Einstellung bei Tatverdacht Geldwäsche

02.05.2026

WO? Staatsanwaltschaft Lüneburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Geldwäsche
ERGEBNIS: Bewährungsstrafe

Unserem Mandanten wurde Geldwäsche vorgeworfen. Er soll Wertgegenstände bei einem Goldankauf im Wert von über 40.000 € veräußert haben. Er verkaufte jene Sachen Schritt für Schritt im Laufe von paar Monaten und verlange dabei immer die Auszahlung in bar. Wie sich herausstellte, hat er die Wertsachen von seiner türkischen Mutter erhalten. Es ist dabei im türkischen Kulturkreis üblich, Schenkungen von der Familie zu bekommen und sie nach einiger Zeit zu Geld zu machen.  Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig legte in seiner Schutzschrift dar, weshalb nicht nachgewiesen werden kann, dass die Gegenstände aus einer rechtswidrigen Tat stammen. Dem folgte das Gericht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und stellte das Verfahren ein.