Aktuelle Blogbeiträge

Ausbeutung hinter Gittern: Bundesverfassungsgericht erklärt Gefangenenvergütung für verfassungswidrig

Ausbeutung hinter Gittern: Bundesverfassungsgericht erklärt Gefangenenvergütung für verfassungswidrig

Einen Stundenlohn zwischen einem und drei Euro: So viel verdienen Gefangene, die im Gefängnis einer Arbeit nachgehen. Von diesem Hungerlohn profitieren Großkonzerne wie BMW, VW oder Miele, die Produktteile von Häftlingen anfertigen lassen. Diese Praxis läuft der Resozialisierung zuwider, hat im Juni das Bundesverfassungsgericht geurteilt. Höchste Zeit.

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Amazon Alexa im Mordprozess: Alexa, klär diesen Mord auf!

Amazon Alexa im Mordprozess: Alexa, klär diesen Mord auf!

Amazons virtueller Sprachassistent Alexa ist in vielen Haushalten zum Familienmitglied geworden: Ob Einkaufslisten schreiben, Playlists abspielen oder personalisierter Wetterfrosch, Alexa regelt das. In einer Mordsache vor dem Landgericht Regensburg ist sie nun zur Zeugin mutiert, zumindest fast.

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Schöffen: Die Richter ohne Staatsexamen

Schöffen: Die Richter ohne Staatsexamen

2023 ist Wahljahr! Nicht für den Bundestag, sondern für Deutschlands neue SchöffInnen. Die Tradition von Schöffengerichten reicht bereits weit in die Zeit des Mittelalters zurück und noch heute sind sie Alltag an deutschen Amts- und Landgerichten. Doch was sind SchöffInnen überhaupt? Wie werden sie gewählt? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um SchöffIn zu werden und was sind ihre Rechte und Pflichten?

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Alkohol und E-Scooter: Neues vom Verkehrsgerichtstag 2023

Alkohol und E-Scooter: Neues vom Verkehrsgerichtstag 2023

Das kennen viele: Im Club wird es später als erwartet. Die Öffis fahren nicht mehr. Jetzt ein teures Taxi rufen? Oder doch lieber schnell mit dem E-Scooter heim? Das kann im betrunkenen Zustand böse enden – auch ohne Unfall. Die Empfehlungen des aktuellen Verkehrsgerichtstages in Goslar lassen jedoch auf mildere Sanktionen hoffen.

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Bundesgerichtshof: Nicht jedes aktive Tun ist Tötung auf Verlangen (Beschl. v. 28.06.2022, Az. 6 StR 68/21)

Bundesgerichtshof: Nicht jedes aktive Tun ist Tötung auf Verlangen (Beschl. v. 28.06.2022, Az. 6 StR 68/21)

In Deutschland ist aktive Sterbehilfe verboten. Passive und indirekte Sterbehilfe sind erlaubt. Aber was ist mit einem assistierten Suizid? Wann liegt ein solcher vor und wann macht man sich strafbar? Dabei geht es um die Abgrenzung von einer strafbaren Tötung auf Verlangen gemäß § 216 Strafgesetzbuch (StGB) zu einer straflosen Beihilfe zum Suizid. Diese Abgrenzung ist schwierig und beschäftigt die Gerichte immer wieder. Ein BGH-Urteil aus dem Sommer 22 setzt neue Maßstäbe.

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