September 2026
WO? Amtsgericht in Norddeutschland
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Geldwäsche
Ergebnis: Einstellung gegen Geldauflage
Dem jugendlichen Mandanten wurde Geldwäsche vorgeworfen. Ein Bekannter aus seinem damaligen Umfeld hatte ihn gefragt, ob er sein Konto für eine Überweisung zur Verfügung stellen könne. Als Begründung wurde angegeben, das Geld werde für den angeblich erkrankten Vater benötigt. Tatsächlich existierte dieser Hintergrund nicht. Vielmehr sollte das Konto des Mandanten dazu genutzt werden, Gelder aus illegalen Geschäften weiterzuleiten. Gemeinsam mit der Verteidigung bereitete der Mandant eine ausführliche Einlassung vor. Rechtsanwalt Moro konnte gegenüber dem Gericht insbesondere verdeutlichen, dass sich der Mandant zum damaligen Zeitpunkt in einem problematischen Umfeld bewegte, sein Leben inzwischen jedoch deutlich verändert hat. Der Mandant absolviert heute eine Ausbildung, hat sich aus den früheren Kreisen gelöst und einen stabilen persönlichen und beruflichen Weg eingeschlagen. Zudem konnte dargestellt werden, dass es sich um ein einmaliges Geschehen handelte und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sich ein vergleichbarer Vorfall wiederholen wird. Das Gericht folgte der Argumentation der Verteidigung und berücksichtigte neben der geständigen Einlassung insbesondere die positive Entwicklung des Mandanten. Im Ergebnis konnte das Verfahren eingestellt werden. Eine Eintragung im Führungszeugnis blieb dem Mandanten erspart. Für den Mandanten war dies insbesondere mit Blick auf seine laufende Ausbildung und seine weitere berufliche Zukunft von erheblicher Bedeutung.
