Aktuelle Blogbeiträge

Deutschland im Superwahljahr 2024: Brauchen wir neue Gesetze, um Politiker vor Angriffen zu schützen?

Deutschland im Superwahljahr 2024: Brauchen wir neue Gesetze, um Politiker vor Angriffen zu schützen?

In den letzten Wochen sorgten mehrere Angriffe auf Politiker* für Aufsehen. Insbesondere der Überfall auf den Europaabgeordneten Matthias Ecke (SPD), der beim Aufhängen von Wahlplakaten von mehreren Personen zusammengeschlagen wurde, hat die Debatte um einen besseren Schutz von Politikern aufflammen lassen. Daneben liegt ein aktueller Reformvorschlag aus Sachsen vor, der künftig „Politisches Stalking“ unter Strafe stellen will.

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Am Beispiel der „nicht geringen Menge“: Wie sich die Justiz gegen das neue Cannabisgesetz auflehnt.

Am Beispiel der „nicht geringen Menge“: Wie sich die Justiz gegen das neue Cannabisgesetz auflehnt.

Die Rechtsprechung setzt sich in offene Opposition mit der gesetzgeberischen Intention, wonach an der bisherigen Definition der „nicht geringen Menge“ nicht mehr festgehalten werden könne und der Grenzwert daher deutlich höher liegen müsse als in der Vergangenheit. Drei Gründe, weshalb die vom Bundesgerichtshof propagierte Definition der „nicht geringen Menge“ verfassungswidrig ist.

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Darf es auch ein bisschen weniger Zeugnisverweigerungsrecht sein?

Darf es auch ein bisschen weniger Zeugnisverweigerungsrecht sein?

Macht ein Zeuge erst in der Hauptverhandlung von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, ist es verboten, seine frühere Aussage durch eine Hintertür in das Strafverfahren einzuführen – etwa durch Befragung des Vernehmungsbeamten oder durch Verlesen des Vernehmungsprotokolls. Ob ein Zeuge dabei bestimmen kann, dass einzelne Vernehmungen nun doch verwertet werden dürfen, war bislang höchstrichterlich nicht entschieden. Klarheit über einen solchen Teilverzicht schaffte nunmehr der Bundesgerichtshof in seiner kürzlich veröffentlichten Entscheidung.

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10 Jahre Gefängnis für gemeinschaftliches Nichtstun?

10 Jahre Gefängnis für gemeinschaftliches Nichtstun?

Wer eine Körperverletzung mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich begeht, kann gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bestraft werden. Der 2. und 6. Strafsenat des BGH hatte sich jeweils mit der Frage zu beschäftigen, ob eine solche gefährliche Körperverletzung auch durch Unterlassen (§ 13 Abs. 1 StGB), also durch gemeinschaftliches Nichtstun, möglich ist. Die Antworten der beiden Senate überraschen und könnten unterschiedlicher nicht sein.

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Muss ich mein Handy durch Auflegen meines Fingers oder Vorhalten meines Gesichts entsperren, wenn die Polizei es mir verlangt? Antwort: Bloß nicht!

Muss ich mein Handy durch Auflegen meines Fingers oder Vorhalten meines Gesichts entsperren, wenn die Polizei es mir verlangt? Antwort: Bloß nicht!

Es begleitet uns, wohin wir auch gehen. Es ist unser Notizbuch, enthält unsere Chats und Voicemails, es nimmt auf, und es filmt. Es zeigt, welche Pornos wir angeschaut und wen wir belogen haben. Dass das Smartphone das allererste ist, was die Polizei bei einer Durchsuchung beschlagnahmt, darf also nicht verwundern. Bei seiner Entsperrung mithelfen müssen wir nicht.

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Hüttemeyer entlastet: keine Anklage.

Hüttemeyer entlastet: keine Anklage.

Die Vorwürfe, die gegen meinen Mandanten Andre Hüttemeyer, erhoben worden sind, haben sich als unzutreffend herausgestellt. Nach Akteneinsicht zeichnete sich für die Verteidigung ein klares Bild ab. Unser Mandant wurde zu Unrecht von einer einzelnen Person belastet....

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Mitgehangen, mitgefangen? Warum § 184j StGB (Straftaten aus Gruppen) abgeschafft werden muss.

Mitgehangen, mitgefangen? Warum § 184j StGB (Straftaten aus Gruppen) abgeschafft werden muss.

Als Reaktion auf die so genannte „Kölner Silvesternacht“ 2015/2016, nach der sich über 500 Frauen über Belästigungen aus Gruppen junger Männer beschwert hatten, erließ der Gesetzgeber den Straftatbestand § 184j StGB. Die Norm ist ein Paradebeispiel für Symbolpolitik auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts, verfassungswidrig und gehört abgeschafft

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Ausbeutung hinter Gittern: Bundesverfassungsgericht erklärt Gefangenenvergütung für verfassungswidrig

Ausbeutung hinter Gittern: Bundesverfassungsgericht erklärt Gefangenenvergütung für verfassungswidrig

Einen Stundenlohn zwischen einem und drei Euro: So viel verdienen Gefangene, die im Gefängnis einer Arbeit nachgehen. Von diesem Hungerlohn profitieren Großkonzerne wie BMW, VW oder Miele, die Produktteile von Häftlingen anfertigen lassen. Diese Praxis läuft der Resozialisierung zuwider, hat im Juni das Bundesverfassungsgericht geurteilt. Höchste Zeit.

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