SEXUALSTRAFRECHT
Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht
Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht:
26.01.2026 Nichteröffnungsbeschluss bei Tatverdacht der sexuellen Belästigung
26.01.2026
WO? Staatsanwaltschaft Göttingen
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht der sexuellen Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, einen anderen Mann in der Dampfsauna seines Fitnessstudios sexuell belästigt zu haben. Die Mitarbeiter des Fitnessstudios verdächtigten unseren Mandanten. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Göttingen konnte Strafverteidiger Bartsch darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht schon aus tatsächlichen Gründen nicht vorliegt. Die durchgeführte Wahllichtbildvorlage war unbrauchbar. Zudem konnte Rechtsanwalt Bartsch aufzeigen, dass hochsuggestive Prozesse die Aussage maßgeblich beeinflusst hatten. Diese Argumentation überzeugte auch die Staatsanwaltschaft. Das Verfahren wurde eingestellt und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
26.01.2026 Erneute Bewährung beim Besitz kinderpornographischer Inhalte
26.01.2026
WO? Amtsgericht Lehrte
WER? Strafverteidiger Gotthardt
DELIKT: Besitz kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Bewährung
Unserem Mandanten wurde der Besitz kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen. Die Freiheit des Mandanten stand allein deshalb auf dem Spiel, da dieser einschlägig vorbestraft war. Letztlich gelang es Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Gotthardt das Gericht von einer erneuten Bewährung zu überzeugen. Die Freiheit des Mandanten blieb erhalten.
26.01.2026 Einstellung beim Vorwurf Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen
26.01.2026
WO? Amtsgericht Ahaus
WER? Strafverteidiger Ippolito
DELIKT: Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen
ERGEBNIS: Einstellung
Der noch junge Mandant wurde wegen Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen angeklagt. Nach einer intimen Situation sollen Fotoaufnahmen in einer social-media-Gruppe geteilt worden sein. Strafverteidiger Ippolito stellte den Kontext des Tatvorwurfs her und führte Strafmilderungsgründe in das Verfahren ein. So gelang es, Gericht und Staatsanwaltschaft davon zu überzeugen, von einem Urteil abzusehen. Das Strafverfahren wurde gegen eine geringe Geldauflage eingestellt. Ergebnis: Einstellung.
24.01.2026 Einstellung beim Vorwurf des schweren Kindesmissbrauchs
24.01.2026
WO? Staatsanwaltschaft Bochum
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern
ERGEBNIS: Einstellung
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, an mehreren Kindern in einer Kindertagesstätte sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben. Anlass dieser Behauptungen war, dass die Mütter der Kinder mitbekommen hatten, dass gegen unseren Mandanten ein Verfahren wegen des Besitzes kinderpornografischer Dateien lief. Ab diesem Moment wurde die Unschuldsvermutung in ihr Gegenteil verkehrt und aus alltäglichen Handlungen Missbrauchshandlungen durch meinen Mandanten gemacht. Diese Behauptungen konnten sich nicht zu einem hinreichenden Tatverdacht erhärten. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren antragsgemäß ein.
23.01.2026 Einstellung bei sexueller Belästigung
23.01.2026
WO? Staatsanwaltschaft Göttingen
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Sexuelle Belästigung
ERGEBNIS: Einstellung
23.01.2026 Einstellung bei Tatverdacht Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte
23.01.2026
WO? Staatsanwaltschaft Aurich
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Verdacht der Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
22.01.2026 Einstellung beim Vorwurf Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte
22.01.2026
WO? Staatsanwaltschaft Aschaffenburg
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verbreitung, Erwerb, Besitz kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
22.01.2026 Einstellung bei Verdacht des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern
22.01.2026
WO? Staatsanwaltschaft Kleve
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern
ERGEBNIS: Einstellung
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, das Kind einer befreundeten Familie in seinem Caravan auf einem Campingplatz schwer sexuell missbraucht zu haben. Auffällig war, dass sich das Kind im Kerngeschehen erheblich widersprach. Ihren Freunden berichtete sie anderes als der Vernehmungsbeamtin. Nicht einmal der genaue Tatzeitpunkt bzw. konkrete Tathandlungen ließen sich festmachen. Die Verteidigung führte eine ausführliche Aussageanalyse durch und konnte vor allem auto- und fremdsuggestive Einflüsse in der Entstehungsgeschichte der Aussage der Belastungszeugin aufdecken, die entweder als sog. Scheinerinnerungen ein Motiv für die belastende Aussage liefern oder der Zeugin das Gefühl gaben durch gruppendynamische und institutionelle Prozesse “keinen Weg zurück” mehr zu finden. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren antragsgemäß ein.
21.01.2026 Einstellung bei Tatverdacht sexuelle Nötigung, sexueller Übergriff, Vergewaltigung
21.01.2026
WO? Staatsanwaltschaft Bonn
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
ERGEBNIS: Einstellung
20.01.2026 Einstellung beim Verdacht Besitz kinderpornografischer Inhalte
20.01.2026
WO? Amtsgericht Baden-Baden
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Besitz kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten
- Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht



- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich





