Einstellung bei Tatverdacht der versuchten Erpressung

03.01.2026

WO? Staatsanwaltschaft Görlitz
WER? Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
DELIKT: Verdacht der versuchten Erpressung 
ERGEBNIS: Einstellung

Unserer Mandantin wurde eine versuchte Erpressung vorgeworfen. Sie soll unter Vortäuschung einer falschen Identität von einer Online-Bekanntschaft Nacktbilder und -videos erhalten haben und später damit gedroht habe, sie zu veröffentlichen, falls ihre Bekanntschaft kein Geld zahle. In einer ausführlichen Schutzschrift an die Staatsanwaltschaft Görlitz konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig darlegen, dass kein hinreichender Tatverdacht bestand. Die Täterschaft unserer Mandantin war nach dem Ergebnis der Ermittlungen nicht hinreichend wahrscheinlich. Die Staatsanwaltschaft folgte dieser Wertung und stellte das Strafverfahren antragsgemäß ein.