Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig
Vorwurf: Körperverletzung
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Hamburg
Dem Mandanten wurde Körperverletzung vorgeworfen. Er soll den Anzeigenerstatter verfolgt ins Gesicht geschlagen haben. In einer umfassenden Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig darlegen, dass die angeblichen Tatzeugen widersprüchliche Angaben gemacht hatten. Die Staatsanwaltschaft ist unserem Antrag gefolgt und stellte das Verfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichendem Tatverdacht ein. Unser Mandant war erleichtert darüber, dass ihm eine Anklage sowie eine öffentliche Gerichtsverhandlung erspart geblieben sind.