SEXUALSTRAFRECHT
Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht
Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:
20.01.2026 Einstellung bei Tatverdacht der Vergewaltigung
20.01.2026
WO? Staatsanwaltschaft Duisburg
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht der Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, seine damalige Freundin mehrfach im Schlaf und auch in wachem Zustand vergewaltigt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Duisburg konnte Rechtsanwalt und Strafverteidiger Bartsch darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht und erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Hauptbelastungszeugin bestehen. Kern des Antrags war eine dezidierte aussagepsychologische Analyse, die auch die Staatsanwaltschaft überzeugte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.
19.01.2026 Einstellung beim Verdacht Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Inhalte
19.01.2026
WO? Staatsanwaltschaft Dortmund
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
19.01.2026 Einstellung bei Tatverdacht Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
19.01.2026
WO? Amtsgericht Achim
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verdacht Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
18.01.2026 Einstellung bei Tatverdacht Verbreitung, Erwerb, Besitz kinderpornografischen Inhalts nach § 184b Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 StGB
18.01.2026
WO? Staatsanwaltschaft Bremen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht der Verbreitung, Erwerb, Besitz kinderpornografischen Inhalts nach § 184b Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 StGB
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine Datei kinderpornografischen Inhalts per Direktchat auf Instagram versandt zu haben. Dies hat die halbstaatliche, US-amerikanische Organisation NCMEC dem Bundeskriminalamt mitgeteilt. Zu einer Durchsuchung kam es jedoch nicht. Der Nachweis, dass sich tatsächlich inkriminierte Dateien auf den Endgeräten unseres Mandanten befinden, konnte nicht geführt werden. In einer Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Bremen konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht aus rechtlichen Gründen nicht besteht. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
16.01.2026 Einstellung bei Tatverdacht Besitz und das Verbreiten kinder- und jugendpornografischer Inhalte
16.01.2026
WO? Staatsanwaltschaft Aschaffenburg
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht des Besitzes und das Verbreiten kinder- und jugendpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen eine Datei kinderpornografischen Inhalts auf „Snapchat“ versandt zu haben. Zudem soll er im Besitz 15 Dateien kinder- und jugendpornografischen Inhalte gewesen seien. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg konnte Strafverteidiger Marcel Bartsch darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren antragsgemäß ein.
15.01.2026 Einstellung bei Tatverdacht sexuelle Nötigung
15.01.2026
WO? Amtsgericht Friedberg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Sexuelle Nötigung
ERGEBNIS: Einstellung
15.01.2026 Einstellung bei Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt
15.01.2026
WO? Staatsanwaltschaft Bonn
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind
ERGEBNIS: Einstellung
14.01.2026 Einstellung bei Tatverdacht der sexuellen Nötigung u.a.
14.01.2026
WO? Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Bremen
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Sexuelle Nötigung nach § 177 Abs. 2 Nr. 5 StGB, Verbreiten pornographischer Inhalte an Minderjährige nach § 184 Abs. 1 Nr. 1 StGB, Bedrohung nach § 241 Abs. 2 StGB, sowie die Verbreitung, Erwerb und der Besitz jugendpornographischer Inhalte nach § 184 c StGB
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde sexuelle Nötigung, Verbreiten pornographischer Inhalte an Minderjährige, Bedrohung, sowie Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Inhalte vorgeworfen. In einer ausführlichen Schutzschrift konnte Rechtsanwalt Marcel Bartsch die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Bremen überzeugen, dass ein hinreichender Tatverdacht nicht besteht. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
13.01.2026 Einstellung bei Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften
13.01.2026
WO? Staatsanwaltschaft Marburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften
ERGEBNIS: Einstellung
12.01.2026 Einstellung bei sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung
12.01.2026
WO? Staatsanwaltschaft Bremen
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung
ERGEBNIS: Einstellung
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten
- Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht



- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich





