21. Dezember 2021 | Defensio-Fälle

Ein Kuss und ein Messerstich

Datum der Einstellung: 21.12.2021

Strafverteidiger: Christian Albrecht 

Vorwurf: Gefährliche Körperverletzung 

Ergebnis: Einstellung 

Wo? Staatsanwaltschaft Kiel 

 

Der Mandantin wurde eine gefährliche Körperverletzung gem. § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB vorgeworfen. Sie wurde mit dem Vorwurf konfrontiert, den Anzeigeerstatter zunächst geküsst und anschließend mit einem Messer in die Bauchseite gestochen zu haben. Der Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung sieht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Herr Albrecht konnte im Rahmen einer aussagepsychologischen Analyse herausarbeiten, dass die belastenden Aussagen nicht glaubhaft sind. Die Staatsanwaltschaft ist unserem Antrag gefolgt und stellte das Verfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichendem Tatverdacht ein.