Datum: 07.01.2022
Strafverteidiger: Philipp Hillingmeier
Vorwurf: § 29 BtMG
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht
Wo? Staatsanwaltschaft Lüneburg
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, mit Betäubungsmitteln zu handeln, die er im Internet bestellt haben soll. Gegenüber der Staatsanwaltschaft wurde in einer Schutzschrift dargelegt, dass eine fremde Person auf den Namen des Mandanten in dem Shop bestellt hatte und der Mandant nun unschuldig von einem Ermittlungsverfahren betroffen war. Die Staatsanwaltschaft folgte dieser Argumentation und stellte das Verfahren ein.