe der Schuld vor. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.