Strafverteidigung im Strafrecht und Sexualstrafrecht
in Bremen und Oldenburg
Verteidigung mit Kopf und Herz
Strafverteidigung im Strafrecht und Sexualstrafrecht in Bremen und Oldenburg
Verteidigung mit Kopf und Herz
Was uns auszeichnet:
Mit einem gut begründeten Antrag können wir in vielen Fällen eine Einstellung erwirken, eine öffentliche Gerichtsverhandlung verhindern und eine Eintragung im Zentralregister abwenden.
Ausschließliche Spezialisierung auf Strafverteidigung
Besondere Expertise
Spitzenbewertungen unserer Mandanten
Fachanwälte für Strafrecht
Langjährige Erfahrung in allen Verfahrensstadien
Polizeiliche Vorladung kann noch am selben Tag abgesagt werden
Fachautoren und Fachdozenten Strafrecht
Schnelle persönliche Termine
Ausschließliche Spezialisierung auf Strafverteidigung
Besondere Expertise
Spitzenbewertungen unserer Mandanten
Fachanwälte für Strafrecht
Langjährige Erfahrung in allen Verfahrensstadien
Polizeiliche Vorladung kann noch am selben Tag abgesagt werden
Fachautoren und Fachdozenten Strafrecht
Schnelle persönliche Termine
Schneller persönlicher Termin
Vereinbaren Sie jederzeit einen persönlichen und absolut vertraulichen Termin für unseren Standort in Bremen
Telefon/Email:
Tel.: 0421 – 221 59 894
E-Mail: kanzlei@ht-strafrecht.de
Dr. Hennig
Fachanwalt für Strafrecht
Christian Albrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Franziska Mayer
Fachanwältin für Strafrecht
Oliver Moro
Fachanwalt für Strafrecht
Einstellung durchsetzen
Mit professioneller Strafverteidigung können wir in der großen Mehrzahl der Fälle bei frühzeitiger Mandatierung im Ermittlungsverfahren eine Einstellung des Verfahrens erreichen.
Vorstrafe verhindern
Ein zentrales Ziel unserer Verteidigung ist es, eine Eintragung im Bundeszentralregister („Vorstrafenregister") und eine Eintragung im Führungszeugnis zu verhindern.
Freiheit erhalten
Unser spezialisiertes Team aus Strafverteidigern und Strafverteidigerinnen ist der Freiheit verpflichtet. In jedem Mandat ist der Erhalt der Freiheit das oberste Ziel.
Kanzlei-Bewertungen
Ausgezeichnete Bewertungen für unsere
Anwälte für Strafrecht
Kanzlei-Bewertungen
Ausgezeichnete Bewertungen für unsere Anwälte für Strafrecht
Bewertungen bei
www.anwalt.de
953 Bewertungen
Bewertungen bei
www.google.com
595 Bewertungen
Was Mandanten
über uns sagen
H/T Defensio ist eine der bundesweit führenden Kanzleien für Strafverteidigung im Sexualstrafrecht und Strafrecht. Beim Vorwurf einer Sexualstraftat wie zum Beispiel Vergewaltigung stehen Ihnen die Partner der Kanzlei und Fachanwälte für Strafrecht Dr. Hennig und Albrecht, sowie Fachanwalt für Strafrecht Moro persönlich in Bremen zur Seite. Dr. Hennig und Albrecht sind bundesweit gefragte Strafverteidiger und Dozenten im Rahmen der Fachanwaltsseminare für Strafrecht. Dr. Hennig hat sein zweites Staatsexamen als Landesbester im Prüfungsbezirk Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein abgelegt.
Häufig werden wir auch anderen Kanzleien beauftragt, die ihre Mandanten im Fall eines strafrechtlichen oder sexualstrafrechtlichen Vorwurfs an Defensio vermitteln, wenn selbst keine strafrechtliche Spezialisierung besteht. Regelmäßig werden Verfahren im Sexualstrafrecht erfolgreich zur Einstellung gebracht.
Ein besonderer Schwerpunkt der Kanzlei ist zudem die Verteidigung von Ärzten (Medizinstrafrecht) und Beamten. Beide Gebiete werden federführend durch den Kanzleigründer Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig betreut. Er ist Fachautor im Medizinstrafrecht und seit über zehn Jahren Dozent für Strafrecht.
Freiheit erhalten und Öffentlichkeit verhindern
Unser vorrangiges Ziel ist es, eine Anklage von vornherein zu verhindern. Auf diese Weise können wir sowohl öffentliche Gerichtsverhandlungen als auch mögliche Strafen und eine Eintragung im Führungszeugnis abzuwenden. Ihre Freiheit ist unser Ziel!
Natürlich stehen wir auch in den Bereichen allgemeines Strafrecht und Betäubungsmittelstrafrecht an Ihrer Seite.
Für uns ist Strafverteidigung nicht nur ein Beruf, sondern unsere Berufung. Sie wollen mehr über uns und unsere Herangehensweise erfahren? 12 Gründe für Defensio – Ihre Anwälte für Strafrecht in Bremen!
Mit Strafverteidiger Prof. Dr. Sönke Gerhold steht Ihnen in Bremen und bundesweit auch ein gefragter Experte der strafrechtlichen Revision zur Seite. Prof. Dr. Gerhold Lehrstuhlinhaber für Strafrecht, Strafprozessrecht, Medienstrafrecht und Strafvollzugsrecht am Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Bremen.
Unser bewährtes Konzept: Durch Schutzschrift öffentliche Gerichtsverhandlung und Anklage verhindern!
Sie sind Beschuldigter in einem Strafverfahren? Wenn Sie eine Vorladung von der Polizei Bremen oder Oldenburg erhalten haben, sagen und schreiben Sie nichts mehr! Sie machen ab sofort von Ihrem verfassungsrechtlich verbürgten Recht zu Schweigen Gebrauch. Ob schuldig oder unschuldig spielt dabei keine Rolle. Erst nach Akteneinsicht kann beurteilt werden, ob eine Aussage sinnvoll ist.
Wir beantragen Akteneinsicht, sagen ihren Vorladungstermin ab und verteidigen Sie gegen alle Vorwürfe. Rufen Sie noch heute an und wir, Ihre Anwälte für Strafrecht in Bremen, veranlassen alles Weitere für Sie.
ERFAHRUNG KOMPETENZ • VERTRAUEN
Ihre Strafverteidiger
Lernen Sie unser Team kennen
Höchste Spezialisierung!
Sexualstrafrecht
Strafrecht
Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig:
Wir stellen uns nicht die Frage, ob schuldig oder unschuldig. Wir stellen uns die Frage, wie wir das bestmögliche Ergebnis für unsere Mandanten erreichen können. Strafverteidigung ist Kampf um die Recht des Beschuldigten. Wir versuchen alles um Ihnen eine öffentliche Gerichtsverhandlung zu ersparen und bereits die Einstellung des Ermittlungsverfahrens zu erwirken.
Was tun, wenn schon eine Anklage vorliegt?
Selbstverständlich kämpfen wir auch für Sie vor Gericht, wenn schon eine Anklage vorliegt. Engagieren Sie jetzt Ihre Strafverteidiger in Bremen von H/T Defensio.
Wenn Sie die Staatsanwaltschaft Bremen anklagt, sind Anklagen zu folgenden Strafgerichten möglich:
- Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen
- Landgericht Bremen
- Amtsgericht Bremen
- Amtsgericht Bremen-Blumenthal
- Amtsgericht Bremerhaven
Dies gilt natürlich auch für Anklagen der Staatsanwaltschaft Oldenburg, die zu folgenden Gerichten möglich sind:
- Oberlandesgericht Oldenburg
- Landgericht Oldenburg
- Amtsgericht Oldenburg
- Amtsgericht Brake
- Amtsgericht Cloppenburg
- Amtsgericht Delmenhorst
- Amtsgericht Jever
- Amtsgericht Nordenham
- Amtsgericht Varel
- Amtsgericht Vechta
- Amtsgericht Westerstede
- Amtsgericht Wildeshausen
- Amtsgericht Wilhelmshaven