Erfolge im Strafrecht

Einstellung bei Tatverdacht der einfachen Körperverletzung

26.06.2026

WO? Staatsanwaltschaft Bückeburg 
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Einfache Körperverletzung
ERGEBNIS: Bewährungsstrafe

Unserem Mandanten wurde eine einfache Körperverletzung vorgeworfen. Er soll in einem Supermarkt einen anderen Einkäufer mehrfach ins Gesicht geschlagen haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Bückeburg konnte Strafverteidiger Grabitz darlegen, dass kein hinreichender Tatverdacht bestehtda die Tat durch Notwehr gerechtfertigt warDas Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.