16.06.2026
WO? Staatsanwaltschaft Darmstadt
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Nachstellung
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde im Rahmen eines Nachbarschaftsstreits Nachstellung vorgeworfen. Er soll mit seiner Partnerin ihre Nachbarn über einen längeren Zeitraum immer wieder anonym angerufen haben und kritische Kommentare in den Sozialen Medien geschrieben haben. Für diese Verdächtigungen gab es aber keine objektiven Anhaltspunkte. Der Verdacht stützte sich allein auf die Anschuldigungen der Nachbarn. Außerdem erfüllten die geschilderten Handlungen nicht den Tatbestand der Nachstellung. Dr. Hennig, Fachanwalt für Strafrecht, arbeitete dies in seinem Antrag heraus, woraufhin die Staatsanwaltschaft das Verfahren antragsgemäß einstellte.
