Strafverteidiger: Oliver Moro
Vorwurf: Verbreitung pornografischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung wegen Geringfügigkeit
Wo? Staatsanwaltschaft Hannover
Dem Mandanten wurde die Verbreitung pornografischer Inhalte vorgeworfen. Auf Grund einer Strafanzeige gegen den Mandanten, wurde ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet. Danach soll der Mandant ein Foto eines entblößten, männlichen Genitals mittels des Telekommunikationsportals Whatsapp versendet haben. In einer gut begründeten Schutzschrift konnte der Strafverteidiger und Rechtsanwalt Herr Oliver Moro darlegen, dass eine Anklage des Mandanten nicht geboten war. Es konnte aufgezeigt werden, dass selbst bei Vorliegen eines Tatverdachts, kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung gegen den Mandanten bestand und seine Schuld gering war. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren antragsgemäß eingestellt. Dem erleichterten Mandanten wurde damit ein nervenaufreibendes und belastendes Gerichtsverfahren erspart.