Einstellung bei Tatverdacht des Verstoßes gegen das WaffG

25.04.2026

WO? Staatsanwaltschaft Lüneburg
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht des Verstoßes gegen das WaffG 
ERGEBNIS: Bewährungsstrafe

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, illegal eine verbotene Laserzielvorrichtung sowie erlaubnispflichtige Munition besessen zu haben. Die Gegenstände wurden im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung in einem anderweitigen Verfahren als Zufallsfunde sichergestellt. In einer detaillierten Schutzschrift konnte Strafverteidiger Marcel Bartsch darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus rechtlichen Gründen nicht besteht. Zentrales Argument der Verteidigung war der fehlende Vorsatz des Mandanten. Dieser Argumentation folgte die Staatsanwaltschaft. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.