AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT

Sexueller Missbrauch

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Sexueller Missbrauch

Bewährungsstrafe bei Tatvorwurf Kindesmissbrauch

Strafverteidiger: Rechtsanwalt Grabitz

Vorwurf: Kindesmissbrauch

Ergebnis: Bewährung 

Wo? Staatsanwaltschaft Deggendorf

 

Die Staatsanwaltschaft Deggendorf hatte unseren Mandanten wegen Kindesmissbrauchs angeklagt. In der Hauptverhandlung vor dem Landgericht räumte unser Mandant die Vorwürfe vollumfänglich ein und entschuldigte sich bei dem Geschädigten. Strafverteidiger Christoph Grabitz hatte im Vorfeld des Prozesses bereits einen Täter-Opfer-Ausgleich ausgeführt, was genauso strafmildernd berücksichtigt wurde wie das von ernstlicher Reue getragene Geständnis.

 

Sexualstrafrecht: Einstellung beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern

Strafverteidiger: Christoph Grabitz 

Vorwurf: Sexueller Missbrauch von Kindern 

Ergebnis: Einstellung

Wo? Staatsanwaltschaft Bochum 

 

Im Schwimmbad wirds schon mal eng. 

Unserem Mandanten wurde sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen. Er soll in einem Schwimmbad ein Mädchen am Gesäß angefasst haben. Rechtsanwalt Christoph Grabitz konnte in einem umfassenden Antrag an die Staatsanwaltschaft darlegen, dass der Vorfall wie vorgeworfen nicht stattgefunden haben kann und sexuelle Handlungen nicht vorgelegen haben. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.

Einstellung bei Verdacht des schweren sexuellen Kindesmissbrauchs

Strafverteidiger: Rechtsanwalt Christoph Grabitz 

Vorwurf: Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern 

Ergebnis: Einstellung   

Wo: Staatsanwaltschaft Köln  

 

Ein Verdacht ins blaue Hinein, nicht mehr

Unserem Mandanten wurde schwerer sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen. Er soll vor ein paar Jahren in einem Chatverlauf ausgeführt haben, bei einer 12-jährigen Person „einen reingesteckt“ zu haben. Anlässlich einer Hausdurchsuchung konnten aber weder Chatverläufe noch sonstige pornografischen Dateien gefunden werden. Strafverteidiger Christoph Grabitz stellte in einer umfassenden Schutzschrift für unseren Mandanten die rechtsstaatlichen Prinzipien im Strafverfahren in den Mittelpunkt: Sind weder Tatort, Tatzeit, „Opfer“ noch die konkrete Tathandlung bekannt, ist das Strafverfahren einzustellen. Dem hierauf gerichteten Antrag konnte sich die Staatsanwaltschaft nicht verschließen. Antragsgemäß stellte sie das Verfahren ein.  

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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