Strafverteidiger: Dr. Jonas Hennig
Vorwurf: Betrug / Ausspähen von Daten
Ergebnis: Einstellung des Verfahrens
Wo? Staatsanwaltschaft Lüneburg
Der Mandantin wurde das Ausspähen von Daten sowie Betrug vorgeworfen. Ihr Ex-Freund hatte sie beschuldigt, sich in sein Emailpostfach eingeloggt und von dort in ihrem Namen Verträge geschlossen zu haben. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig konnte in einer umfassenden Schutzschrift darlegen, dass die Beweise nach Aktenlage für die Annahme eines hinreichenden Tatverdachts nicht ausreichten. Auch eine Versuchsstrafbarkeit entfiele. Es hätte noch vieler Zwischenschritte bedurft, um den Bereich einer lediglich straflosen Vorbereitungshandlung zu verlassen. Die Staatsanwaltschaft folgte dieser Argumentation und stellte das Verfahren antragsgemäß ein.