20.06.2026
WO? Staatsanwaltschaft Dortmund
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte u.a.
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine Trunkenheit im Verkehr und unmittelbar danach und nach mehreren Fluchtversuchen einen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte begangen zu haben. Dabei soll er mit einem Wert von 2,11 Promille mit dem Fahrrad auf einer Straße von der Polizei kontrolliert und diesen sodann Widerstand geleistet haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Dortmund konnte Strafverteidiger Marcel Bartsch darlegen, dass die Bewegungen, die der Mandant während seiner Festnahme machte, weder der Drohung der Beamten dienten noch auf Grund der erheblichen Alkoholisierung überhaupt von ihm noch bewusst ausgeübt worden sind. Kern des Antrags war eine ausführliche Auseinandersetzung mit den Voraussetzungen und Folgen einer relativen Schuldunfähigkeit, derer des Tatbestandes eines Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte sowie auch der „bloßen“ Nutzung eines Fahrrades bei einer Alkoholfahrt. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
