Einstellung bei Tatverdacht der einfachen Körperverletzung und Bedrohung

22.09.2025

WO? Staatsanwaltschaft Lübeck 
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht der einfachen Körperverletzung und Bedrohung  
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, die Anzeigeerstatterin plötzlich aus der Küche gestoßen und anschließend wuchtig ins Gesicht geschlagen zu haben. Die Anzeigenerstatterin stellte gegenüber den Polizeibeamten einen Strafantragsverzicht. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Lübeck konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass kein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht und damit bereits aus rechtlichen Gründen kein hinreichender Tatverdacht vorliegt. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.