AKTUELLE ERFOLGE IM SEXUALSTRAFRECHT

Kinder- und Jugendpornografie

Hier sehen Sie unsere aktuellen Erfolge im Sexualstrafrecht in der Deliktgruppe: Kinder- und Jugendpornografie

07.10.2025 Einstellung bei Verdachts des sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen sowie Erwerb und Besitz von jugendpornographischen Inhalten

07.10.2025

WO? Staatsanwaltschaft Münster 
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, Erwerb und Besitz jugendpornographischen Inhalten 
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, im Rahmen seiner Tätigkeit bei der freiwilligen Jungendfeuerwehr andere Mitglieder sexuell missbraucht, sowie diese zu Übersendung von Nacktbildern aufgefordert zu haben. Mit einer umfassenden Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darstellen, dass weder der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs noch der Vorwurf des Erwerbs und Besitzes jugendpornographischer Inhalte erhärtet werden konnte. Die Aussagen der Belastungszeugen waren vage und undetailliert und fußten offensichtlich in einem regen suggestiven Austausch innerhalb der Jugendgruppe. Die dadurch losgetretenen Gerüchte und Vorurteile entwickelten eine Eigendynamik, welche zu dem vorliegenden Ermittlungsverfahren geführt hatte. Dies musste auch die Staatsanwaltschaft Münster einsehen und stellte das Verfahren antragsgemäß ein.  

05.10.2025 Einstellung bei Vorwurf des Besitzes kinderpornographischer Inhalte

05.10.2025

WO? Staatsanwaltschaft Lübeck 
WER? Fachanwalt für Strafrecht Moro
DELIKT: Besitz Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung

Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Vorwurfs des Besitzes kinderpornographischer Inhalte ermittelt. Anlass der Ermittlungen war ein Hinweis ans BKA. Unser Mandant habe bei Snapchat kinderpornographisches Material versendet. In einer ausführlichen Schutzschrift legte Fachanwalt für Strafrecht Oliver Moro dar, dass die Vorwürfe unbegründet waren.Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.     

04.10.2025 Einstellung beim Vorwurf Verbreitung kinderpornografischer Inhalte

04.10.2025

WO? Staatsanwaltschaft Trier 
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verbreitung kinderpornografischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung

Dem Mandanten wurde Verbreitung kinderpornographischer Inhalte vorgeworfen. Er soll auf Snapchat ein kinderpornographisches Bild hochgeladen haben. Mittels einer ausführlichen Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig die Staatsanwaltschaft überzeugen, dass keine Verbreitungshandlung vorlag. Das Versenden eines Snaps ermöglicht nicht die Wahrnehmung durch einen unbestimmten Personenkreis. Der Empfänger wird vom Handelnden genau bestimmt. Auch der Besitzvorwurf konnte im Wesentlichen entkräftet werden. Das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung wegen Besitz an dem Bild konnte durch Zahlung einer Geldauflage beseitigt werden. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren antragsgemäß ohne öffentlichen Strafprozess und Eintragung im Führungszeugnis ein. 

30.09.2025 – Einstellung bei Tatverdacht der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes von Jugendpornografie

30.09.2025

WO? Staatsanwaltschaft Münster
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verdacht der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes von Jugendpornografie
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem zum Zeitpunkt des Tatvorwurfes 20-jährigen Mandanten wurde vorgeworfen, ein  jugendpornografisches Video besessen zu haben. Dabei soll der Heranwachsende dieses Video auf einer Dropbox gespeichert haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Münster konnte Strafverteidiger Marcel Bartsch darlegen, dass dem bislang nicht vorbestrafte Mandanten eine solche Handlung nicht nachgewiesen werden kann. Kern des Antrags war eine ausführliche Auseinandersetzung mit der Tatsache, dass für eine Strafbarkeit eine bloße Meldung des NCMEC nicht ausreicht. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben. 

29.09.2025 – Einstellung bei Tatverdacht der Besitz von Kinderpornografie

29.09.2025

WO? Staatsanwaltschaft Flensburg
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Besitz von Kinderpornografie
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, im Besitz von kinderpornografischen Dateien gewesen zu sein. Der Schluss hierauf wurde aufgrund von Internetchats gezogen. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Flensburg konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht bereits aus tatsächlichen Gründen nicht besteht. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Es erfolgt keine Eintragung im Führungszeugnis und dem Mandanten ist ein öffentlicher Strafprozess erspart geblieben. 

22.09.2025 – Bewährung bei Vorwurf Besitz inkriminierter Inhalte

22.09.2025

WO? Staatsanwaltschaft Hannover
WER? Strafverteidiger Link
DELIKT: Besitz inkriminierter Inhalte
ERGEBNIS: Bewährung, Freiheit erhalten  

Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte den Mandanten wegen Besitzes einer unteren vierstelligen Anzahl inkriminierter Inhalte angeklagt. In der Hauptverhandlung konnte Strafverteidiger Link ein angesichts der Ausgangslage gutes Ergebnis erreichen. Nach Einräumung der Anklagevorwürfe und einem besonnenen Gespräch mit Staatsanwaltschaft und Gericht verurteilte letzteres den Mandanten zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.

18.09.2025 – Verwarnung mit Strafvorbehalt beim Vorwurf des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Inhalte

18.09.2025

WO? Amtsgericht Hannover
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Besitz kinder- und jugendpornographischer Inhalte
ERGEBNIS: Verwarnung mit Strafvorbehalt

Unserem Mandanten wurde der Besitz kinder- und jugendpornographischer Inhalte vorgeworfen. Mittels einer sorgfältig vorbereiteten Einlassung gelang es Strafverteidiger Bartsch in der Hauptverhandlung frühzeitig die Grundlage für eine erfolgreiche Strafmaßverteidigung zu schaffen. Es gelang die tatsächlichen Hintergründe in den Fokus zu rücken sowie weitere Strafmilderungsgründe hervorzuheben. Nach einem ausführlichen Rechtsgespräch konnte eine Verwarnung mit Strafvorbehalt erreicht werden, sodass im Ergebnis auch eine Eintragung in das Führungszeugnis unterbleibt.

16.09.2025 – Einstellung bei Tatverdacht des Besitzes oder sich Verschaffens von kinderpornografischen Inhalten

16.09.2025

WO? Staatsanwaltschaft Koblenz
WER? Strafverteidiger Grabitz
DELIKT: Verdacht des Besitzes oder sich Verschaffens von kinderpornografischen Inhalten
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, sich in einem Forum mit kinderpornografischen Inhalten registriert zu haben. Zudem soll er kinderpornographische Dateien im Besitz haben. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Koblenz konnte Strafverteidiger Christoph Grabitz darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht aus rechtlichen Gründen nicht besteht. Kern des Antrags war eine Darlegung des fehlenden Besitzwillens. Insbesondere die Vielzahl an nicht strafrechtlich relevanten Dateien im Verhältnis zu den inkriminierten Dateien war zu berücksichtigen. Ferner die Auffindesituation sowie die auf eine unbewusste Speicherung hindeutenden Dateipfade. Das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft antragsgemäß eingestellt. 

13.09.2025 – Einstellung bei Tatverdacht der Verbreitung, des Erwerbs und Besitzes kinderpornografischer Inhalte

12.09.2025

WO? Staatsanwaltschaft Lübeck
WER? Strafverteidiger Bartsch
DELIKT: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte
ERGEBNIS: Einstellung

Unserem jugendlichen Mandanten wurde vorgeworfen, ein kinderpornographisches Bild in ein Chat-Portal hochgeladen zu haben. Auf dem Bild soll ein teilweise entkleidetes Kind samt erkennbaren Genitalbereich zu sehen gewesen sein. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Lübeck konnte Rechtsanwalt Marcel Bartsch darlegen, dass ein hinreichender Tatverdacht weder hinsichtlich der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornographischer Inhalte besteht. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt. Unserem Mandanten blieben somit ein Ermittlungsverfahren, wie auch eine Eintragung in das Bundeszentralregister erspart.  

Themenübersicht Sexualstrafrecht

Erfahrungen & Bewertungen zu H/T Dr. Hennig & Thum Rechtsanwälte
dr-jonas-hennig
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • 10 Jahre Erfahrung in allen Verfahrensstadien bundesweit
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Straf- und Strafprozessrecht (auch FAO-Dozent: Dozent für andere Fachanwälte im Strafrecht
  • Abschluss mit Doppelprädikatsexamen (Landesbester)
  • Autor zahlreicher strafrechtlicher Publikationen
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht
  • Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger
  • Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht
  • Zugelassen an allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof für Strafsachen
  • Dozent für Strafrecht
  • Spitzenbewertungen
  • Terminvereinbarung in der Regel sofort möglich
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