AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT
Sexueller Missbrauch
Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Sexueller Missbrauch
01.11.2024 – Sexueller Missbrauch eines Kindes
01.11.2024
WO? Staatsanwaltschaft Gießen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Sexueller Missbrauch eines Kindes
ERGEBNIS: Einstellung
Bewährungsstrafe bei Vorwurf Sexueller Missbrauch eines Kindes
Strafverteidiger: Strafverteidiger Grabitz
Vorwurf: Sexueller Missbrauch eines Kindes
Ergebnis: Bewährungsstrafe
Wo? Landgericht Essen
Unserem Mandanten wurde ein sexueller Kindesmissbrauch vorgeworfen. Bereits im Ermittlungsverfahren hatte Rechtsanwalt Grabitz mit dem Mandanten ein umfassendes Geständnis abgelegt und ihn bei der Aufnahme einer Sexualtherapie unterstützt. Zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung hatte der Mandant diese bereits ein Jahr lang durchgeführt. Herausgekommen war in der Therapie, dass das Fehlverhalten durch eine Suchtverlagerung des zuvor langjährig alkoholkranken Mandanten begünstigt worden war. Der Mandant verpflichtete sich zur Zahlung eines Schmerzensgeldes an das geschädigte Kind. Eine zu vollstreckende Haftstrafe konnte so abgewendet werden.
Freiheit erhalten bei Vorwurf sexueller Missbrauch von Kindern
Strafverteidiger: Strafverteidiger Grabitz
Vorwurf: Sexueller Missbrauch von Kindern
Ergebnis: Bewährungsstrafe
Wo? Amtsgericht Dortmund
Die Staatsanwaltschaft warf unserem Mandanten einen sexuellen Kindesmissbrauch sowie Missbrauch eines Patientenverhältnisses vor. In seiner Funktion als Physiotherapeut soll er die Füße eines Kindes liebkost und an sein Genital gehalten haben. Strafverteidiger Grabitz konnte ein psychiatrisches Gutachten vorlegen, wonach der sexuell noch sehr unerfahrene Mandant keineswegs pädophil veranlagt war, sondern an einem bis zu dem Vorfall unerkannten Fuß-Fetisch litt. Da der Mandant zudem ein ebenso glaubhaftes wie reumütiges Geständnis ablegte und sich bei der Familie des Kindes für seine Verfehlung entschuldigte, urteilte das Gericht eine am untersten Rande liegende Bewährungsstrafe aus. Das Urteil erwuchs noch im Gerichtssaal aufgrund beiderseitigen Rechtsmittelverzichts in Rechtskraft.
Einstellung bei Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern
Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
Vorwurf: Sexueller Missbrauch von Kindern
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Dresden
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, sich gegenüber den Kindern seiner damaligen Lebensgefährtin übergriffig verhalten zu haben. Mit einer umfassenden Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darstellen, dass ein hinreichender Tatverdacht nicht gegeben war. Die Aussagen der beiden Kinder waren offensichtlich durch erheblichen äußeren Einfluss zustande gekommen. Im Vordergrund stand ein Sorgerechtsstreit aufgrund massiver Vernachlässigung der Kinder durch die Kindesmutter. Der Kindesvater, welcher das alleinige Sorgerecht anstrebte, hatte bewusst oder unbewusst erheblich zur Aussageentstehung beigetragen. Die Staatsanwaltschaft Dresden musste daher unserer Auffassung folgen und stellte das Verfahren antragsgemäß mangels hinreichenden Tatverdachts ein.
Bewährungsstrafe bei Tatvorwurf Kindesmissbrauch
Strafverteidiger: Rechtsanwalt Grabitz
Vorwurf: Kindesmissbrauch
Ergebnis: Bewährung
Wo? Staatsanwaltschaft Deggendorf
Die Staatsanwaltschaft Deggendorf hatte unseren Mandanten wegen Kindesmissbrauchs angeklagt. In der Hauptverhandlung vor dem Landgericht räumte unser Mandant die Vorwürfe vollumfänglich ein und entschuldigte sich bei dem Geschädigten. Strafverteidiger Christoph Grabitz hatte im Vorfeld des Prozesses bereits einen Täter-Opfer-Ausgleich ausgeführt, was genauso strafmildernd berücksichtigt wurde wie das von ernstlicher Reue getragene Geständnis.
Sexualstrafrecht: Einstellung beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern
Strafverteidiger: Christoph Grabitz
Vorwurf: Sexueller Missbrauch von Kindern
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Bochum
Im Schwimmbad wirds’ schon mal eng.
Unserem Mandanten wurde sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen. Er soll in einem Schwimmbad ein Mädchen am Gesäß angefasst haben. Rechtsanwalt Christoph Grabitz konnte in einem umfassenden Antrag an die Staatsanwaltschaft darlegen, dass der Vorfall wie vorgeworfen nicht stattgefunden haben kann und sexuelle Handlungen nicht vorgelegen haben. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.
Einstellung bei Verdacht des schweren sexuellen Kindesmissbrauchs
Strafverteidiger: Rechtsanwalt Christoph Grabitz
Vorwurf: Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern
Ergebnis: Einstellung
Wo: Staatsanwaltschaft Köln
Ein Verdacht ins blaue Hinein, nicht mehr
Unserem Mandanten wurde schwerer sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen. Er soll vor ein paar Jahren in einem Chatverlauf ausgeführt haben, bei einer 12-jährigen Person „einen reingesteckt“ zu haben. Anlässlich einer Hausdurchsuchung konnten aber weder Chatverläufe noch sonstige pornografischen Dateien gefunden werden. Strafverteidiger Christoph Grabitz stellte in einer umfassenden Schutzschrift für unseren Mandanten die rechtsstaatlichen Prinzipien im Strafverfahren in den Mittelpunkt: Sind weder Tatort, Tatzeit, „Opfer“ noch die konkrete Tathandlung bekannt, ist das Strafverfahren einzustellen. Dem hierauf gerichteten Antrag konnte sich die Staatsanwaltschaft nicht verschließen. Antragsgemäß stellte sie das Verfahren ein.
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten
- Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht



- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich



- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Strafrecht
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich






