AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT
Sexueller Missbrauch
Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Sexueller Missbrauch
07.10.2025 Einstellung bei Verdachts des sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen sowie Erwerb und Besitz von jugendpornographischen Inhalten
07.10.2025
WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, Erwerb und Besitz jugendpornographischen Inhalten
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, im Rahmen seiner Tätigkeit bei der freiwilligen Jungendfeuerwehr andere Mitglieder sexuell missbraucht, sowie diese zu Übersendung von Nacktbildern aufgefordert zu haben. Mit einer umfassenden Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darstellen, dass weder der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs noch der Vorwurf des Erwerbs und Besitzes jugendpornographischer Inhalte erhärtet werden konnte. Die Aussagen der Belastungszeugen waren vage und undetailliert und fußten offensichtlich in einem regen suggestiven Austausch innerhalb der Jugendgruppe. Die dadurch losgetretenen Gerüchte und Vorurteile entwickelten eine Eigendynamik, welche zu dem vorliegenden Ermittlungsverfahren geführt hatte. Dies musste auch die Staatsanwaltschaft Münster einsehen und stellte das Verfahren antragsgemäß ein.
06.10.2025 Einstellung bei Tatverdacht des sexuellen Missbrauchs
06.10.2025
WO? Staatsanwaltschaft Dortmund
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht des sexuellen Missbrauchs eines Kindes
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, im Rahmen seiner Arbeit als Erzieher in einer Kita ein dreijähriges Mädchen im Intimbereich berührt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Dortmund konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht. Zum einen bestehen erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Hauptbelastungszeugin. Zum anderen ergeben die Ermittlungsergebnisse kein hinreichend konkretisierbares Tatgeschehen. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
01.10.2025 Geldstrafe beim Vorwurf der Freiheitsberaubung und des versuchten sexuellen Missbrauchs von Kindern
01.10.2025
WO? Landgericht Oldenburg
WER? Strafverteidiger Gotthardt
DELIKT: Freiheitsberaubung und versuchter sexueller Missbrauch von Kindern
ERGEBNIS: Geldstrafe
Unser Mandant wurde in erster Instanz wegen Freiheitsberaubung sowie versuchten sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten verurteilt. In der anschließenden Berufungsverhandlung konnte Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Gotthardt das Gericht überzeugen, dass die Vorwürfe größtenteils haltlos waren. Das Ergebnis war eine geringe Geldstrafe, die nicht in das Führungszeugnis eingetragen wird. Sämtliche Sexualvorwürfe waren vom Tisch und der Mandant konnte mit einem sauberen Führungszeugnis und ohne Freiheitsstrafe das Gericht verlassen.
01.10.2025 Anklage verhindert beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern
01.10.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hamburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Albrecht
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern
ERGEBNIS: Einstellung
Dem Mandanten, der als Erzieher bei einer KiTa arbeitet, wurde der sexuelle Missbrauch zum Nachteil eines vierjährigen Mädchens, das dieselbe KiTa besucht, vorgeworfen. Die Mutter der Zeugin behauptet, der Mandant habe ihre Tochter beim Toilettengang an dem Intimbereich geschlagen und Wischbewegungen gemacht. Die vierjährige Zeugin hingegen behauptet, der Mandant habe sie auf dem Flur gehauen. Am Abend habe die Anzeigenerstatterin Blutanhaftungen in der Unterhose ihrer Tochter festgestellt. Die darauffolgende Untersuchung der Zeugin habe keine Auffälligkeiten ergeben. Insgesamt fehlte es aufgrund der äußerst undetaillierten Aussagen der Zeugin an einem hinreichend konkretisierbaren Tatgeschehen. Im Übrigen wäre selbst bei Wahrunterstellung der Tatbestand nicht erfüllt gewesen. Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht konnte daher mittels einer ausführlichen Schutzschrift die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass es an einem hinreichenden Tatverdacht fehlte und das Verfahren somit einzustellen war.
27.09.2025 – Einstellung beim Vorwurf des mehrfachen sexuellen Missbrauchs von Kranken und Hilfsbedürftigen
27.09.2025
WO? Staatsanwaltschaft Potsdam
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kranken und Hilfsbedürftigen
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde mehrfacher sexueller Missbrauch von Kranken und Hilfsbedürftigen vorgeworfen. Er soll drei Frauen in einem Pflegeheim an den Brüsten und im Intimbereich berührt haben. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass hinsichtlich des Tatvorwurfes kein hinreichender Tatverdacht gegen unseren Mandanten besteht, da die Aussagen unglaubhaft waren und keinerlei Anhaltpunkte für eine sexuell motivierte Handlung unseres Mandanten vorlagen. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.
07.09.2025 – Einstellung bei Tatverdacht der sexuellen Nötigung und des sexuellen Missbrauchs
07.09.2025
WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht der sexuellen Nötigung und des sexuellen Missbrauchs
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem jugendlichen Mandanten wurde vorgeworfen, seine Stiefnichte über mehrere Jahre sexuell missbraucht zu haben. Dabei sollen die Übergriffe oft nachts stattgefunden haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Münster konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht nicht besteht und erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussage der Hauptbelastungszeugin vorliegen. Kern des Antrags war eine dezidierte aussagepsychologische Analyse, die auch die Staatsanwaltschaft überzeugte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
03.09.2025 Sexueller Missbrauch eines Kindes
03.09.2025
WO? Staatsanwaltschaft Dortmund
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Sexueller Missbrauch eines Kindes
ERGEBNIS: Einstellung
04.09.2025 – Einstellung bei Vorwurf Sexueller Missbrauch von Kindern
04.09.2025
WO? Staatsanwaltschaft Bremen
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, sich in Chatnachrichten mit anderen Nutzern über einen sexuellen Missbrauch von Kindern ausgetauscht zu haben. Hieraus resultierte auch der Verdacht, er habe an seiner Enkelin sexuelle Handlungen vorgenommen. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte in einer umfassenden Schutzschrift darlegen, dass der fragliche Account unserem Mandanten schon nicht zweifelfrei zuzuordnen war. Abgesehen davon ergaben sich keinerlei Hinweise für einen Realmissbrauch. Schließlich schied auch eine Strafbarkeit wegen des Verschaffens oder Herstellens kinderpornographischer Inhalte aus. Daraufhin stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren antragsgemäß ein.
02.09.2025 Einstellung bei Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind
02.09.2025
WO? Staatsanwaltschaft Hamburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind
ERGEBNIS: Einstellung
02.09.2025 – Einstellung bei Tatverdacht des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen u.a.
02.09.2025
WO? Staatsanwaltschaft Siegen
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen sowie Besitzes von Jugendpornografie
ERGEBNIS: Einstellung
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, auf Snapchat eine 14-Jährige nach einem Sextreffen gefragt zu haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Siegen konnte Rechtsanwalt Grabitz darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen nicht besteht. Es bestanden bereits erhebliche Zweifel an einer Täterschaft des Mandanten. Zudem stellte der Chatverlauf in rechtlicher Hinsicht weder einen sexuellen Missbrauch dar, noch begründete er einen Verdacht auf den Besitz jugendpornographischer Inhalte. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben.
Themenübersicht Sexualstrafrecht
- Zeugen als Beweismittel
- Verhalten beim Vorwurf einer Sexualstraftat
- Chancen der Strafverteidigung
- Aussage gegen Aussage
- Vergewaltigung
- Sexuelle Nötigung
- Sexueller Übergriff
- Exhibitionismus
- Sexueller Missbrauch
- Sexuelle Belästigung
- Erwerb, Verbreitung und Besitz von Kinderpornographie
- Weitere Sexualstraftaten
- Aktuelle Erfolge im Sexualstrafrecht



- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
- Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
- Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich



- Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
- Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
- Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
- Dozent für Strafrecht
- Spitzenbewertungen
- Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich






