09.07.2026
WO? Staatsanwaltschaft Paderborn
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Nachstellung
ERGEBNIS: Einstellung
Die Staatsanwaltschaft Paderborn warf unserem Mandanten eine Nachstellung vor. Er sollte einer Arbeitskollegin über einen Zeitraum von vier Jahren Komplimente gemacht, in ihrem Büro aufgetaucht sein und ihr sogar einmal eine rote Rose unter den Scheibenwischer geklemmt haben. Strafverteidiger Christoph Grabitz legte in seiner Schutzschrift dar, dass die für den Tatbestand des § 238 StGB erforderliche Intensität durch all dies noch nicht erfüllt war, zumal das Opfer sehr wohl auch mit dem Mandanten interagiert hatte. Man arbeitete gut als Kollegen zusammen und lief sich am Wohnort auch zufällig über den Weg. Diese Argumentation vermochte die Staatsanwaltschaft zu überzeugen. Antragsgemäß stellte sie das Verfahren ein.
