26.06.2026
WO? Staatsanwaltschaft Bückeburg
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Einfache Körperverletzung
ERGEBNIS: Bewährungsstrafe
Unserem Mandanten wurde eine einfache Körperverletzung vorgeworfen. Er soll in einem Supermarkt einen anderen Einkäufer mehrfach ins Gesicht geschlagen haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Bückeburg konnte Strafverteidiger Grabitz darlegen, dass kein hinreichender Tatverdacht besteht, da die Tat durch Notwehr gerechtfertigt war. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
